Publiziert am: 27.05.2016

Auf dem Buckel der Kantone sparen?

BFI-BOTSCHAFT – Der sgv fordert vom Bund, dass der Anteil an die Entwicklung der Berufsbildung korrekt berechnet wird. Dies zugunsten der Kantone sowie des Berufsnachwuchses.

Mit Blick auf die nächste Finanzierungsperiode von 2017–2020 hat sich der schweizerische Gewerbeverband sgv vor einiger Zeit mit dem Netzwerk Future, in dem sich die Hochschul-Institutionen zur Absprache in politischen Fragen treffen, zusammengetan. Dies mit der Absicht, dass sich Berufsbildung und Hochschulen nicht gegenseitig das Wasser abgraben, sondern sich gemeinsam für genügend Mittel für die gesamte Bildung in der Schweiz einsetzen. So hat der sgv auch die WBK-Motion unter dem Titel «notwendige Reformen ohne Substanzverluste umsetzen» mit einer Wachstumsrate von 3,9 Prozent für den gesamten Bildungsbereich eingesetzt. «Im Nationalrat kam diese Motion zwar noch durch, doch der Ständerat hat sie gebodigt und so umformuliert, dass einfach genügend Mittel vorhanden sein sollen, ohne zu bestimmen, in welchem Umfang», sagt Christine Davatz, sgv-Vizedirektorin und Bildungsverantwortliche.

Klare Anträge des sgv

Deshalb hat der sgv im Rahmen des ersten Hearings bei der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats Mitte April zwei konkrete Anträge gestellt.

n Es sollen die Pauschalbeiträge an die Kantone gemäss Art. 53 des Berufsbildungsgesetzes um 218,60 Millionen Franken erhöht werden.

n Der Bund soll die Beiträge für die Entwicklung der Berufsbildung, die besonderen Leistungen im öffentlichen Interesse und Direktzahlungen gemäss Art. 4 und Art. 52 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes ebenfalls um 155,5 Millionen aufstocken. «Im ganzen Berufsbildungsbereich sieht der Bundesrat einzig im Förderschwerpunkt «Höhere Berufsbildung» vor, dass in den Jahren 2018–2020 die Vorbereitungskurse auf Berufs - und höhere Fachprüfungen mit 365 Millionen Franken unterstützt werden. Sonst sieht er im Berufsbildungsbereich keine Erhöhung vor», so Davatz. Trotzdem habe der Bundesrat hohe Erwartungen, was in der Berufsbildung alles zu geschehen habe.

Neues Finanzierungssystem

Zur Stärkung der Höheren Berufsbildung will der Bund ein neues Finanzierungssystem einführen und gleichzeitig die inhaltliche Zuständigkeit im Vollzug übernehmen. «Vorgesehen ist, dass der Bund den Absolvierenden von Vorbereitungskursen auf Berufs- und Höhere Fachprüfungen maximal 50 Prozent der Kursgebühren zurückerstatten will», so Davatz. Bis anhin subventionierten die Kantone die Vorbereitungskurse jährlich mit rund 50 Millionen Franken. Da die Kantone diese Beiträge ab 2017 nicht mehr aufwenden müssen, ziehe der Bund diese Beiträge bei den Pauschalen an die Kantone gleich ab. Da er aber mit Aufwendungen von jährlich 110 Millionen Franken rechne (Tendenz steigend – er rechnet mit einer zunehmenden Zahl von Absolvierenden), müsse er die Differenz von im Moment 60 Millionen Franken pro Jahr finanzieren. Hier greife der Bund auf das Berufsbildungsgesetz zurück, welches festlegt, dass sich der Bund mit 25 Prozent an den öffentlichen Berufsbildungskosten beteiligt und die Kantone 75 Prozent übernehmen. «Dies hat zur Folge, dass die Kantone, obwohl sie nicht mehr zuständig sind und auch nichts mehr zu sagen haben, zu 75 Prozent für diese Mehrkosten des Bundes aufkommen müssen. Auch Kantone, die bis jetzt keine Vorbereitungskurse unterstützt haben, müssten diese ungewollten Mehrausgaben mittragen», konkretisiert Davatz.

«Kantone dürfen nicht zusätzlich 
belastet werden.»

Die Kantone hätten sich aber auch selbst zur Stärkung der Höheren Berufsbildung verpflichtet. «Sie wollen neu die kantonalen höheren Fachschulen besser subventionieren 
(50 Prozent der Kosten der Studiengänge) und auch die Freizügigkeit der Teilnehmenden ermöglichen. Dies bedeutet für die meisten Kantone, dass ein zusätzlicher Mehraufwand anfällt, der neben den bereits anstehenden neuen Aufgaben im Bereich der Grundbildung – beispielsweise im Integrationsbereich – dazukommt», erklärt Davatz.

Entwicklung der Berufsbildung

Ebenfalls massiv gekürzt würden im Vergleich zur Vorperiode die Beiträge des Bundes an die Entwicklung der Berufsbildung, an besondere Leistungen im öffentlichen Interesse und an Direktzahlungen. Dazu die Bildungsfachfrau: «Von insgesamt 360,8 Millionen Franken in den Jahren 2013–2016 hat der Bundesrat nun auf 192, 5 Millionen Franken für 2017–2020 reduziert. Das sind nur noch 53,3 Prozent. Der Bundesrat begründet dies unter anderem damit, die zur Verfügung stehenden Mittel hätten den Bedarf der Verbundpartner überstiegen.» Angesichts der neuen anstehenden Aufgaben sei eine solche Reduktion aber nicht gerechtfertigt. «Sie belastet wiederum zum grössten Teil die Kantone, die auch hier zu 
75 Prozent in der Pflicht stehen», betont Davatz. Der sgv beantragt deshalb im Bereich «Entwicklung der Berufsbildung» beim Beitrag des Bundes für die Periode 2017–2020 wieder auf die Zahlen der Vorperiode zurückzugehen und viermal 87 Millionen Franken, das heisst total 348 Millionen anstelle von 192,5 Millionen Franken einzusetzen.

Korrekte Berechnung gefordert

Der sgv kommt bei seinen Berechnungen zum Schluss, dass der Bund seinen gesetzlich vorgeschriebenen Anteil von 25 Prozent an den Kosten noch nicht übernommen hat. So ist der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft davon überzeugt, dass der Bund bei der Berechnung der Bundesbeiträge an die Kosten der öffentlichen Hand seit Jahren nicht korrekt vorgeht. «Er rechnet nämlich sämtliche Aufwände von Bund und Kantonen jeweils einfach zusammen, egal ob sie in der alleinigen Verantwortung des Bundes oder der Kantone oder in der gemeinsamen Verantwortung liegen. Er nimmt die gesamten Kosten der öffentlichen Hand – diese werden von Bund und Kantonen jeweils gemeinsam festgestellt – und berechnet so seinen Anteil in Prozenten», ärgert sich Davatz. Gemäss sgv sei dies nicht korrekt. Zwar sollte man bei der Berechnung von Pauschalen nicht jede Leistung bis ins Detail zuteilen. Trotzdem müsste bei der Berechnung der Pauschalen sehr wohl unterschieden werden, ob der Bund alleine zuständig und verantwortlich ist, oder ob es eine Aufgabe ist, die von Bund und Kantonen gemeinsam oder von den Kantonen alleine zu tragen ist. «Ansonsten ergibt sich ein verzerrtes Bild, insbesondere dann, wenn der Bund seine Leistungen kürzen will, wie er es jetzt in der BFI-Botschaft tut», bemerkt Davatz. So leistet der Bund nach Berechnungen des sgv erst 21 Prozent seines gesetzlichen Anteils an den Ausgaben der öffentlichen Hand für die Berufsbildung und nicht, wie in der Botschaft erwähnt, bereits 26 Prozent. «Es ist also gerechtfertigt, sowohl die Pauschalbeiträge des Bundes an die Kantone entsprechend zu erhöhen und auch die Kürzungen der Beiträge an die Entwicklung der Berufsbildung wieder zu streichen», betont Davatz. Der sgv wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass auch für die Berufsbildung genügend Mittel zur Verfügung gestellt werden, nicht nur zugunsten der Kantone, sondern für den Berufsnachwuchs als Ganzes. CR

SO rechnet der sgv

Forderungen sind gerechtfertigt

Begründung zur Forderung des sgv bezüglich der Erhöhung der Pauschalbeiträge an die Kantone um 218,60 Millionen Franken: Verglichen mit der Vorperiode 2013–2016 werden die Pauschalbeiträge an die Kantone um insgesamt 283,6 Millionen Franken gekürzt. Zieht man alleine die eingesparten 200 Millionen Franken (4 x 50 Millionen Franken) für die Vorbereitungskurse ab, bleiben immer noch 83,6 Millionen Franken, welche die Kantone weniger erhalten als in der Vorperiode. Dies obwohl, wie oben erläutert, zusätzliche Aufgaben und damit Mehraufwendungen anstehen. Darin sind insbesondere der 75-Prozent-Anteil an den Vorbereitungskurskosten einzurechnen, die die Kantone neu übernehmen müssen. Alleine in dieser Periode (2018–2020) bedeutet dies einen weiteren Aufwand von insgesamt 135 Millionen Franken. Rechnet man dies alles zusammen, kommt man auf die vom sgv geforderten zusätzlichen 218,6 Millionen Franken, was total 360,8 Millionen Franken Pauschalbeiträge des Bundes an die Kantone bedeutet. CR

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