59. Westschweizer Gewerbetage: KMU in einer zunehmend instabilen Welt – Agilität als Erfolgsfaktor
Strukturreform unausweichlich
AHV – Das Parlament hat eine Finanzierung der 13. AHV-Rente über höhere Lohnbeiträge abgelehnt. Damit scheitert jener Teil des Vorschlags, der Arbeit und KMU am meisten belastet hätte. Der Entscheid ist trotzdem unbefriedigend.
Das Parlament hat entschieden: Ab 2028 will es den Normalsatz der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte anheben, um einen Teil der 13. AHV-Rente zu finanzieren. Der ermässigte Satz bleibt unverändert, und die Arbeitnehmerbeiträge werden nicht erhöht. Im November werden Volk und Stände darüber abstimmen. Die 13. Rente wird in jedem Fall ab Dezember 2026 ausgezahlt.
Der Verzicht auf Lohnbeiträge erspart den Erwerbstätigen und den Unternehmen eine weitere Verteuerung der Arbeitskosten. Dies ist für KMU von entscheidender Bedeutung, insbesondere wenn die Löhne einen wesentlichen Teil der Kosten ausmachen. Das Parlament hat sich dennoch für eine dauerhafte Steuererhöhung entschieden. Diese wird die Kaufkraft, den Konsum und die Wirtschaftstätigkeit belasten, ohne die Ursachen für das Ungleichgewicht der AHV zu beheben.
Kurzfristig steht die AHV nicht vor einer Liquiditätskrise. Selbst ohne zusätzliche Finanzmittel würde der Fonds im Jahr 2030 noch über Reserven verfügen, die etwa 90 Prozent der jährlichen Ausgaben entsprechen. Mit der vom Parlament beschlossenen Mehrwertsteuererhöhung würde dieser Anteil nahe bei 100 Prozent bleiben.
Mittelfristig wird die Lücke jedoch beträchtlich. Ohne neue Einnahmen würden die Reserven im Jahr 2040 nur noch etwa ein Drittel der jährlichen Ausgaben decken. Mit der Mehrwertsteuererhöhung würden sie noch immer fast zwei Drittel decken. Die Abstimmung im November wird daher bestimmen, wie schnell sich der Fonds erschöpft. An der Notwendigkeit einer Strukturreform wird sich dadurch nichts ändern.
Wachstum wird gebremst
Die Ursache ist bekannt: Die geburtenstarken Jahrgänge gehen in Rente, die Renten werden länger ausbezahlt, und die niedrige Geburtenrate verringert schrittweise das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern. Einwanderung und eine bessere Erwerbsbeteiligung können diese Entwicklung abmildern. Sie werden jedoch eine Anpassung des Systems nicht ersetzen.
Zwei aktuelle Studien im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen zeigen die Grenzen einer Politik auf, die sich ausschliesslich auf neue Einnahmen stützt. Eine davon vergleicht eine Erhöhung der Mehrwertsteuer mit einer Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge, die jeweils denselben Betrag einbringen sollen. Eine höhere Mehrwertsteuer mindert die Kaufkraft und bremst den Konsum. Höhere Sozialbeiträge verteuern die Arbeit, bremsen das Lohnwachstum und belasten laut Simulation die Beschäftigung und die Investitionen. In beiden Fällen produziert die Wirtschaft weniger als ohne eine Erhöhung.
Diese Abgaben beschränken sich also nicht darauf, Mittel an die AHV umzuleiten. Sie bremsen auch das Wachstum der wirtschaftlichen Basis, die den Sozialstaat finanziert. Bei gleichen Einnahmen zeigt die Simulation, dass die negative Auswirkung auf die Produktion bei den Arbeitnehmerbeiträgen fast doppelt so stark ist wie bei der Mehrwertsteuer.
Für KMU sind die Auswirkungen sehr konkret. Höhere Sozialversicherungsbeiträge erhöhen die Kosten pro Arbeitsplatz. Eine höhere Mehrwertsteuer belastet die Nachfrage. Wenn Unternehmen die Erhöhung nicht vollständig auf ihre Preise abwälzen können, verlagert sich der Druck auf die Margen und die Investitionen.
Lebensläufe berücksichtigen
Dieselben Studien zeigen auch, warum sich die Reform nicht auf die Einnahmen beschränken darf. Wenn ältere Arbeitnehmer tatsächlich im Erwerbsleben verbleiben, produziert die Wirtschaft mehr. Die Lohnsumme und die Einnahmen zur Finanzierung der AHV steigen, während die Dauer der Rentenauszahlung sinkt. In der Schweiz hat eine Anhebung des Referenzalters um ein Jahr den Beginn der Rentenauszahlung im Durchschnitt um sieben bis acht Monate verzögert und die Verweildauer auf dem Arbeitsmarkt um mehrere Monate verlängert.
Es geht nicht darum, eine einheitliche Lösung vorzuschreiben. Es gibt mehrere Wege, die auch kombiniert werden können: die schrittweise Anhebung des Referenzalters, die Stärkung der Anreize zur Weiterbeschäftigung, die Erleichterung des flexiblen Ruhestands und die bessere Gestaltung der Übergänge. Dabei müssen auch die individuellen Lebensläufe berücksichtigt werden. Eine Person, die sehr früh zu arbeiten begonnen und eine lange Berufslaufbahn hinter sich hat, befindet sich nicht in derselben Situation wie jemand, der erst später in den Arbeitsmarkt eingetreten ist. Massgeschneiderte Lösungen werden weiterhin für Personen erforderlich sein, deren Gesundheitszustand eine Verlängerung der Erwerbstätigkeit nicht zulässt, sowie für diejenigen, die in den körperlich anspruchsvollsten Berufen tätig sind.
Grundproblem bleibt
Die nächste Reform muss die AHV in ihrer Gesamtheit behandeln: Ausgaben, Finanzierung, Dauer des Erwerbslebens und Arbeitsanreize. Sie muss den Verbleib im Erwerbsleben fördern und die Lasten gerecht zwischen den Generationen verteilen. Der jüngste Beschluss des Parlaments belastet ein durch die demografische Entwicklung geschwächtes System mit einer dauerhaften Steuererhöhung. Dies würde zwar den Abbau der Reserven verlangsamen, das Grundproblem jedoch unberührt lassen. Ohne eine Strukturreform läuft diese Mehrwertsteuererhöhung Gefahr, nur eine Vorstufe zur nächsten Mehrausgabe zu sein.
Simon Schnyder, Ressortleiter sgv
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