Publiziert am: 18.09.2026

Unfallversicherung: Wer zahlt was?

Versicherungsratgeber – Bei der obligatorischen Unfallversicherung gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Regeln. Wer welche Prämien bezahlt, hängt unter anderem davon ab, ob es um Berufs- oder Nichtberufsunfälle geht.

L. S. aus C.: Ich führe seit einigen Jahren eine Kleiderboutique in unserem Dorf und habe mich auf klassische Mode für Damen und Herren spezialisiert. Nebst vier Verkaufsexpertinnen beschäftigt meine Boutique auch drei Schneiderinnen sowie neu eine Kauffrau. Kürzlich habe ich unsere neue Mitarbeiterin in die Lohnabrechnung eingeführt. Dabei haben wir festgestellt, dass die Abzüge für die Unfallversicherung für Arbeitgeber und für Arbeitnehmer unterschiedlich hoch sind. Warum ist das so?

Sehr geehrte Frau S.: Vielen Dank für Ihre interessante Frage. Gerne gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über die obligatorische Unfallversicherung nach UVG. Er zeigt auf, weshalb die Prämienanteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlich ausfallen und wie die Prämien grundsätzlich berechnet werden.

Alle Arbeitnehmer sind versichert

Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist die obligatorische Unfallversicherung für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz. Diese deckt die Kosten für medizinische Behandlungen und Lohnausfälle bei Berufsunfällen (inklusive Arbeitswegen), Nichtberufsunfällen (Freizeit) und Berufskrankheiten ab. Das UVG bestimmt auch, welche Betriebe und Betriebsarten ihre Angestellten bei der Suva versichern müssen oder bei einem Privatversicherer.

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind somit gegen gesundheitliche, wirtschaftliche und immaterielle Folgen von Unfällen versichert. Der Unfallbegriff umfasst jede plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den Körper, welche die körperliche oder geistige Gesundheit beeinträchtigt oder zum Tod führt. Versichert sind Pflege-, Sach– und Geldleistungen. Zu den Pflege- und Sachleistungen gehören etwa Heilbehandlungen, notwendige Hilfsmittel, Reise- und Transportkosten. Zu den Geldleistungen gehören Taggeld, Invalidenrente, Abfindung, Integritäts- und Hilflosenentschädigung sowie die Hinterlassenenrente.

Wer bezahlt die Versicherungsprämien?

Die Versicherungsprämie setzt sich aus Anteilen für Berufsunfälle und Berufskrankheiten sowie für Nichtberufsunfälle zusammen. Der gesamte Prämienbetrag der Versicherung wird der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Die Prämien für Berufsunfälle und Berufskrankheiten tragen dabei die Arbeitgeber. Die Prämien für Nichtberufsunfälle können hingegen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weiterbelastet werden. Dadurch entstehen unterschiedliche Abzüge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

In den meisten Fällen wird vom Versicherer eine Vorausprämie festgelegt, die vom Arbeitgeber bezahlt wird. Auf der Basis der jährlichen Lohnabrechnung wird dann die definitive Prämienberechnung für das zurückgelegte Jahr erstellt. Daraus ergibt sich die neu berechnete Vorausprämie für das folgende Jahr.

So setzen sich Prämien zusammen

Die Prämien werden in Promille des prämienpflichtigen Verdienstes berechnet. Sie setzen sich aus einer risikogerechten Nettoprämie und verschiedenen Zuschlägen zusammen. Für die Prämienbemessung werden die Betriebe je nach Art und betrieblichen Verhältnissen in Klassen und Stufen des Prämientarifs eingeteilt. Massgebend sind dabei insbesondere die Unfallgefahr und der Stand der Unfallverhütung.

Analysieren Sie mit der Unterstützung Ihres Versicherungspartners Ihre Risiken im Detail und individuell auf Ihren Bedarf, ermitteln Sie gemeinsam die korrekten Versicherungssummen und besprechen Sie Ihre Bedürfnisse und Fragen – auch in Bezug auf Prämienabrechnungen. Damit Sie sich weiterhin voll und ganz auf Ihren Betrieb konzentrieren können.

Ihre Fragen An

Marco Ehrler ist Leiter Underwriting KMU bei der Mobiliar. Der Versicherungswirtschafter und Betriebsökonom FH blickt auf rund 25 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche zurück und hat sich auf den KMU-Bereich spezialisiert.

Fragen sind zu richten an:

marco.ehrler@mobi.ch

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