Der Erhalt und die Förderung der Landessprachen sind eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen. Die Bundesverfassung (BV) legt in Artikel 70 den Grundstein dazu. Da in einigen Deutschschweizer Kantonen der Französischunterricht in der Primarschule in Frage gestellt wird, wird die Diskussion um die Landessprachen an Bedeutung gewinnen. Aus Sicht der Berufsbildung nehmen alle vier Landessprachen eine wichtige Position ein.
Doch blenden wir kurz zurück: 2004 verabschiedeten die Kantone eine Sprachenstrategie, die in fast allen Kantonen umgesetzt wird.
«Aus Sicht der Berufsbildung nehmen alle vier Landes-sprachen eine wichtige Position ein.»
Sie umfasst das Erlernen von zwei Fremdsprachen ab der Primarschule. Die zwei Fremdsprachen umfassen Englisch und eine zweite Landessprache. Für Deutschschweizer Schülerinnen und Schüler zum Beispiel sind das Englisch und Französisch.
Konkretisiert worden ist das durch das am 1. August 2009 in Kraft getretene HarmoS-Konkordat. Den Grundstein für eine koordinierte Sprachenpolitik legt die Bundesverfassung in Artikel 70. Dieser besagt, dass Bund und Kantone die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften fördern. Für eine Harmonisierung im Schulwesen sind die Kantone zuständig. Ist die Harmonisierung in Frage gestellt, kann der Bund entsprechende Vorschriften erlassen.
Vernehmlassung auf Vorrat
Da bereits in einigen Kantonen, darunter auch in Zürich, Vorstösse zur Abschaffung des Französischunterrichts auf der Primarstufe an die kantonale Exekutive überwiesen worden sind, sieht der Bundesrat den durch die Bundesverfassung erteilten Harmonisierungsauftrag für gefährdet. Im Juni lancierte er deswegen eine Vernehmlassung zur Revision des Sprachengesetzes, die noch bis Anfang Oktober dauert.
Gemäss Landesregierung leitet sich die Notwendigkeit bundesseitigen Handelns aus der «sprachenpolitischen Verantwortung für die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften und dem bildungspolitischen Gebot der Harmonisierung im Hinblick auf die Durchlässigkeit des Bildungsraumes» ab. Die Vernehmlassung hat vorsorglichen Charakter und dient dazu, «rechtzeitig verschiedene Lösungsvarianten zu prüfen».
Harmonisierter Bildungsraum nützt der Berufsbildung
Mit Artikel 61a der Bundesverfassung wurde 2006 der einheitliche «Bildungsraum Schweiz» geschaffen, der eine hohe Qualität der Bildung garantieren und die Mobilität der Bevölkerung erleichtern soll. Am Ende der obligatorischen Schulzeit sollten Schülerinnen und Schüler über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache (Englisch) verfügen. Die Sprachenstrategie von 2004 beziehungsweise des HarmoS-Konkordats hat Eingang ins Sprachengesetz gefunden.
In seiner Vernehmlassung stellt nun der Bundesrat zwei Varianten zur Diskussion. Variante eins umfasst die Festschreibung der geltenden HarmoS-Lösung im Sprachengesetz. Variante zwei umfasst die gesetzliche Verankerung des Beginns des Unterrichts einer zweiten Landessprache auf der Primarschulstufe und seiner Dauer bis zum Ende der Sekundarstufe I. Ob sich überhaupt eine, und falls ja, welche Variante im Vernehmlassungsverfahren, zu welchem die Mitglieder des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv eingeladen worden sind, durchsetzen wird, ist noch völlig offen.
Unbestritten ist aber, dass sich die Sprachenfrage auch auf die Unternehmen und die Standortattraktivität der Schweiz auswirkt. Neben Englisch, das zweifellos wichtig ist, darf die Bedeutung der Landessprachen für die Berufsbildung und das Gewerbe nicht unterschätzt werden.
Kl