AHV 2030: Die AHV braucht eine echte Reform, keine neuen Belastungen für die KMU
Nicht mit dem Feuer spielen
«10-MILLIONEN-SCHWEIZ» – Zur Steuerung der Zuwanderung wird in der Diskussion rund um die am 14. Juni 2026 zur Abstimmung kommende Initiative immer wieder die Zuwanderungsabgabe erwähnt. Sie wäre mit der Personenfreizügigkeit nicht vereinbar und würde nur bei Personen aus Drittstaaten greifen.
Die am 14. Juni 2026 zur Abstimmung gelangende Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» fordert, die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 sei auf maximal 10 Millionen Menschen zu begrenzen. Bereits beim Überschreiten von 9,5 Millionen sollen weitreichende staatliche Massnahmen im Asyl- und Familiennachzug getroffen werden. Vorläufig Aufgenommene sollen keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, kein Schweizer Bürgerrecht und kein anderweitiges Bleiberecht mehr erhalten.
Die Initiative fordert weiter, dass der Bundesrat die Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen oder die Aushandlung von Ausnahme- oder Schutzklauseln anzustreben hat. Sehen Übereinkommen solche Klauseln vor, so hat der Bundesrat sie anzurufen. Internationale Übereinkommen sind auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen, sollte die 10-Millionen-Grenze überschritten werden. Wird der Grenzwert aufgrund der getroffenen Massnahmen nach Ablauf von zwei Jahren seit seiner erstmaligen Überschreitung nicht wieder eingehalten und konnten bis dahin keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden, mit denen die Einhaltung der 10-Millionen-Grenze erreicht wird, muss auch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat die Nein-Parole beschlossen und empfiehlt die Volksinitiative zur Ablehnung.
Zuwanderungsabgabe: keine Alternative
Im Zuge der kontroversen Diskussionen um die 10-Millionen-Initiative wird immer wieder eine Steuerung der Zuwanderung über eine Abgabe ins Feld geführt. Dazu ist festzuhalten: Der weitaus grösste Teil der Zuwanderung ist arbeitsmarktgesteuert und wird durch Personen aus dem EU/EFTA-Raum verursacht. Eine Abgabe wäre mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen nicht vereinbar.
Bei Personen aus Drittstaaten (nicht EU oder EFTA) wäre eine Lenkungsabgabe ohne Verfassungsänderung denkbar – vorausgesetzt, die Einnahmen würden vollständig an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt. Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sieht für Drittstaatsangehörige deutlich höhere Hürden für Einreise, Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang vor. Eine Zuwanderungsabgabe hätte also nur eine sehr beschränkte Wirkung.
Keine Rückkehr zu Kontingenten
Auch nach Annahme der 10-Millionen-Initiative kann Zuwanderung stattfinden. Zur eigenständigen Steuerung der Zuwanderung könnte ein Kontingentsystem installiert werden. Kontingente bedeuten aber Bürokratie und Kampf um Arbeitskräfte zwischen Regionen und Branchen. Nicht der Bedarf des Arbeitsmarktes entscheidet, sondern die Zuteilungsbürokratie. In diesem Verteilkampf dürften KMU und weniger wertschöpfungsorientierte Branchen einen Nachteil haben. Der Arbeitskräftemangel dürfte sich genau dort verschärfen, wo heute schon Engpässe bestehen: in der Gastronomie, im Gesundheitswesen und in der Landwirtschaft, aber auch in der Industrie.
Vorhandenes Arbeitskräftepotenzial besser nutzen
Die Bedenken der Initiantinnen und Initianten sind ernst zu nehmen. Ein starrer Deckel schafft aber nur Verteilkämpfe und neue Probleme. Der Ansatz muss in einer besseren Ausnutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials liegen.
Der sgv hat sich in den vergangenen 15 Jahren in verschiedenen Initiativen und Programmen zur Steigerung des inländischen Arbeitskräftepotenzials engagiert, so in der tripartiten Agglomerationskonferenz (2012), in der Fachkräfteinitiative des Bundes (2014), in der Integrationsvorlehre (Invol) (2018), im Rahmen von Viamia zur Standortbestimmung für über 40-jährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (2020), in der Strategie 2030 der öffentlichen Arbeitsvermittlung mit dem Ziel, die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) noch besser auf die Vermittlung vorzubereiten (2024), im Sozialpartnerdialog für Massnahmen zur besseren Integration von inländischen Arbeitskräften in den Arbeitsmarkt (2024) und aktuell im Projekt «Perspecta» mit dem Ziel, Personen aus dem Familiennachzug noch besser in den Arbeitsmarkt integrieren zu können (2025/2026).
Am 22. Mai 2026 steigt die nächste Initiative für eine bessere Nutzung des Potenzials von Geflüchteten. Ausserdem ist der sgv Mitträger von focus50+ mit Fokus auf die Unterstützung von Arbeitskräften, die älter als 50 Jahre sind, und hat 2025 und 2026 verschiedene Webinare durchgeführt mit dem Ziel der Informationsvermittlung, wie Personen mit Status S in den Arbeitsmarkt integriert werden können.
Pragmatische Lösungen gefragt
Statt starre Beschränkungen zu schaffen, braucht es pragmatische, marktwirtschaftliche Lösungsansätze, die das Gewerbe stärken und nicht mit neuen bürokratischen Regeln belasten.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv
VDK-PRäSIDENT warnt
«Das Gewerbe würde ausgebremst»
«Die Chaos‑Initiative gefährdet unseren Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz», sagt der Urner Mitte-Regierungsrat Urban Camenzind. Der Präsident der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK) weiter: «Sie schafft einen starren Bevölkerungsdeckel, der den Fachkräftemangel verschärft und das Gewerbe ausbremst. Statt Lösungen bringt die Initiative neue Bürokratie, die Unternehmen und Pflegeeinrichtungen gleichermassen lähmen würde. Zudem würde ein Bruch mit internationalen Partnerschaften die polizeiliche Zusammenarbeit schwächen und unsere innere Sicherheit aufs Spiel setzen.»pd
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