Mindestlöhne: Urteil führt zu Flickenteppich auf Kosten der KMU
Die «Reform», die keine ist
AHV – Der Bundesrat hat die VernehmÂlassung zur AHV-Reform 2030 eröffnet. Die sogenannte Reform setzt allerdings in erster Linie auf zusätzliche Einnahmen, ohne das System strukturell zu reforÂmieren. FĂĽr den sgv ist klar: Die KMU dĂĽrfen nicht weiter belastet und die Arbeit nicht weiter verteuert werden.
Erst eine neue Leistung, dann neue Einnahmen: Das Szenario ist bekannt. Bei der 13. AHV-Rente hat das Parlament zwischen einer befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer, einer Kombination mit Lohnbeiträgen oder einem Kompromiss in letzter Minute gewählt (vgl. Kasten). Sofern es keine Überraschung gibt, wird das Ergebnis eine zusätzliche Abgabe sein. Das Problem ist jedoch nicht nur die gewählte Lösung – sondern auch der politische Reflex, den sie offenbart.
Die 13. Rente ist dabei kein Einzelfall. Sie reiht sich in eine mittlerweile vertraute Vorgehensweise ein: Man erweitert die Leistungen, beschafft das nötige Geld und verschiebt dann die grundlegenden und notwendigen Anpassungen auf später. Die Methode erscheint vordergründig pragmatisch. Sie vermeidet insbesondere schwierige Debatten, indem sie jedes Ungleichgewicht vorübergehend durch neue Einnahmen ausgleicht.
Besorgniserregende Entwicklung
Die Invalidenversicherung zeigt, wohin diese verquere Logik fĂĽhren kann. Die IV schuldet der AHV noch immer mehr als zehn Milliarden Franken. Das ist kein Kleinbetrag, der in einer Bilanz untergeht: Es sind satte Mittel, die dem AHV-Fonds fehlen. Seit Jahren wird umgeschichtet, refinanziert, nachgebessert. Das Gleichgewicht des Systems wurde nicht wiederhergestellt.
Es geht nicht darum, Menschen in Frage zu stellen, die auf Leistungen angewiesen sind. Die Probleme sind institutioneller Natur. Die IV erlebt erneut eine besorgniserregende Entwicklung: steigende Neurentenzahlen, psychische Probleme bei jungen Menschen, düsterere finanzielle Aussichten. Eine Revision ist bereits in Vorbereitung. Und die Erhöhung der Lohnbeiträge gehört zu den erwogenen Massnahmen. Da die Ursachen nicht rechtzeitig angegangen wurden, bereitet man die nächste Abgabe vor.
Bevölkerung lebt länger
Die Parallele zur AHV ist offensichtlich. Es stellt sich die Frage: Ist es wirklich nachhaltig, auf jede gesellschaftliche Entwicklung mit mehr Leistungen zu reagieren, die durch Arbeit oder Konsum finanziert werden? Wohl kaum. Denn für KMU sind die Lohnbeiträge keine technische Randnotiz. Sie erhöhen die Kosten jedes Arbeitsplatzes, schmälern die Margen, erschweren Neueinstellungen und belasten die Investitionen. Die Arbeit verteuern bedeutet, die Basis zu schwächen, die unsere Sozialversicherungen finanziert.
Auch die Mehrwertsteuer ist nicht schmerzlos. Sie verteuert den Konsum, verringert die Kaufkraft und belastet jene Sektoren, die einer schwachen Nachfrage ausgesetzt sind. Sie mag weniger schädlich sein als eine dauerhafte Erhöhung der Lohnbeiträge. Aber sie bleibt eine zusätzliche Belastung und keine echte Reform.
Zumal sich die demografische Entwicklung nicht durch ein paar kosmetische Änderungen in einem Finanzplan umgehen lässt. Die Bevölkerung lebt länger; das ist ein Erfolg. Aber die Renten werden auch länger ausbezahlt. Gleichzeitig bleibt die Geburtenrate niedrig und das Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern verschlechtert sich. Die Zuwanderung stützt den Arbeitsmarkt, ersetzt aber keine nachhaltige Reform.
KĂĽnftige Generationen zahlen
Vor diesem Hintergrund ist die AHV-Reform 2030 zu betrachten. Der vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Entwurf soll die Altersversicherung stabilisieren. Er verdient jedoch den Namen «Reform» nicht. Hinter einigen Modernisierungen und begrenzten Anreizen, länger zu arbeiten, beruht seine Architektur in erster Linie auf neuen Einnahmen. Die zentrale Frage wird weiterhin ausgeklammert: Wie lässt sich die AHV an die demografische Realität anpassen? Die Finanzen zu stabilisieren, ohne die grundlegenden Parameter anzutasten, heisst: Keine Reform der AHV. Es bedeutet vielmehr, Zeit zu gewinnen und die Rechnung den künftigen Generationen zu überlassen.
Eine echte Reform setzt voraus, dass man die AHV als Ganzes betrachtet: Einnahmen, Ausgaben, Dauer der Rentenzahlungen, Anreize zur Verlängerung der Erwerbstätigkeit. Sie setzt auch voraus, dass man aufhört, jede neue Leistung als separaten Posten zu behandeln und daran eine neue Finanzierungslösung anknüpft. Die AHV wird nicht erhalten bleiben, indem man einem unveränderten System periodisch eine weitere Finanzierungsebene hinzufügt. Vielmehr muss das Parlament endlich die Ausgaben, die Arbeitsanreize und die demografische Entwicklung gemeinsam betrachten. Das ist zwar weniger bequem, als neue Abgaben zu beschliessen. Aber es ist die Voraussetzung für eine glaubwürdige AHV für die Generationen, die sie morgen finanzieren werden.
Simon Schnyder, Ressortleiter sgv
Finanzierung 13. Rente
Inakzeptabler Vorschlag
Die Einigungskonferenz hat sich am Mittwoch zur Finanzierung der 13. AHV-Rente für die Mischvariante aus Mehrwertsteuer (0,4 Prozentpunkte) und Lohnabgaben (0,2 Prozentpunkte) entschieden – und zwar unbefristet! Die Dachverbände der Wirtschaft – darunter der sgv – lehnen diesen Vorschlag ab und zählen darauf, dass er in den Räten scheitern wird.sgv
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