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Auch bei Übernahme versichert
VERSICHERUNGSBERATER – Bei Generationenwechsel in Unternehmen bleiben diese versichert. Anders verhält es sich aber mit den Firmennamen.
P.-A. J. aus G.: Ich arbeite als Bijoutier im Angestelltenverhältnis. Unerwartet habe ich kurzfristig die Möglichkeit und Chance erhalten, eine alteingesessene Bijouterie zu übernehmen. Ich plane, nebst den bestehenden Marken zwei weitere aufzunehmen, um so die Kollektion zu erweitern und einen neuen Kundenkreis anzusprechen. Nun bin ich daran, Versicherungsofferten für das Unternehmen einzuholen, und hoffe, dass bei der Neueröffnung die entsprechende Lösung bestehen wird. Mittelfristig möchte ich den Namen des Geschäftes ändern. Eventuell wird meine Partnerin sich am Unternehmen beteiligen. Können wir zu diesem Zeitpunkt oder bei der Namensänderung die Versicherung nochmals wechseln, falls wir bis dahin eine bessere Lösung gefunden haben?
Sehr geehrter Herr J.: Sie brauchen bei der Übernahme der Bijouterie nicht überstürzt zu handeln. Das Geschäft ist und bleibt versichert. Die Übernahme stellt eine sogenannte Handänderung dar. Das Versicherungsvertragsgesetz (Art. 54 VVG) bestimmt dazu, dass sowohl der Vertrag als auch die daraus resultierenden Rechte und Pflichten auf den neuen Eigentümer übergehen. Wenn Sie eine andere Versicherungslösung bevorzugen, müssen Sie aber innert 30 Tagen den Versicherungsübergang ablehnen und dies der Versicherungsgesellschaft mitteilen. Diese wiederum kann den bestehenden Vertrag ebenfalls künden, nämlich innert 14 Tagen nach Kenntnis des neuen Eigentümers.
Neuer Name gilt nicht als Handänderung
Eine reine Namensänderung stellt keine Handänderung dar und gilt somit nicht als Kündigungsgrund. Anders verhält es sich, wenn Ihre Partnerin in das Geschäft eintritt: Wahrscheinlich übernehmen Sie die Bijouterie heute in der Rechtsform einer Einzelfirma. Wenn die Rechtsform des Unternehmens später ändert, Sie mit Ihrer Partnerin beispielsweise eine GmbH gründen, dann ist neu die GmbH als juristische Person Versicherungsnehmerin; es kommt zu einer Handänderung, und der Versicherungsvertrag kann alsdann gekündet werden.
Versicherungssumme prüfen
Unabhängig von der Rechtsform ist bei Ihrer Geschäftsübernahme wichtig, dass Sie abklären, ob die Höhe der Versicherungssumme beibehalten werden kann oder erhöht werden sollte – umso mehr, wenn Sie neue Marken ins Sortiment aufnehmen und die Kollektion erweitern. Zudem empfiehlt es sich, mit Ihrem Versicherungsberater abzuklären, welche Schutzmassnahmen zu ergreifen sind, um einem Überfall oder einem Einbruch vorzubeugen. Denkbar wäre eine während der Öffnungszeiten bewachte Eingangstüre. Wenn Sie solche Schutzmassnahmen nicht mit Ihrem Versicherungsberater absprechen oder nicht genügend umsetzen, kann Ihnen im Schadenfall die Schadenssumme gekürzt werden.
Laszlo Scheda
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