Publiziert am: 17.04.2026

Ohne Soldaten keine Sicherheit

Abstimmung – Mit einem Ja zur Revision des Zivildienstgesetzes, die am 14. Juni 2026 zur Abstimmung kommt, werden die Bestände in der Armee stabilisiert und die Zahl der Zivildienstzulassungen reduziert. Eine glaubwürdige Landesverteidigung ist im Interesse des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv.

Ohne Soldaten keine Armee. Ohne Armee keine Sicherheit für die Schweizer Bevölkerung. Das sicherheitspolitische Umfeld für die Schweiz hat sich in den letzten Jahren entscheidend verändert. Die Revision des Zivildienstgesetzes will mit sechs Massnahmen die Zahl der Zulassungen zum Zivildienst senken. Damit soll die verfassungsrechtliche Vorgabe durchgesetzt werden, dass keine Wahlfreiheit zwischen Militärdienst und Zivildienst besteht. Dennoch verharren die Zulassungen zum Zivildienst seit 2009 auf hohem Niveau. 2025 waren es über 7000 Neuzulassungen. Heute unterstehen über 60 000 Personen der Zivildienstpflicht.

Keine Besserstellung von Zivildienstleistenden

Die hohe Anzahl Zivildienstzulassungen, insbesondere von Armeeangehörigen mit bestandener Rekrutenschule, von Fachspezialisten sowie von Kadern der Armee, ist für die Armee eine Herausforderung. Es braucht Massnahmen, die verhindern, dass man im Zivildienst gegenüber Militärdienstpflichtigen bessergestellt ist. Mit der Gesetzesänderung soll in Erinnerung gerufen werden, dass der Zivildienst eine Ausnahme ist und keine Alternative zum Militärdienst.

Am System der seit 2009 geltenden Tatbeweislösung ändert nichts. Die Zulassung zum Zivildienst erfolgt aufgrund der einseitigen Deklaration einer militärdiensttauglichen Person, dass sie den Militärdienst wegen eines Gewissenskonflikts nicht leisten kann. Die Anforderungen an den Tatbeweis werden aber für Personen erhöht, die bereits einen beträchtlichen Teil ihres Militärdienstes geleistet haben.

Sechs Massnahmen zur Stabilisierung des Armeebestandes

1. Mindestanzahl von 150 Diensttagen: Wer in den Zivildienst wechselt, muss mindestens 150 Zivildiensttage leisten, unabhängig davon, wie viele Diensttage im Militär noch verbleiben würden. Damit wird verhindert, dass die zusätzliche Dienstzeit im Zivildienst nur noch wenige Wochen oder gar Tage beträgt, weil bereits viele Militärdiensttage geleistet wurden. Diese Massnahme soll dazu führen, dass die Armee weniger Soldaten verliert, in deren Ausbildung sie investiert hat.

2. Faktor 1,5 auch für Unteroffiziere und Offiziere: Die Regelung, wonach Zivildienstleistende anderthalbmal mehr Diensttage leisten müssen als Angehörige der Armee, soll auch für Unteroffiziere und Offiziere gelten. Diese Massnahme soll die Abgänge beim Armeekader reduzieren.

3. Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern: Mediziner und Medizinstudenten können heute den Zivildienst als berufliche Erfahrung nutzen, indem sie einen Einsatz in ihrem Fachgebiet absolvieren. Dies macht es für sie attraktiv, Zivildienst zu leisten. Gleichzeitig fehlt der Armee medizinisches Personal.

4. Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen: Wer bereits alle Militärdiensttage geleistet hat und in den Zivildienst wechselt, muss gemäss heutigem System keine Zivildiensteinsätze mehr leisten. Im Militär bestünden aber weiterhin gewisse Pflichten wie zum Beispiel die jährliche Schiesspflicht. Personen, die alle Militärdiensttage absolviert haben, sollen neu nicht mehr in den Zivildienst wechseln dürfen, um die ausserdienstlichen Pflichten umgehen zu können.

5. Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung: Bisher konnten Zivildiensteinsätze freier geplant werden. Neu soll es eine jährliche Einsatzpflicht geben.

6. Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird: Der Zivildienst kennt einen sogenannten langen Einsatz von 180 Tagen. Er entspricht der Rekrutenschule im Militär, dauert aber länger. Wer vor oder während der Rekrutenschule ein Gesuch zum Zivildienst stellt, muss neu den langen Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung absolvieren.

Die Gewerbekammer des sgv hat dieser Revision einstimmig zugestimmt.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

Meist Gelesen