Publiziert am: 18.09.2026

Je länger, desto schwieriger wird es

AHV 2030 – Die Vernehmlassung zum Entwurf «AHV 2030» ist soeben abgeschlossen worden. Mit dieser Reform will der Bundesrat die erste Säule für das nächste Jahrzehnt stärken, die Anreize zum Verbleib im Erwerbsleben verbessern und verschiedene Regelungen modernisieren.

Eine Reform der AHV ist unumgänglich: Das System muss sich an eine alternde Gesellschaft, eine steigende Lebenserwartung und ein sich verschlechterndes Verhältnis zwischen Erwerbstätigen und Rentnern anpassen. Die 13. Rente verstärkt zwar kurzfristig den finanziellen Druck. Der Entwurf geht jedoch in erster Linie auf den unmittelbaren Bedarf an Einnahmen ein, während Massnahmen, die das Gleichgewicht des Systems nachhaltig sichern könnten, auf später verschoben werden. Dies ist falsch. Wenn ein Gebäude konsolidiert werden muss, fängt man nicht mit dem Feinschliff an, sondern kümmert sich um das Fundament.

Sehr teure Art, Zeit zu gewinnen

Zusätzliche Einnahmen können die Finanzen vorübergehend entlasten. Sie ändern jedoch weder an der demografischen Entwicklung noch an den anderen grundlegenden Trends, die einen zunehmenden Druck auf die AHV ausüben. Je länger man mit der Anpassung wartet, desto schwieriger könnten die notwendigen Korrekturen werden. Erhöhung der Beiträge der Selbstständigen, Beitragspflicht für Krankentagegelder und Unfalltaggelder, pauschale Umqualifizierung bestimmter Dividenden als Lohn: All diese Massnahmen folgen derselben Logik, nämlich die Abgabenbasis zu erweitern, bevor die Ungleichgewichte an ihrer Quelle beseitigt wurden. Das ist eine kostspielige Art, Zeit zu gewinnen: Sie erhöht die Belastungen, schwächt die wirtschaftliche Basis, aus der die AHV finanziert wird, und wälzt ein unzureichend angepasstes System auf die nachfolgenden Generationen ab. Dabei müsste die Reihenfolge umgekehrt werden: Zuerst muss eine nachhaltige Reform durchgeführt werden, dann muss ermittelt werden, was gegebenenfalls noch zu finanzieren ist.

Schrittweise Anpassung nötig

Die Dauer des Erwerbslebens ist daher einer der zentralen Parameter jeder ernsthaften Reform. Wenn die Renten länger ausgezahlt werden, muss sich auch das Verhältnis zwischen Erwerbsjahren und Rentenjahren ändern. Diese Anpassung muss schrittweise, vorhersehbar und rechtzeitig erfolgen, damit sich sowohl die Versicherten als auch die Unternehmen darauf vorbereiten können. Sie muss zudem die Vielfalt der Lebensläufe berücksichtigen. Wer mit 16 oder 17 Jahren eine Lehre beginnt, erreicht den Ruhestand nicht mit derselben Dauer des Erwerbslebens wie jemand, der später in den Arbeitsmarkt eintritt. Lange Berufslaufbahnen müssen daher berücksichtigt werden, ohne dabei ein starres föderales System zur Einstufung der Berufe zu schaffen. Wo es die beruflichen Gegebenheiten erfordern, bieten Branchenlösungen und die Sozialpartnerschaft oft praxisnähere Antworten.

Mehr Flexibilität gefragt

Die Verlängerung des Erwerbslebens lässt sich jedoch nicht allein auf die Anhebung eines Referenzalters beschränken. Die Arbeit muss sich auch lohnen. Das Steuerwesen, Sozialbeiträge oder bestimmte Vorsorgeregelungen können heute den Gewinn aus einer über das Referenzalter hinaus fortgesetzten Erwerbstätigkeit erheblich schmälern. Diese Hindernisse müssen beseitigt werden. Zudem muss flexiblen Modellen mehr Raum gegeben werden: Manche werden länger arbeiten wollen, andere ihre Tätigkeit schrittweise reduzieren oder ihren Übergang in den Ruhestand anders gestalten wollen. Das System muss diese Entscheidungen unterstützen, anstatt sie zu erschweren.

Vor schwierigen Entscheidungen

Die Vernehmlassung ist abgeschlossen, doch das Wesentliche steht noch bevor. Die schwierigen Entscheidungen müssen jetzt auf den Tisch gebracht werden, gerade weil sie Zeit, Vorbereitung und Übergangsphasen erfordern. Sie aufzuschieben wird sie weder einfacher noch weniger notwendig machen. Der Bundesrat muss daher seinen Entwurf überarbeiten und die strukturellen Fragen wieder in den Mittelpunkt von «AHV 2030» rücken; andernfalls wird es Aufgabe des Parlaments sein, den Kurs zu korrigieren. Die uns zur Verfügung stehende Zeit muss genutzt werden, um eine schrittweise und tragbare Anpassung des Systems an die demografische Realität vorzubereiten. Was heute getan werden muss, wird durch eine Verschiebung auf morgen nichts gewinnen.

Simon Schnyder, Ressortleiter sgv

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