Publiziert am: 22.05.2026

Sicherheit ist eine vorrangige Aufgabe

Armeefinanzierung – Die Landesverteidigung ist eine absolute Priorität des hoheitlichen Staates. Der sgv lehnt deshalb die befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der Armee ab. Vielmehr müssen überflüssige Ausgaben gestrichen und die Verwendung öffentlicher Gelder optimiert werden.

Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer um 0,8 Prozentpunkte anheben – über einen Zeitraum von zehn Jahren von 2028 bis 2038. Er will so Mehreinnahmen von 31 Milliarden Franken generieren. Diese Einnahmen sollen in einen Rüstungsfonds fliessen, der über eine maximale Verschuldungskapazität von sechs Milliarden Franken verfügt. Dieser befristete Fonds soll die finanzielle Flexibilität erhöhen und müsste die Schuldenbremse einhalten. Die Landesregierung präsentiert diesen Vorschlag als Antwort auf die zunehmenden geopolitischen Spannungen.

Der Entwurf offenbart allerdings eine erhebliche Inkohärenz. Anstatt bestehende Ausgaben umzuschichten, entscheidet sich der Bund dafür, eine dauerhafte und vorrangige Aufgabe, nämlich die Landesverteidigung, durch eine befristete Steuer zu finanzieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass vorläufige Steuererhöhungen mit grosser Wahrscheinlichkeit endgültig sein werden. Die Verwaltung wird unter Berufung auf die Zunahme verschiedener vom Parlament geforderter Aufgaben oder die Entwicklung der Sicherheitsbedürfnisse letztendlich die Beibehaltung dieser Mehrwertsteuererhöhung fordern. Es ist nicht ersichtlich, wie eine vorübergehende Massnahme die Bundesverwaltung disziplinieren könnte.

Der Rüstungsfonds kann, obwohl er befristet ist, Schulden in der Höhe von bis zu sechs Milliarden Franken aufnehmen, um die Zahlungen zu glätten und Kostenkonzentrationen zu vermeiden. Diese Verschuldungskapazität unterliegt jedoch strengen Auflagen: Die Schulden müssen vor Ablauf der Mehrwertsteuererhöhung im Jahr 2038 zurückgezahlt werden, wobei die Obergrenze schrittweise sinkt (um eine Milliarde pro Jahr ab dem 5. Jahr). Somit entspricht der Fonds indirekt dem Geist der Schuldenbremse, wirft jedoch Fragen hinsichtlich der Transparenz und der Haushaltsdisziplin auf.

Unverhältnismässige Belastung für KMU

Eine kürzlich in 27 Ländern durchgeführte Studie hat ergeben, dass Mehrwertsteuererhöhungen kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismässig stark belasten. Auch wenn die Mehrwertsteuer im Vergleich zu anderen Abgaben wie den Arbeitnehmerbeiträgen die Arbeitskosten weniger direkt belastet, bleibt ihre Anhebung für KMU dennoch problematisch. Denn KMU verfügen oft über keine eigenen Verwaltungsabteilungen. Trotzdem müssen sie die Buchhaltung anpassen, die Etikettierung ändern, die Rechnungsstellungssysteme anpassen und das Personal schulen. Jede Anpassung verursacht zusätzliche Kosten und beansprucht bereits knappe Ressourcen.

Das Problem geht noch weiter: Unternehmen im vereinfachten System oder solche, deren Ausgaben nicht abzugsfähig sind, leiden unter der versteckten Steuer.

«Halbherzige Massnahmen reichen nicht aus.»

Ihnen wird die im Vorfeld gezahlte Mehrwertsteuer niemals erstattet. Das macht die Erhöhung zu einer zusätzlichen Nettobelastung und schmälert die ohnehin schon ausgedünnten Margen weiter. Im Gegensatz zu Grossunternehmen müssen KMU wählen, ob sie ihre Margen reduzieren oder ihre Preise erhöhen, und riskieren dabei, Marktanteile zu verlieren.

Tiefgreifende Reform nötig

Das letzte Programm zur Haushaltsentlastung 2027 hat nicht die erhofften Auswirkungen gebracht. Es wurde zusammengestrichen. Obwohl es sich dabei gar nicht um ein echtes Sparpaket handelte, sondern lediglich um ein Paket zur Verlangsamung des Ausgabenwachstums. Schlimmer ist: Die zweckgebundenen Ausgaben werden den haushaltspolitischen Spielraum immer mehr einschränken. Der Staat kann diese nur sehr schwer kürzen, da sie gesetzlich verankert sind.

Unter diesen Umständen reichen halbherzige Massnahmen nicht aus. Es bedarf einer tiefgreifenden Reform. Es braucht eine grundlegende Neudefinition der Prioritäten und der Ausgabemechanismen, um dem Staat wieder die Handlungsfähigkeit zu geben – ohne auf befristete Steuern zurückgreifen zu müssen, die letztlich die Unternehmen belasten.

Ausgaben reduzieren

Der Bund muss seinen Ausgabenapparat reduzieren und sich wieder auf seine grundlegenden Aufgaben konzentrieren. Die Landesverteidigung ist eine absolute Priorität des hoheitlichen Staates. Anstatt auf befristete Steuern zurückzugreifen, wäre es klüger, Ressourcen freizusetzen, indem überflüssige Ausgaben gestrichen und die Verwendung öffentlicher Gelder optimiert werden. Die Position des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv lautet deshalb: Es braucht Haushaltsdisziplin und die Klärung der Prioritäten – ohne jegliche Erhöhung von Steuern und Abgaben – muss Vorrang vor einfachen Lösungen haben.

Der Entwurf des Bundesrats zur Erhöhung der Mehrwertsteuer ist inkohärent, da er eine befristete Steuer zur Finanzierung einer dauerhaften Ausgabe nutzt. Er ist unfair, da er KMU unverhältnismässig stark belastet. Und er ist kontraproduktiv, da die Gefahr besteht, dass die Steuererhöhung dauerhaft bleiben wird, während sie gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft schwächt.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

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