BVG-Mindestzinssatz: Der Bundesrat geht zu weit
Lobbyarbeit hat sich ausgezahlt
SANIERUNGSRECHT – Der neue Sanierungskonkurs hat sich im Parlament durchgesetzt, allerdings mit für Gläubiger wichtigen Anpassungen. Sie können damit leben – obwohl es ihnen keine Vorteile bringt. «Auch im Interesse der Überschuldeten darf die Bonitätsprüfung nicht weiter schlechtgeredet werden», findet Creditreform-Präsident Raoul Egeli.
Das Parlament hat an der Sommersession das neue Sanierungsrecht für natürliche Personen abgesegnet. Der Verband Creditreform hatte sich in der Vernehmlassung dagegen ausgesprochen, mit dem Argument, der ebenfalls verabschiedete «vereinfachte Nachlass» hätte ausgereicht. Die Mehrheit in den beiden Kammern sah das anders. Der neue Sanierungskonkurs wurde durchgesetzt, allerdings mit für Gläubiger wichtigen Anpassungen.
Sozialpolitisches Anliegen
Das neue Sanierungsrecht erhielt viel Aufmerksamkeit, da es sich um ein sozialpolitisches Anliegen handelte, denn die eigentlichen Profiteure seien Schuldnerinnen und Schuldner sowie der Staat. Zu diesem Schluss war schon die Expertengruppe im Schlussbericht vom September 2024 gekommen. Dort heisst es wörtlich: «Haupttreiber dafür sind die sinkenden Sozialausgaben und erhöhten Steuereinnahmen, die wir auf Seiten des Staates bzw. der Steuerzahlenden erwarten. Gemäss unseren Schätzungen wird der Staat dadurch bei ihm anfallende Kosten (ein Teil der Verfahrenskosten sowie Forderungsausfälle als grösster Gläubiger) deutlich überkompensieren. Ebenfalls erwarten wir einen positiven Nutzen für die Schuldnerinnen und Schuldner, die sich in Zukunft nachhaltig entschulden können. Für Gläubigerinnen und Gläubiger – und insbesondere für solche dritter Klasse – erwarten wir im neuen Verfahren einen Verlust. Wie hoch dieser Verlust letztlich ausfällt, hängt insbesondere von der Höhe der Gebühren, die für das Sanierungsverfahren veranschlagt werden, ab.»
Adäquate Regelung verpasst
Auch dank der Bemühungen einer breiten Allianz für die Gläubiger und dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv wurde die politisch sowieso schon geschwächte Gläubigerposition nicht noch weiter verschlechtert.
«Dank einer breiten Allianz stehen die Gläubiger nicht noch schlechter da.»
Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetzestext können auch die im bundesrätlichen Vorschlag arg benachteiligten Drittklass-Gläubiger nun leben – auch wenn er ihnen nichts bringt.
Der Gesetzgeber hat es leider verpasst, das wichtige Anliegen der Wiedereingliederung überschuldeter Personen nach Abschluss des Nachlassverfahrens adäquat zu regeln. Diese Menschen brauchen eine Begleitung.
Die nun geltende Regelung überlässt die Umsetzung den Kantonen. Diese legen die Zuständigkeit fest, sei es das Betreibungs- oder das Konkursamt. Doch diese sind bereits jetzt so überlastet, dass ausgerechnet diese wichtige Massnahme nicht zu erfüllen sein wird.
«Eines der effektivsten Mittel gegen Überschuldung wird schlecht geredet: die Bonitätsprüfung.»
Es bleibt zu hoffen, dass die Kantone zumindest die im Gesetz vorgesehen Möglichkeit, die betroffenen Personen kostenlos an eine öffentliche oder private Schuldenberatung zu verweisen, ausschöpfen werden.
Probleme zu lange ausgeblendet
Viele überschuldete Personen tun sich schwer damit, ihre Finanzen im Griff zu behalten. Dazu kommen die Versuchungen einer Konsumgesellschaft, denen das eigene Bankkonto nicht immer entspricht. Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten werden viel zu lange ausgeblendet, und damit wird der Moment verpasst, um Hilfe zu beanspruchen. Zudem wenden sich zu viele an unseriöse Schuldenberater, die alles noch schlimmer machen.
Bonitätsprüfung schlechtgeredet
Leider wird eines der effektivsten Mittel gegen die Überschuldung notorisch schlechtgeredet: die Bonitätsprüfung. Das läuft darauf hinaus, dass Bestellungen auf Rechnung – und damit auf Kredit – auch noch möglich sind, wenn eine seriöse Bonitätsprüfung bereits zur Vorsicht mahnt. Das kann und darf nicht sein – auch im Interesse der Überschuldeten selbst.
Weitere Informationen dazu unter www.keinanspruchaufkredit.ch
Raoul Egeli, Präsident Creditreform
DER AUTOR
Raoul Egeli, geboren 1968, studierte an der Fachhochschule für Wirtschaft in St. Gallen und ist seit 2008 Präsident des Schweizerischen Verbandes Creditreform und war von 2014 bis 2024 Präsident von Creditreform International mit 21 Landesgesellschaften weltweit. Er ist auch Geschäftsführer der Creditreform Egeli Gesellschaften in Basel, Bern, Lugano, St. Gallen und Zürich. Als Vizepräsident engagiert er sich seit 2019 für den Branchenverband Inkasso Suisse. Er leitet die EGELI Treuhand AG und war von 2009 bis 2013 Zentralpräsident von TREUHAND|SUISSE. Zudem ist er Autor mehrerer Fachbücher.
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