Nationalrat schafft Klarheit beim Trinkgeld
Strom sichern, Optionen öffnen
VERSORGUNGSSICHERHEIT – Die Schweiz braucht mehr Strom – und gerade im Winter zählt jede verlässliche Quelle. Der indirekte Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative schafft hierfür eine wichtige Voraussetzung: Er beendet das Neubauverbot für Kernkraftwerke und gibt der Schweiz die Option zurück, langfristig auf einen breiten und technologieoffenen Strommix zu setzen.
Die Schweiz elektrifiziert Verkehr, Gebäude und Industrie. Gleichzeitig muss sie ihre Stromversorgung winterfest machen. Der indirekte Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative schafft dafür eine wichtige Voraussetzung: Er beendet das gesetzliche Neubauverbot für Kernkraftwerke und öffnet den Weg für Technologieoffenheit.
Das Parlament hat diesen indirekten Gegenvorschlag am 19. Juni 2026 in den Schlussabstimmungen angenommen. Wegen des ergriffenen Referendums dürfte die Frage der Aufhebung des Neubauverbots voraussichtlich Anfang 2027 zur Volksabstimmung gelangen Die Blackout-Initiative selbst wurde derweil am 29. Juni 2026 bedingt zurückgezogen.
Winter besonders anspruchsvoll
Für KMU ist Strom ein Produktionsfaktor und Teil von Investitionsentscheiden. Fällt er aus oder wird er dauerhaft teuer, geraten Kosten, Aufträge und Arbeitsplätze unter Druck. Besonders anspruchsvoll ist der Winter. Wasserkraft, Photovoltaik, Speicher, Netze und Importe müssen zusammenspielen. Gleichzeitig erhöht die Elektrifizierung den Strombedarf. Für die Wirtschaft zählt deshalb, ob genügend Strom zur richtigen Zeit und zu wettbewerbsfähigen Kosten verfügbar ist.
Kurzfristig liegt ein wichtiger Hebel bei den bestehenden Kernkraftwerken. Sie produzieren CO2-frei und leisten gerade im Winter einen wichtigen Beitrag zur Versorgung. Solange sie sicher betrieben werden können, sollte die Schweiz ihre Laufzeiten nicht politisch verkürzen.
Option zurückgewinnen
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Blackout-Initiative ist kein Entscheid für den Bau eines neuen Kernkraftwerks. Er beseitigt lediglich das gesetzliche Verbot, solche Projekte überhaupt bewilligen zu können. Die Schweiz gewinnt damit eine Option zurück, ohne sich heute auf Projekt, Standort oder Finanzierung festzulegen.
«Das ist die richtige Reihenfolge: Optionen offenhalten, Fakten prüfen, dann investieren.»
Der Bundesrat begründet die Vorlage mit Technologieoffenheit und einer Rückversicherung für die langfristige Versorgungssicherheit.
Das ist vernünftig. Ein neues Kernkraftwerk entsteht nicht innert weniger Jahre. Planung, Bewilligung, Finanzierung und Bau sind anspruchsvoll. Gerade deshalb wäre es kurzsichtig, die Option heute zu verbauen und erst zu reagieren, wenn eine Versorgungslücke droht.
Die Kernenergie ist kein Ersatz für Erneuerbare. Wasserkraft, Photovoltaik, Speicher und Netze bleiben zentral. Investitionen in Netze und Erneuerbare dürfen nicht gegen die Kernenergie ausgespielt werden. Technologieoffenheit bedeutet, keine funktionierende Option ohne sachlichen Grund auszuschliessen.
Bestehende Anlagen sichern
Bund und Kantone sollten nach einer Aufhebung des Verbots verlässliche Bewilligungs- und Planungsprozesse definieren, so dass sich mögliche Investoren an ihnen orientieren können.
Technologieoffenheit ist kein Blankoscheck. Sie schafft Wahlfreiheit. Ob ein neues Kernkraftwerk dereinst sinnvoll, finanzierbar und konkurrenzfähig ist, muss anhand der dann verfügbaren Technologien und Marktbedingungen entschieden werden.
Das ist die richtige Reihenfolge: Optionen offenhalten, Fakten prüfen, dann investieren. Wer heute die Option «Kernenergie» öffnet, sorgt dafür, dass die Schweiz auch morgen mehrere Wege zu einer sicheren Stromversorgung offenhält.
Patrick Dümmler, Ressortleiter sgv
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