Publiziert am: 06.11.2026

Ein Monopol ist kein Freibrief

POSTGESETZ – Staatliche Unternehmen nehmen eine Sonderstellung ein, da sie einen besonderen Auftrag erfüllen. Nach Ansicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv darf dieser Status nicht als Sprungbrett dienen, um Märkte zu erobern, in denen private Unternehmen die Nachfrage decken können. Die Revision des Postgesetzes muss daher klare Grenzen setzen.

Im Grundsatz gilt: Ein staatliches Eingreifen ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn ein Markt eine als notwendig erachtete Dienstleistung nicht in ausreichendem Masse gewährleisten kann. Ein Marktversagen darf jedoch niemals als dauerhaft angesehen werden. Bedürfnisse, Technologien und das private Angebot entwickeln sich weiter.

«Die Post tritt nicht unter denselben Bedingungen an wie ein KMU.»

Daher muss regelmässig überprüft werden, ob das Monopol und das Eingreifen eines staatlichen Unternehmens wie der Post weiterhin notwendig sind.

Dieser Grundsatz gilt auch umgekehrt. Ein Unternehmen, das einen öffentlichen Auftrag erfüllt, darf die sich daraus ergebenden Vorteile nicht dazu nutzen, seine Aktivitäten schrittweise auf wettbewerbsorientierte Märkte auszuweiten. Dort, wo der Markt funktioniert, muss das staatliche Unternehmen den privaten Akteuren Platz machen – jenen also, die ihre unternehmerischen Risiken allein tragen.

Eine Revision, die auch den Bereich der Akquisitionen betrifft

In seiner Vernehmlassungsantwort zur Revision des Postgesetzes (PG) und des Gesetzes über die Organisation der Post (POG) begrüsst der sgv das Ziel, die Finanzierung des Universaldienstes nachhaltig sicherzustellen. Das Postorganisationsgesetz (POG) sieht insbesondere einen Schwellenwertmechanismus vor: Wenn die Mengen an Briefen, Paketen, Zeitungen oder Barzahlungen unter bestimmte Schwellenwerte fallen, kann die Post eine Anpassung des Universaldienstes beantragen, wobei ein Mindestleistungsniveau im gesamten Land aufrechterhalten wird.

Das Postgesetz regelt hingegen die Tätigkeiten ausserhalb des Universaldienstes und führt eine Vorabgenehmigung durch die PostCom für bedeutende Beteiligungserwerbe ein. Ziel ist es, deren Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck vor deren Durchführung zu überprüfen.

Vorteile aufgrund des Monopols

Genau hier will der sgv eine Grenze ziehen. Die Post tritt auf einem wettbewerbsorientierten Markt nicht unter denselben Bedingungen an wie ein KMU. In der Stellungnahme werden insbesondere ihre Infrastruktur, ihr Vertrauenskapital und die Vorteile aus dem Postmonopol hervorgehoben. Laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle erzielte der reservierte Bereich im Jahr 2023 einen Umsatz von 905 Millionen Franken und einen Betriebsgewinn von 134 Millionen. Die Synergien zwischen monopolistischen und wettbewerbsorientierten Aktivitäten werfen daher eine echte Wettbewerbsfrage auf.

Der Bereich der Aussenwerbung veranschaulicht das Problem gut. Wenn bereits private Unternehmen tätig sind und kein Marktversagen ein staatliches Eingreifen erfordert, warum sollte dann ein staatliches Unternehmen in den Wettbewerb treten? Der öffentliche Auftrag darf nicht als Sprungbrett dienen, um Übernahmen in neuen Sektoren zu vervielfachen.

Quersubventionen strenger verbieten

Der sgv fordert, die Ermächtigung zum «Anbieten digitaler Kommunikationsdienste» zu streichen, da das Bundesamt für Justiz darauf hingewiesen hat, dass solche eigenständigen Dienste die in der Bundesverfassung vorgesehene Zuständigkeit des Bundes überschreiten könnten. Andernfalls müssten diese Tätigkeiten der Bewilligung durch die PostCom unterliegen.

Der Gewerbeverband will zudem das Verbot der Quersubventionierung verschärfen, betroffenen Dritten Rechte im Bewilligungsverfahren für Übernahmen einräumen und die Möglichkeit schaffen, deren weitere Entwicklung einzuschränken oder gar zu unterbinden, damit die Expansionsrisiken nicht auf den Staat abgewälzt werden.

Wo der Markt funktioniert, soll er funktionieren. Die Linie des sgv ist klar: öffentlicher Dienst, wo er notwendig ist, privater Wettbewerb, wo der Markt funktioniert.

Mikael Huber, Ressortleiter sgv

www.fair-ist-anders.ch

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