Nationalrat schafft Klarheit beim Trinkgeld
Der Bundesrat muss reinen Wein einschenken und handeln
SWISSNESS – Sie überraschte alle: Die Kehrtwende des Bundes bei der Praxis zur Verwendung des Schweizerkreuzes. Neu kann das Kreuz auch auf Produkten angebracht werden, die vollständig im Ausland hergestellt werden. Damit wird die Aussagekraft des Schweizerkreuzes, das bislang für Swiss Made stand, stark relativiert.
Als Grund für die Praxisänderung nannte die zuständige Verwaltungsstelle zuerst den starken Franken und die US-Zölle. Diese Umstände würden aber eher für eine Stärkung des Schweizerkreuzes sprechen. Denn je exklusiver dieses Hervorhebungsmerkmal ist, desto wertvoller ist es, und desto besser können Schweizer Hersteller damit zumindest einen Teil ihrer höheren Kosten kompensieren.
Offenbar ist auch der Bundesrat nicht überzeugt von den Begründungsversuchen seiner Verwaltung. Jedenfalls argumentiert er bei der Beantworung von kritischen Fragen aus dem Parlament jetzt nur noch mit der Förderung der Innovation: Das Schweizerkreuz werde ja nur im Zusammenhang mit Bezeichnungen wie beispielsweise «Swiss Engineering» erlaubt, und dies stärke den Innovationsstandort Schweiz. Denn es sei «heute üblich geworden, dass Engineering (...) nicht mehr zwingend am gleichen Ort wie die Herstellung» stattfinde.
Das Problem ist, dass auch dieses Argument nicht überzeugt und als gesucht erscheint. Denn Forschung und Entwicklung (F&E) wurde bereits bei der 2017 in Kraft getretenen Revision der Swissness-Regeln besonders berücksichtigt. Einerseits können seither die Kosten bei der Berechnung der Schwelle, ab welcher ein Produkt als «Swiss Made» bezeichnet werden darf, mitgezählt werden. Andererseits wurden für jene Fälle, in denen diese Schwelle trotzdem nicht erreicht wird, Angaben wie «Swiss Research» erlaubt. Aber nur in Worten und ohne Schweizerkreuz.
Solche so genannten «F&E-Aktivitäten» wurden also schon bei der letzen Gesetzesreform privilegiert behandelt. Dabei wurde auch den Interessen von international tätigen Unternehme, bei denen die Innovation und die Produktion in unterschiedlichen Ländern angesiedelt sind, bereits Rechnung getragen. Die in diesem Kontext geltende Praxis zum Schweizerkreuz basierte auf dem Ergebnis von ausführlichen parlamentarischen Beratungen.
Der Bundesrat will jetzt den Anschein erwecken, als sei der Umstand, dass Engineering bei internationalen Konzernen nicht zwingend am gleichen Ort stattfindet wie die Herstellung, etwas Neues. Etwas Neues, das so plötzlich und unvorhersehbar gekommen sei, dass es eine sofortige Praxisänderung ohne vorgängige Konsultation rechtfertige. Dem ist aber nicht so.
Mit dem Argument der Innovation lenkt der Bundesrat letztlich von der Tatsache ab, dass die Praxisänderung das Anbringen des Schweizerkreuzes im Rahmen der Angabe von irgendwelchen in der Schweiz stattgefundenen «Tätigkeiten, die mit dem Produkt in Zusammenhang stehen», erlaubt. Das können auch völlig unwichtige Tätigkeiten sein. Sogar der Hinweis, dass die Ware in der Schweiz verpackt wurde, kann neu mit einem Schweizerkreuz ergänzt werden. Das hat nichts mit Innovation zu tun.
«Medienberichten zufolge liegt der tatsächliche Grund für die überraschende Praxisänderung im massiven Druck und in den Drohungen der Anwälte eines international tätigen Konzerns, der seine Produkte in Asien herstellen lässt. Der Eindruck, wonach die Verwaltung die «Kleinen» mit Bürokratie plagt, aber vor den «Grossen» kapituliert, ist nicht von der Hand zu weisen.»
Die Freigabe des stärksten Bilds für «Swiss Made» für eine unkontrollierbare Anzahl von Fällen unterminiert die Aussagekraft des Schweizerkreuzes. Damit sinkt auch der Wert dieses wichtigsten Hervorhebungsmerkmals für Schweizer Produkte.
Aus Sicht der Schweizer KMU, welche fĂĽr die Einhaltung der Swissness-Kriterien eine teure Swissness-BĂĽrokratie mit Warenflusstrennung und detaillierter Dokumention der verschiedenen Herstellkostenanteile oder Rohstoffgewichtsmindestanteile auf sich nehmen mĂĽssen, ist das ein Schlag ins Gesicht.
Medienberichten zufolge liegt der tatsächliche Grund für die überraschende Praxisänderung im massiven Druck und in den Drohungen der Anwälte eines international tätigen Konzerns, der seine Produkte in Asien herstellen lässt. Der Eindruck, wonach die Verwaltung die «Kleinen» mit Bürokratie plagt, aber vor den «Grossen» kapituliert, ist nicht von der Hand zu weisen.
Der Bundesrat sollte jetzt seine Verantwortung wahrnehmen und die Praxisänderung mit einer Klärung in den Verordnungen rasch korrigieren. Sonst verschwendet er wertvolle Zeit mit der Verteidigung eines Fehlers seiner Verwaltung, während das Schweizerkreuz weiter an Wert verliert. Das Ziel der 2017 in Kraft getretenen Swissness-Vorlage war die «Stärkung der Attraktivität des Produktionsstandortes Schweiz»: So schrieb es der Bundesrat in seiner damaligen Botschaft ausdrücklich. Der heutige Bundesrat ist gefordert, wenn er sich nicht vorwerfen lassen will, dass dieses Ziel unter seiner Ägide ins Gegenteil verkehrt wurde.
Wehren Sie sich gegen den amtlich bewilligten Ausverkauf des Schweizerkreuzes: Unterschreiben Sie jetzt Petition Swissness des sgv!
www.sgv-usam.ch/swissness
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