Publiziert am: 23.03.2018

AHV-Bonus: Unsinnige Forderung

Altersvorsorge – Im Rahmen der Lohngleichheitsdiskussion verlangen nun sogar bürgerliche Politikerinnen eine zusätzliche Besserstellung der Frauen in der AHV. Allzu weit gedacht haben sie dabei kaum.

Die Erhöhung des Frauenrentenalters ist unumgänglich. Die AHV-Finanzen müssen rasch saniert werden. Auch der Bundesrat hat jüngst kundgetan, dass neben anderen Spar- und Finanzierungsmassnahmen ein einheitliches Rentenalter 65 einen fixen Bestandteil der nächsten AHV-Reform bilden muss. Meinungsumfragen zeigen, dass eine deutliche Mehrheit der Stimmberechtigten einem solchen Schritt zustimmen wird. Denn die AHV ist dringend auf die daraus resultierende Einsparung von rund 1,2 Milliarden Franken angewiesen. Und sachliche Gründe gegen eine Angleichung des Rentenalters gibt es längst keine mehr.

Die Linke ist weiterhin bestrebt, sich die Zustimmung zu einer Frauenrenten­alter­erhöhung mit möglichst vielen Kompensationsmassnahmen erkaufen zu lassen. Diese Haltung ist verständlich. Irritierend ist hingegen, dass nun auch bürgerliche Politikerinnen beginnen, entsprechende Forderungen zu stellen. So sollen etwa die für die Rentenberechnung massgebenden Einkommen bei den Frauen aufgewertet werden, um diesen so einseitig zu höheren Renten zu verhelfen. Dieses Begehren ist absurd.

Viele Gründe sprechen dagegen

Folgende Überlegungen sprechen klar gegen einen AHV-Frauenbonus:

n  Der Vorschlag ist verfassungswidrig: Das Rechtsgleichheitsgebot unserer Verfassung würde krass verletzt, wenn das Geschlecht das einzige massgebende Kriterium wäre, um AHV-Renten künstlich aufzubessern. Es gibt auch viele Männer mit tiefen Einkommen. Unsere Verfassung liesse es nicht zu, diese leer ausgehen zu lassen.

n  Umverteilung zugunsten der Frauen würde überstrapaziert: Die AHV ist ausgesprochen frauenfreundlich ausgestaltet. Die Frauen beteiligen sich heute zu 33 Prozent an der Finanzierung der AHV, beziehen aber 57 Prozent der Leistungen (vgl. Grafik). Eine gewisse Umverteilung zwischen den Geschlechtern ist gut, darf aber nicht auf die Spitze getrieben werden.

n  Stimmvolk will keine Zückerchen: Mit einem AHV-Zuschlag von 70 Franken wollte die Linke die Altersvorsorge 2020 mehrheitsfähig machen. Schlussendlich hat dieses Zückerchen der Vorlage das Genick gebrochen. Daraus gilt es die richtigen Lehren zu ziehen. Um den zusätzlichen Mittelbedarf tief zu halten, ist auf jegliche Kompensationen zu verzichten.

n  Kein finanzieller Spielraum für einen Leistungsausbau: Der AHV drohen schon bald Defizite in Milliardenhöhe. Die aus der Erhöhung des Frauenrentenalters resultierenden Einsparungen von 1,2 Milliarden Franken sind uneingeschränkt für die AHV-Sanierung einzusetzen. Diese wird sonst viel zu teuer. Den Willen der Stimmberechtigten, die bereits eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,6 Prozent als zu hoch taxiert haben, gilt es zu respektieren.

n  Lebenserwartung begünstigt Frauen: Frauen werden knapp drei Jahre älter als Männer und kommen entsprechend länger in den Genuss der Renten. Sie haben damit bereits einen AHV-Bonus. Eine weitere Begünstigung wäre fehl am Platz.

Keine weiteren Geschenke

Die AHV ist 1948 mit einem einheitlichen Rentenalter von 65 Jahren gestartet. Massive Einnahmeüberschüsse erlaubten es später, die Frauen in Form von Rentenaltersenkungen zu beschenken. Mittlerweile haben sich die Zeiten in vielfacher Hinsicht geändert. Die desolaten AHV-Finanzen lassen keine weiteren Geschenke zu. Das einheitliche Rentenalter 65 ist daher rasch einzuführen. Und das ohne jegliche Kompensationen.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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