Die parlamentarische Initiative will das Entsendegesetz ändern. Neu soll, wenn im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe Arbeiten von Subunternehmern ausgeführt werden, der Erstunternehmer zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Netto-Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmer sowie für die Beiträge an Sozialversicherungen haften. Dies egal ob Total-, General- oder Hauptunternehmer. Der Erstunternehmer soll zudem für Vollzugs- und Weiterbildungskosten und Frührentensysteme haften, die auf allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen beruhen.
Eine Befreiung von der Haftung durch den Erstunternehmer ist nur dann möglich, wenn er nachweist, dass er bei jeder Weitervergabe der Arbeiten die nach den Umständen gebotene Sorgfalt in Bezug auf die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen und entsprechenden Beitragszahlungen angewendet hat. Die Sorgfaltspflicht ist namentlich erfüllt, wenn sich der Erstunternehmer von den Subunternehmern die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anhand von Dokumenten und Belegen glaubhaft darlegen lässt.
Gegen Wettbewerbsverzerrungen
Unternehmen, die Sozialabgaben einbehalten, können Offerten auf einem tiefen Preisniveau erstellen, welches unter fairen Wettbewerbsbedingungen gar nie erreicht werden kann. Wettbewerbsverzerrungen sind die Folge. Zudem gilt erfahrungsgemäss: Je weiter nachgelagert eine Subbranche in der Wertkette, desto intensiver ist der Preiskampf und desto stärker der Anreiz für illegale Geschäftspraktiken. Entrichten Unternehmen die Sozialabgaben nicht gesetzeskonform, entgehen den Sozialversicherungen wichtige Einnahmen. Betroffene Arbeitnehmende werden potenziell geschädigt, weil ihr Bezug von Sozialleistungen wie etwa AHV-Renten aufgrund des illegalen Verhaltens ihrer Arbeitgeber gefährdet sein könnte. Für Erstunternehmer ist die Solidarhaftung mittlerweile etabliert, wenn ein Subunternehmer z. B. Mindestlöhne verletzt.
Erarbeitung eines Erlassentwurfs
Der neue Vorstoss von sgv-Vorstandsmitglied und Nationalrätin Diana Gutjahr schliesst eine Lücke, indem er die Solidarhaftung auf Beiträge für Sozialversicherungen und weitere, ave GAV gestützte Institutionen ausweitet. Derzeit ist die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats am Zug, die bis im Herbst einen Erlassentwurf erarbeitet. Dieser geht danach in die Vernehmlassung.
Dieter Kläy, Ressortleiter sgv