Viele Chancen auch für KMU
ARBEITSMARKT – Gewerbe- und Arbeitgeberverband bieten in Zusammenarbeit mit dem Bund drei Webinare à 45 Minuten zum Thema «Anstellung von geflüchteten Ukrainern» an.
Schwerverkehr – Schweizer Unternehmen setzen zunehmend auf elektrisch betriebene Lastwagen. Bisher sind diese von der LSVA befreit. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt den Entscheid des Nationalrats, dass solche Fahrzeuge künftig in die Abgabe einbezogen werden. Die Ausdehnung der Übergangsfrist bis 2031 gibt den KMU noch mehr Planungssicherheit.
Der Nationalrat hat am 9. März bei der Revision der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ein wichtiges Signal gesetzt: Ja zur Einbeziehung von Elektro-Lastwagen – aber mit Augenmass und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität. Der Entscheid stärkt die Planungssicherheit für die Unternehmen und setzt auf eine praktikable und schrittweise Umsetzung.
Dass elektrisch betriebene Lastwagen künftig grundsätzlich der LSVA unterstellt werden sollen, ist sachlich nachvollziehbar.
«Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Frage der Technologieneutralität.»
Auch sie nutzen die Strasseninfrastruktur und tragen zu deren Beanspruchung bei. Eine verursachergerechte Finanzierung ist deshalb richtig. Entscheidend ist jedoch die konkrete Ausgestaltung der Massnahme. Hier hat der Nationalrat wichtige Korrekturen vorgenommen: Statt einer frühen Einführung setzt er auf eine spätere Umsetzung sowie auf grosszügige Übergangsregelungen mit anfänglich hohen Entlastungen.
Dieser Ansatz ist aus Sicht des Gewerbes zentral. Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in neue, klimafreundliche Technologien getätigt – häufig in einem Umfeld, in dem die zukünftige Regulierung noch nicht klar absehbar war. Eine zu rasche oder zu starke zusätzliche Belastung würde diese Investitionen nachträglich entwerten und die betroffenen Betriebe finanziell unter Druck setzen. Der Entscheid des Nationalrats trägt dieser Investitionsrealität Rechnung und schafft die notwendige Verlässlichkeit für weitere unternehmerische Entscheidungen.
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen im Transport- und Logistikbereich ist diese Planungssicherheit entscheidend. Investitionen in Fahrzeugflotten sind langfristig, kapitalintensiv und mit erheblichen Risiken verbunden. Verlässliche Rahmenbedingungen sind daher eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Unternehmen weiterhin bereit sind, in neue Technologien zu investieren und damit zur Dekarbonisierung des Verkehrs beizutragen.
Kritik, wonach die vorgesehenen Entlastungen die Lenkungswirkung der LSVA abschwächen könnten, greift aus Sicht des Gewerbes zu kurz. Der Umstieg auf alternative Antriebe erfolgt nicht von heute auf morgen. Er erfordert Zeit, erhebliche finanzielle Mittel und stabile Rahmenbedingungen. Eine ausgewogene Übergangsregelung ist deshalb keine Schwächung, sondern vielmehr eine Voraussetzung für eine erfolgreiche und wirtschaftlich tragbare Transformation des Güterverkehrs.
Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Frage der Technologieneutralität. Neben batterieelektrischen Antrieben existieren weitere CO2-neutrale Lösungen wie Biogas, synthetische Treibstoffe oder Wasserstoff. Eine zukunftsgerichtete Verkehrspolitik sollte diese Vielfalt berücksichtigen und keine einseitigen Anreize setzen. Innovation entsteht dort, wo unterschiedliche Ansätze möglich bleiben und sich im Wettbewerb bewähren können.
Der Entscheid des Nationalrats ist ein wichtiger Schritt hin zu einer ausgewogenen und wirtschaftsverträglichen Weiterentwicklung der LSVA. Er zeigt, dass ökologische Zielsetzungen und wirtschaftliche Realität miteinander vereinbar sind, wenn die Rahmenbedingungen sorgfältig ausgestaltet werden.
Das Geschäft ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Ständerat wird die Vorlage ebenfalls beraten, und zentrale Details – insbesondere zur konkreten Ausgestaltung der Rabatte – werden im weiteren parlamentarischen Verfahren sowie auf Verordnungsstufe festgelegt. Umso wichtiger ist es, dass die eingeschlagene Richtung beibehalten wird: eine ausgewogene Lösung, die ökologische Ziele mit den Bedürfnissen der Unternehmen und des Gewerbes in Einklang bringt.
Philipp Bauer,
Ressortleiter sgv a.i.
Schweizerischer Gewerbeverband fordert Stärkung der Berufsbildung
Finanzierung der 13. AHV-Rente: Der Ständerat lässt KMU und arbeitende Bevölkerung im Stich
Etappen-Sieg für Schweizer KMU: Schluss mit Wettbewerbsvorteil für China-Päckli
Entlastungspaket ohne echte Entlastung heisst nichts Gutes für die Zukunft
Gewerbe warnt vor Auswirkungen der Chaos-Initiative
EU-Paket darf KMU nicht zusätzlich belasten, es muss Chancen eröffnen