Publiziert am: 16.10.2026

Bilanz für den sgv durchzogen

SCHWEIZ–EU – Der Ständerat hat dem Paket Schweiz–EU mit Änderungen zugestimmt. Der sgv begrüsst insbesondere das Ja zum Ständemehr, hat aber weiterhin Vorbehalte beim Lebensmittelabkommen und warnt vor zusätzlichen Belastungen für KMU. Im Dezember geht die Beratung im Nationalrat weiter.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Annahme der Lohnschutzmassnahmen 1 bis 13, auf welche er sich mit den Sozialpartnern geeinigt hat. Er kritisiert aber die Annahme von Massnahme 14, ein gewerkschaftlicher Kündigungsschutz. Die damit verbundene Einschränkung der Flexibilität des Arbeitsrechts lehnt der sgv ab. Zudem hat die Massnahme 14 nichts mit dem EU-Vertragspaket zu tun, sondern ist sachfremd.

ZuwanderungsgebĂĽhr belastet die KMU ĂĽberproportional

Die praktische Relevanz der Schutzklausel beurteilt der sgv als nicht sehr hoch. Die vom Ständerat beschlossene Ergänzung um eine Zuwanderungsabgabe lehnt der sgv ab. Diese Abgabe wird von den Unternehmen zu bezahlen sein und belastet Klein- und Mittelbetriebe überproportional stark.

Lebensmittelrecht: Verbesserungen reichen nicht aus

Obwohl punktuell Verbesserungen beschlossen worden sind, bleiben die grundsätzlichen Vorbehalte gegenüber dem Lebensmittelabkommen bestehen. Positiv beurteilt der sgv die vom Ständerat beschlossene Streichung der Produktionsland-Angabepflicht für verpackte Lebensmittel. Die EU kennt eine lückenlose Angabe des Herkunftslands nur für bestimmte Lebensmittel. Damit kann ein Handelshemmnis beseitigt werden.

Die kleine Kammer hat zudem verschiedene Kompetenzen des Bundesrates abgelehnt, die über das Abkommen hinausgehen. Damit hat sie die vom sgv kritisierte zusätzliche Zentralisierung zumindest teilweise begrenzt. In die richtige Richtung geht auch die Präzisierung der direkten Verweise auf EU-Rechtsakte. Damit soll sichergestellt werden, dass das Parlament bei Änderungen der betreffenden EU-Rechtsakte einbezogen wird.

Das Lebensmittelsicherheitsabkommen betrifft auch KMU, die ausschliesslich für den Schweizer Markt produzieren. Für diese Unternehmen steht dem zusätzlichen Aufwand kein konkreter Nutzen gegenüber.

Zustimmung zu Erasmus+

Der Ständerat stimmte einem Verpflichtungskredit von 193 Millionen Franken für die Beteiligung an Erasmus+ im Jahr 2027 zu. Die Finanzkommission hatte wegen der angespannten Bundesfinanzen ein Nein beantragt. Letztlich setzte sich jedoch die Auffassung durch, dass die Beteiligung an Erasmus+ für Studierende, Lernende und die Schweizer Wirtschaft wichtig sei.

Gesundheitsabkommen: sgv plädiert für Nichteintreten

Das Gesundheitsabkommen soll insbesondere die Zusammenarbeit mit der EU bei grenzüberschreitenden Gesundheitskrisen wie Pandemien verbessern und der Schweiz Zugang zu europäischen Gesundheitsmechanismen ermöglichen. Jedoch geht das Abkommen institutionell deutlich weiter, als dies für eine solche sachlich begrenzte Zusammenarbeit erforderlich erscheint. Es sieht eine dynamische Rechtsübernahme vor und unterstellt das Abkommen einem institutionellen Streitbeilegungsmechanismus, bei welchem dem Europäischen Gerichtshof bei der Auslegung von EU-Recht eine massgebliche Rolle zukommt.

Der sgv begrüsst Ständemehr

Die neuen institutionellen Regeln beeinträchtigen in den betroffenen Bereichen die Souveränität der Schweiz. Darum begrüsst der sgv den Entscheid des Ständerates, die Verträge dem Ständemehr zu unterstellen, ausdrücklich. Den Antrag auf ein separates obligatorisches Referendum für das Lebensmittelsicherheitsabkommen hat der Ständerat abgelehnt. Umso wichtiger ist es, dass der Stabilisierungsteil des EU-Pakets Volk und Ständen unterbreitet wird.

Gewichtige Abweichungen des Ständerates

In der Gesamtbilanz weicht der Ständerat in vier Bereichen vom Antrag des Bundesrates ab: erstens in der bereits erwähnten Zuwanderungsabgabe von bis zu 4000 Franken pro Einwanderer. Diese soll zwar höchstens vorübergehend zum Zug kommen, wenn die Schweiz die Schutzklausel aktiviert. Dennoch lehnt der sgv diese Zuwanderungsabgabe ab, da sie primär die KMU treffen wird. Zweitens soll der Hauptteil des Pakets dem doppelten Mehr unterstellt werden, was der sgv befürwortet. Drittens sollen Arbeitslose keinen Antrag auf Daueraufenthalt stellen dürfen, und viertens sollen ausnahmslos alle Zuwanderer einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Beide Massnahmen kann der sgv unterstützen. Sie weichen jedoch vom Abkommen über die Personenfreizügigkeit ab.

Stromabkommen auf die Wintersession vertagt

Mit Ausnahme des noch nicht behandlungsreifen Stromabkommens, das in der Wintersession 2026 behandelt wird, hat der Ständerat alle Bundesbeschlüsse des EU-Vertragspakets gutgeheissen. Das Geschäft geht an den Nationalrat.

Dieter Kläy, stv. Direktor sgv

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