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«Eine kleine Revolution»
COIFFURE SUISSE– Der Arbeitgeberverband Coiffure Suisse nimmt künftig auch Selbstständige in Co-Working-Verhältnissen und Stuhlmieter auf. Damit sendet er ein Signal und reagiert auf den Wandel der Arbeitswelt – und auf eine rechtliche Grauzone.
Selbstständig oder nicht? Diese Frage beschäftigt das Coiffeur-Gewerbe seit Jahren. Im Zentrum steht die sogenannte Stuhlmiete: Jemand mietet einen Stuhl im Salon und bedient dort Kunden – als eine Art Untermieter des Inhabers.
«Es handelt sich um eine rechtliche Grauzone», sagt Damien Ojetti, Zentralpräsident von Coiffure Suisse mit rund 3000 Coiffeur-Geschäften als Mitglieder. Ein Stuhlmieter hat weder einen eigenen Salon, was für Selbstständigkeit sprechen würde, noch einen Arbeitsvertrag, der ihn klar als Angestellten ausweist. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Selbstständige ihre Sozialabgaben wie AHV selbst entrichten müssen.
Kann ins Geld gehen
Grundsätzlich gilt als selbstständig, wer von der kantonalen AHV-Ausgleichskasse anerkannt wurde. Entscheidend ist aber stets der Einzelfall. Bei Stuhlmietern stellen sich Fragen wie: Haben sie eigene Kassen, Telefone und Kundenstämme? Müssen sie sich an Preise und Öffnungszeiten des Salons halten? Und müssen sie einspringen, wenn Angestellte ausfallen?
Die Paritätische Kommission (PK), die aus Arbeitgebern und -nehmern zusammengesetzt ist, kontrolliert diese Fälle. Im Coiffeur-Gewerbe prüft konkret die PK Coiffure in den Salons, ob der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag eingehalten wird. Dieser gilt für alle Betriebe der Branche.
Kommt eine Kontrolle zum Schluss, dass ein Stuhlmieter nur scheinbar selbstständig ist, kann das für den Saloninhaber teuer werden: Unter anderem, weil er zum Beispiel AHV- und Versicherungsbeiträge nachzahlen muss. Hinzu kommt, dass Vermieter von Stühlen aus Datenschutzgründen nicht bei der Ausgleichskasse prüfen können, ob jemand als selbstständig gemeldet ist. Selbst dann bleibt allerdings das Risiko, dass Vollzugsbehörden wie die PK oder Gerichte später doch Scheinselbstständigkeit feststellen.
Branche übernimmt selbst Verantwortung
Eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Jürg Grossen wollte die Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit präzisieren, weil diese heute im Gesetz sehr knapp geregelt ist. Vollzugsbehörden und Gerichte würden in der Praxis «vermehrt hinderlich» wirken und Erwerbstätige grundsätzlich oder im Zweifelsfall als Angestellte klassifizieren, «auch wenn sich die Beteiligten einig sind, dass es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt», schrieb Grossen im Vorstoss. Konkret forderte er, dass bei einer Selbstständigkeit auch der Parteiwillen berücksichtigt wird. Der Nationalrat trat im letzten Sommer jedoch nicht auf die Initiative ein, womit sie erledigt war.
Deshalb übernimmt die Branche nun selbst Verantwortung: Die Delegiertenversammlung von Coiffure Suisse beschloss Anfang Mai mit grosser Mehrheit eine Statutenänderung. Künftig nimmt der Arbeitgeberverband Stuhlmieter auf, sofern sie von der AHV formell als Selbstständige anerkannt sind und dies belegen. Bisher war eine Mitgliedschaft nur mit Miet- oder Eigentumsvertrag für ein Coiffeurgeschäft möglich.
«Es handelt sich um eine kleine Revolution», sagt Damien Ojetti, der in Genf einen Salon mit 13 Angestellten führt und Lernende ausbildet. «Wir wollen zeigen, dass neue Zusammenarbeitsformen wie Stuhlmiete und Co-Working nichts Illegales sind. Unsere Branche braucht klare Rahmenbedingungen statt Unsicherheit.» Ein Rechtsgutachten stützt diesen Kurs. Ojetti informierte zudem die AHV-Ausgleichskassen schriftlich, den Status der Selbstständigkeit mit der nötigen Sorgfalt zu prüfen.
Selbstbewusst und offen
In der Schweiz gibt es rund 16 000 Coiffeur-Salons, etwa 4500 davon mit Angestellten. Der Rest sind Einzelunternehmen. Insgesamt beschäftigt die Branche rund 23 500 Personen. Wie viele Stuhlmieter es gibt, ist unklar. Coiffeur ist kein geschützter Beruf – jeder darf Haare schneiden und dafür Geld verlangen. Bei einer Umfrage von Coiffure Suisse unter 12 000 Salons gaben im Jahr 2018 rund 200 an, Stühle zu vermieten. «Es dürften heute deutlich mehr sein», sagt Ojetti.
Mit dem Entscheid reagiert Coiffure Suisse auch auf den Wandel der Arbeitswelt seit Corona. Stuhlmiete kann jungen Coiffeuren den Schritt in die Selbstständigkeit erleichtern, wenn sie sich keine eigenen Räume leisten können. Älteren Saloninhabern ermöglicht sie ein reduziertes Pensum, etwa bei den Nachfolgern. Die neuen Geschäftsführer profitieren so wiederum von regelmässigen Einnahmen in der Startphase. Zudem arbeiten Coiffeure vermehrt in umfassenderen Beauty-Geschäften, wo man sich noch die Nägel machen lassen und in einer Ecke Kaffee trinken kann. «Durch unseren Entscheid können sie künftig offen sagen: ‹Wir sind Stuhlmieter oder Co-Worker.› Das reduziert Unsicherheit und Mauscheleien – auch bezüglich möglicher Schwarzarbeit. Wir senden damit ein starkes Signal», sagt Ojetti.
Rolf Hug
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