Publiziert am: 27.03.2026

Musterbeispiel für Überregulierung

Regulierung – Die zur Vernehmlassung vorgelegte Tabakprodukteverordnung ignoriert das im Tabakproduktegesetz etablierte Gleichgewicht zwischen Gesundheitsschutz und wirtschaftlicher Freiheit. Sie enthält eine Flut von unverhältnismässigen, kostspieligen und oft gar rechtswidrigen Massnahmen. sgv und AWMP erwarten mehr gesunden Menschenverstand und rufen zur Besinnung auf.

Die zur Vernehmlassung vorgelegte Teilrevision der Tabakprodukteverordnung (TabPV) geht weit über das hinaus, was das Bundesgesetz über Tabakprodukte (TabPG) zulässt. Hinter dem erklärten Ziel des Jugendschutzes verbirgt sich eine Flut von unverhältnismässigen, kostspieligen und oft rechtswidrigen Massnahmen, die die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen gefährden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik (AWMP) kritisieren diesen Ansatz, der eine Branche zu schwächen droht, die ohnehin schon unter Druck steht.

Es ist paradox: Während das Tabakproduktegesetz, das im Oktober 2024 in Kraft trat, auf ein Gleichgewicht zwischen Gesundheitsschutz und wirtschaftlicher Freiheit abzielte, ignoriert die aktuelle Revision der Tabakprodukteverordnung dies bewusst. sgv und AWMP möchten daran erinnern, dass sich jede Änderung streng auf die vom Parlament übertragenen Kompetenzen beschränken muss.

«Die Vorschläge führen bürokratische Zwänge und einen hohen Verwaltungsaufwand ein.»

Die Vorschläge gehen jedoch weit darüber hinaus und führen bürokratische Zwänge und einen hohen Verwaltungsaufwand ein. Das verdeutlich zum Beispiel Artikel 20c, der vorschreibt, dass Zigarren und Zigarillos nur an bestehende Kunden beworben werden dürfen – eine absurde und wettbewerbsfeindliche Einschränkung.

Verpackungen sind bereits konform

Artikel 14 der Tabakprodukteverordnung schreibt neue Gesundheitswarnungen auf den Verpackungen vor, obwohl die derzeit im Handel befindlichen Verpackungen bereits den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die vorgeschlagenen Änderungen sind unnötig und kostspielig. Eine solche Massnahme verdeutlicht die Diskrepanz zwischen den erklärten Absichten und der wirtschaftlichen Realität.

Die gleiche Logik gilt für Artikel 18, der die Fläche der kombinierten Warnhinweise ändern will. Die aktuellen Verpackungen entsprechen bereits den gesetzlichen Anforderungen, doch die Verwaltung schlägt Anpassungen ohne Mehrwert vor, die zudem zusätzliche Kosten verursachen.

Verkomplizieren statt vereinfachen

Die Verordnung regelt auch die Werbung in der Presse. Die Regel, dass 98 Prozent der Leserschaft aus Erwachsenen bestehen müssen, wird bereits durch die für ihre Zuverlässigkeit anerkannte WEMF-Methodik überprüft. Dennoch will der Vorschlag des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) zusätzliche Auflagen einführen, insbesondere für kleine Verlage. Das führt zu einer administrativen Rigidität, die die am wenigsten gerüsteten Verlage benachteiligt und Wettbewerbsver-zerrungen verursacht.

Der sgv und die AWMP plädieren für einen pragmatischen Ansatz, bei dem die WEMF-Daten als ausreichender Nachweis akzeptiert werden und für kleine Verlage eine statistische Toleranzmarge eingeräumt wird. Die Verwaltung scheint jedoch eher geneigt, die Regeln zu verkomplizieren, als sie zu vereinfachen.

Nicht auf Kosten der Schweizer Wirtschaft

Die Revision der Tabakprodukteverordnung ist ein Beispiel dafür, wie man es bei der Regulierung nicht machen sollte. Anstatt wirksame und verhältnismässige Massnahmen anzustreben, werden bürokratische, kostspielige und oft rechtswidrige Lösungen vorgeschlagen. Der sgv und die AWMP rufen zur Besinnung auf: Der Schutz von Minderjährigen hat Priorität, darf aber nicht auf Kosten der wirtschaftlichen Freiheit gehen, die im Gesetz bereits klar definiert ist.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Teilrevision der Tabakprodukteverordnung ist ein Musterbeispiel fĂĽr eine schleichende Ăśberregulierung. Der Ball liegt nun beim Bundesrat. Die Schweizer Unternehmen erwarten eine Antwort, die mehr von gesundem Menschenverstand zeugt.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv und AWMP

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