Publiziert am: 18.09.2026

Angebot nicht unnötig einschränken

ANGEHÖRIGENPFLEGE – Die Schweiz wird in Zukunft mehr ambulante Pflege benötigen. Leistungsfähige private Anbieter wegen Missständen zu schwächen, die gezielt angegangen werden können, wäre kontraproduktiv.

Die ambulante Pflege gewinnt zunehmend an Bedeutung. Das ist grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung: Viele Menschen möchten so lange wie möglich zu Hause bleiben, und eine ambulante Betreuung kann häufig aufwendigere Lösungen hinauszögern. Doch diese Entwicklung hat ihren Preis. Die Spitex-Kosten steigen deutlich. Und seit einigen Jahren kommt eine neue Debatte hinzu: die Entschädigung von pflegenden Angehörigen, die von einer Spitex-Organisation angestellt werden.

Neue Geschäftsmodelle – aber auch stets neue Fragen

Das Problem darf nicht kleingeredet werden. Rund um die Pflege durch Angehörige haben sich rasch neue Geschäftsmodelle entwickelt, die berechtigte Fragen zu Kosten, Qualität und Kontrolle der Leistungen aufwerfen. Das Parlament diskutiert präzisere Regeln, und mehrere Kantone wollen ebenfalls tätig werden. Regulierung kann deshalb gerechtfertigt sein. Entscheidend ist jedoch, dass sie am richtigen Ort ansetzt.

Problematisch wäre es, aus einem spezifischen Problem einen Generalverdacht gegenüber privaten Anbietern abzuleiten. Private Spitex-Organisationen sind längst ein wichtiger Bestandteil der ambulanten Versorgung. Sie decken eine wachsende Nachfrage ab, tragen unternehmerisches Risiko und sind häufig KMU. Vor allem darf die Pflege durch Angehörige nicht mit der regulären Tätigkeit der grossen Mehrheit der privaten Spitex-Organisationen gleichgesetzt werden.

Unternehmerfreiheit wahren

Auch die Zahlen mahnen zur Differenzierung. Gemäss Bundesamt für Statistik kostete eine Pflegestunde 2022 bei privaten Unternehmen durchschnittlich 83 Franken, gegenüber 114 Franken bei öffentlich-rechtlichen Organisationen. Der Vergleich ist mit Vorsicht zu interpretieren: Aufgaben und Versorgungspflichten sind nicht identisch. Er zeigt aber zumindest, dass ein privater Anbieter nicht automatisch höhere Kosten bedeutet.

Umso kritischer sind gewisse politische Antworten zu beurteilen. Im Kanton Zürich sollen die im Rahmen der Spitex-Finanzierung anerkannten Kosten künftig stärker begrenzt werden. Vorgesehen sind unter anderem pauschale Limiten für bestimmte Lohnkosten, Fahrzeuge, Werbung oder die Entschädigung pflegender Angehöriger. Das Ziel ist nachvollziehbar. Ein solcher Ansatz greift jedoch direkt in die unternehmerische Organisations- und Gestaltungsfreiheit ein, ohne damit zwingend die tatsächliche Effizienz besser zu erfassen.

Private Anbieter bewegen sich zudem in einem anderen Umfeld als Organisationen mit öffentlichem Leistungsauftrag, bei denen ungedeckte Pflegekosten stärker durch die öffentliche Hand abgesichert sind. Private Unternehmen tragen ihre Entscheide und die damit verbundenen Risiken selbst. Beurteilt werden sollte deshalb nicht jeder einzelne Kostenposten, sondern das Verhältnis von Kosten, Leistung und Qualität.

Kontrollieren, was zählt

Der richtige Ansatz besteht darin, das zu kontrollieren, was tatsächlich zählt: die Notwendigkeit der Leistungen, ihre Qualität, die Kostentransparenz und die Einhaltung der Wirtschaftlichkeitskriterien. Klare Regeln und gezielte Kontrollen ermöglichen es, Missbräuche zu sanktionieren, ohne das Angebot unnötig einzuschränken. Für die Pflege durch Angehörige muss klarer definiert werden, welche Leistungen abgerechnet werden dürfen, und diese müssen von den regulären Spitex-Leistungen abgegrenzt werden.

Die im Parlament diskutierte Möglichkeit, die Zahl der Anbieter pro Region zu begrenzen, würde dagegen in eine staatliche Angebotsplanung führen, deren Grenzen sich bereits in anderen Bereichen des Gesundheitswesens zeigen.

Auch der im Juli 2026 beschlossene Zulassungsstopp für Spitex-Organisationen im Kanton Wallis löst das Problem nicht. Angesichts des wachsenden Bedarfs muss vielmehr der Handlungsspielraum privater Akteure erhalten bleiben, die effiziente, qualitativ gute und auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten zugeschnittene Lösungen entwickeln können.

Keine Bevormundung

Die Schweiz wird in Zukunft mehr ambulante Pflege benötigen. Leistungsfähige private Anbieter wegen Missständen zu schwächen, die gezielt angegangen werden können, wäre kontraproduktiv. Steigende Kosten verlangen nach klaren Regeln und wirksamen Kontrollen, nicht nach einer staatlichen Bevormundung der Unternehmen. Missbräuche müssen dort bekämpft werden, wo sie auftreten. Gleichzeitig gilt es zu bewahren, was funktioniert: Qualität, Angebotsvielfalt, Wettbewerb und private Initiative.

Simon Schnyder, Ressortleiter sgv

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