Publiziert am: 03.07.2026

Unerträgliche Ungleichbehandlung

BUNDESSUBVENTIONEN – Der Staat verlangt von den Unternehmen immer mehr Transparenz, verschliesst jedoch die Augen, wenn es um seine eigenen Subventionen geht. Ständerat Fabio Regazzi fordert in drei parlamentarischen Vorstössen klare Antworten.

Die Motion 26.3256 von sgv-Präsident und Mitte-Ständerat Fabio Regazzi fordert nichts Revolutionäres: Ein öffentliches Register der Empfänger von Bundessubventionen soll her. Die Antwort des Bundesrats – ein Musterbeispiel für Ausflüchte: «Ein Register wird erst dann eingerichtet, wenn die technische, rechtliche und finanzielle Machbarkeit gewährleistet ist. Da keine Daten vorliegen, wird es nicht möglich sein, den ursprünglichen Empfänger jedes Projekts, jeder Dienstleistung oder jeder Tätigkeit anzugeben, für die konkret Subventionen gewährt werden.» In der Übersetzung heisst das: Wir haben keine Ahnung, wohin Ihre Steuergelder fliessen – na toll ...

Wie soll man die Wirksamkeit einer Subvention messen, wenn man nicht weiss, wem sie zugutekommt? Ohne Transparenz werden öffentliche Gelder zu einer Blackbox, in der sich Verschwendung und Günstlingswirtschaft vermischen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese Undurchsichtigkeit ab. Wenn Unternehmen eine gewisse Transparenz nachweisen müssen, sollten wir dann nicht mindestens ebenso viel, wenn nicht sogar mehr, vom Bund erwarten?

Die «Sunset-Klausel» soll dauerhafte Subventionen vermeiden

Das Postulat 26.3255 schlägt vor, eine zeitliche Begrenzung für Bundessubventionen einzuführen oder, falls dies nicht möglich ist, eine regelmässige Überprüfung vorzunehmen. Warum? Weil staatliche Beihilfen, sobald sie einmal gewährt wurden, allzu oft aus Gewohnheit dauerhaft werden. Die Budgets werden Jahr für Jahr verlängert, ohne dass ihr Nutzen ernsthaft bewertet wird.

Die Idee ist einfach: Eine Subvention muss ihre Wirksamkeit unter Beweis stellen, um bestehen zu bleiben. Andernfalls wird sie gestrichen. Ein liberaler, verantwortungsbewusster Ansatz, der verhindert, dass öffentliche Gelder in veraltete oder ineffiziente Projekte versickern – oder, schlimmer noch, dass sie aus Bequemlichkeit oder sogar aus Vetternwirtschaft immer wieder an dieselben Empfänger ausgezahlt werden, was einer Form der Korruption gleichkommen könnte.

Die Wirksamkeit bewerten: eine Pflicht, keine Option

Das Postulat 26.3257 geht noch einen Schritt weiter: Es fordert einen Bericht, der die Wirksamkeit, die Relevanz und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Subventionen analysiert. Eine Forderung, die dem gesunden Menschenverstand entspricht, für eine Verwaltung jedoch revolutionär ist, die offenbar davon ausgeht, dass öffentliche Gelder eine unerschöpfliche Quelle sind. Und die ohnehin nicht genau bestimmen kann, wer die Empfänger der Subventionen sind. Dennoch sind die Fragen berechtigt: Was sind die konkreten Ergebnisse dieser Subventionen? Ohne Antwort lässt sich nicht feststellen, ob diese Mittel sinnvoll investiert sind – oder ob sie lediglich dazu dienen, Budgets aufzublähen, ohne dass sich eine Rendite ergibt.

Mit zweierlei Mass gemessen

Es ist ein Schweizer Paradoxon: Der Staat erlegt den Unternehmen immer strengere Transparenzvorschriften auf, entzieht sich aber selbst der Rechenschaftspflicht. KMU müssen ihre Bücher offenlegen und sich Prüfungen unterziehen, um die Staatskasse zu füllen. Doch wenn es um öffentliche Gelder geht, fehlen plötzlich die Daten, sind die Systeme zu komplex und muss die Machbarkeit erst noch bewiesen werden. Diese Ungleichbehandlung ist unerträglich. Wer das Geld aller verwaltet, muss mit gutem Beispiel vorangehen. Die Steuerzahler haben das Recht zu wissen, wohin ihr Geld fliesst. Der sgv fordert schlicht und einfach, dass jeder ausgegebene Franken gerechtfertigt wird. Eine Mindestanforderung für eine Demokratie, die etwas auf sich hält.MH

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