Publiziert am: 12.06.2026

Es steht viel auf dem Spiel

WETTBEWERBSKOMMISSION – Die Reform der Wettbewerbsbehörden stärkt deren Unabhängigkeit keineswegs, sondern droht vielmehr, ihre Abhängigkeit von der Verwaltung zu verstärken. Schlimmer noch: Die Vertreter der Wirtschaft, die nun aufgefordert werden, sich zurückzuziehen, sehen ihr Fachwissen gering geschätzt. Entfernt sich die WEKO von den wirtschaftlichen Realitäten?

Der am 20. Mai vom Bundesrat vorgelegte Entwurf zur Reform des Kartellgesetzes ist Teil des Bestrebens, die Schweizer Wettbewerbsbehörden zu modernisieren. Doch hinter dem Anschein eines institutionellen Fortschritts verbergen sich grundlegende Entscheidungen, die das System langfristig aus dem Gleichgewicht bringen könnten. Zwischen der Notwendigkeit, die Unparteilichkeit der Entscheidungen zu gewährleisten, und der Gefahr, die Wettbewerbskommission (WEKO) von den wirtschaftlichen Realitäten abzukoppeln, geht die Debatte über eine rein technische Frage hinaus: Sie berührt das Gleichgewicht des Schweizer Regulierungsmodells selbst.

Eine gemeinsame Feststellung: die Dringlichkeit einer Reform

Die vom Parlament angenommene Motion Français ging von einer einfachen Feststellung aus: Das derzeitige System, bei dem das Sekretariat der WEKO die Untersuchungen durchführt und an den Beratungen teilnimmt, entspricht nicht mehr den Anforderungen des Rechtsstaats. Das Bundesgericht hat dies im Übrigen in seinem Urteil Publigroupe von 2012 bestätigt: Das Verfahren vor der WEKO erfüllt die Kriterien von Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der das Recht auf ein faires Verfahren garantiert, nicht vollständig. Der Grund dafür? Eine Vermischung der Rollen zwischen Untersuchung und Entscheidung sowie eine übermässige Abhängigkeit der WEKO von ihrem Sekretariat.

Eine verfehlte Reform

Der Bundesrat schlägt daher vor, die Mitwirkung des Sekretariats an den Beratungen der WEKO einzuschränken und dessen Personalbestand von derzeit 11 bis 15 auf 5 bis 7 Mitglieder zu reduzieren. Diese Massnahmen sind zwar lobenswert, gehen aber nicht konsequent genug. Warum? Weil sie die beiden Organe nicht physisch voneinander trennen und vor allem weil sie die Vertreter der Wirtschaft systematisch ausschliessen – eine Premiere in der Geschichte der WEKO.

Gefahr realitätsferner WEKO

Das zentrale Argument des Bundesrats ist klar: Eine kleinere und spezialisiertere WEKO wird unabhängiger und effizienter sein. Auf dem Papier ist diese Idee verlockend. In der Praxis wirft sie jedoch zwei grosse Probleme auf.

«Verfahren vor dem BVGer dauern durchschnittlich 5,2 Jahre – für die Unternehmen inakzeptabel lange.»

Einerseits besteht die Gefahr einer wirtschaftlichen Entfremdung. Das Kartellrecht ist keine rein juristische Disziplin. Es hat konkrete Auswirkungen auf Unternehmen, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit. Heute gehören der WEKO Vertreter von KMU, Gewerkschaften, der Landwirtschaft und der Konsumenten an. Diese Vielfalt verhindert theoretische Entscheidungen, die von der Realität vor Ort losgelöst sind. Durch die Abschaffung dieser Vertretung entzieht der Bundesrat der WEKO eine wesentliche Verankerung. Wie soll man die Auswirkungen einer Sanktion auf ein KMU einschätzen, wenn sich kein Mitglied der Kommission jemals für die Realität der Unternehmen interessiert hat? Wie soll man die Besonderheiten von Branchen wie dem Handwerk oder der Industrie verstehen, ohne damit konfrontiert worden zu sein?

Andererseits droht eine zunehmende Abhängigkeit vom Sekretariat. Paradoxerweise stärkt der Bundesrat durch die Verkleinerung der WEKO und den Ausschluss der Wirtschaftsvertreter indirekt die Macht des Sekretariats. Denn eine aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehende Kommission, selbst wenn sie aus Experten besteht, wird nicht über die Ressourcen verfügen, um alle Dossiers eingehend zu analysieren. Das Ergebnis: Sie wird noch stärker von den Berichten und Analysen abhängig sein, die vom Sekretariat erstellt werden – eben jenem Sekretariat, das die Untersuchungen durchführt.

KMU nicht ausschliessen

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der 99,8 Prozent der Schweizer KMU vertritt, war einer der ersten, der Alarm schlug. Für ihn wäre eine WEKO ohne Vertreter der Wirtschaft eine von der Praxis abgekoppelte Behörde, die unfähig wäre, die tatsächlichen Herausforderungen der Unternehmen zu verstehen. KMU, die oft mit Entscheidungen konfrontiert sind, die weitreichende Folgen haben, laufen Gefahr, sich von einem Prozess ausgeschlossen zu fühlen, der sie direkt betrifft.

Weitere aufgezeigte Mängel

Die Kritik hört damit nicht auf. Wirtschaftskreise weisen zudem auf die fehlende räumliche Trennung zwischen der WEKO und ihrem Sekretariat hin, wodurch das Risiko von Interessenkonflikten bestehen bleibt. Sie betonen zudem, dass die vorgeschlagenen Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren unzureichend sind, da die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) durchschnittlich 5,2 Jahre dauern – eine für die Unternehmen inakzeptable Dauer. Schliesslich wird die Einführung von nebenamtlichen Fachrichtern am Bundesverwaltungsgericht, ein willkommener Fortschritt, als unzureichend erachtet: Nach Ansicht des sgv müsste man so weit gehen, eine Fachkammer zu schaffen, die sich ausschliesslich mit Wirtschaftsrecht befasst.

Verlust an Legitimität

Der Bundesrat hat sich klar für die administrative Unabhängigkeit entschieden. Diese Entscheidung hat jedoch ihren Preis: Eine WEKO, die ausschliesslich aus Rechts- oder Wirtschaftsexperten besteht, könnte bei den Unternehmen an Legitimität verlieren.

Die Reform der WEKO ist notwendig, doch der aktuelle Entwurf weist Lücken auf. Nun ist es Aufgabe des Parlaments, diese Reform so zu verfeinern, dass sie ausgewogen ist und Unabhängigkeit, Fachkompetenz und Verankerung in der wirtschaftlichen Realität in Einklang bringt. Es steht viel auf dem Spiel: Es gilt sicherzustellen, dass die WEKO ein wirksames und legitimes Instrument im Dienste der Schweizer Wirtschaft bleibt.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

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