Publiziert am: 10.06.2016

Auf der Zielgeraden angelangt

ENERGIESTRATEGIE 2050 – Die groben Züge der Energiestrategie 2050 sind bekannt. Nun bleibt nur noch die Bereinigung der ­Differenzen. Sollte ein Kompromiss nötig werden, so bietet sich der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) an.

Im Jahr 2011 begannen die Vorarbeiten. Im 2013 ging sie ins Parlament. Im 2016 könnte sie beschlossen werden. Der Ständerat hat seine zweite Lesung zur Energiestrategie gehalten. Damit bleibt nur noch die Bereinigung der Differenzen.

Die groben Züge der Energiestrategie 2050 sind bekannt. Sie will die Energieeffizienz der Schweiz erhöhen und den Anteil der neuen erneuerbaren Energien – Photovoltaik und Wind etwa – am Schweizer Strommix erhöhen. Sie setzt auf eine Vielzahl von Massnahmen, um dieses zu erreichen.

«bestehende massnahmen werden 
besser abgestimmt.»

Die meisten dieser Massnahmen bestehen heute schon. Mit der Energiestrategie werden sie aber besser aufeinander abgestimmt. Die Frage bleibt: Welches sind die verbleibenden, grossen Differenzen?

Wie viel Subvention?

Eine Differenz zwischen den Räten besteht in der Subventionierung der Wasserkraft. Der Ständerat hat – zu Recht – die Wasserkraft als wichtigste Säule Schweizer Stromproduktion in den Mittelpunkt gestellt. Da die europaweiten Strompreise im Keller sind, fahren Wasserkraftbetreiber Verluste ein. Diese Verluste sind so gross, dass sie die Zukunft der Wasserkraft in Frage stellen. Der Ständerat zeigte sich deswegen grosszügig in der Zuwendung von Subventionen an die Wasserkraft.

Der Nationalrat hingegen sah – ebenfalls zu Recht – die Gefahr der Ausdehnung des Subventionssystems. Das System der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ist als Übergangsregelung gedacht. Deshalb wird die KEV auch in der Energiestrategie zeitlich beschränkt. Doch die Befürchtung besteht: Je mehr Stromproduzenten von den KEV-­Subventionen profitieren, desto mehr politischen Druck wird es geben, das System beizubehalten.

In dieser Session konnten sich die Räte einigen: Es wird Finanzhilfen für Grosswasserkraftwerke geben, sofern sie ihren Strom zu «zu tiefen» Preisen verkaufen müssen. Im Weiteren soll es keine staatliche Förderung für Kleinwasserkraftwerke geben.

Was ist mit den Steuern?

Zur zweiten grossen Differenz: Der Nationalrat ortet – zu Recht – im Gebäudepark ein grosses Potenzial für die Erhöhung der Energieeffizienz. Deswegen will er auch den Gebäudeeigentümern Anreize geben, energetisch zu sanieren oder sogar neu zu bauen. Investitionen in die Energieeffizienz der Gebäude sollen über vier Jahre von den Steuern abzugsfähig gemacht werden.

Der Ständerat befürchtet – auch zu Recht – eine komplizierte und bürokratische Umsetzung dieser Abzugsfähigkeit. Nicht ganz zu Recht befürchtet die kleine Kammer Steuerausfälle und Mitnahmeeffekte. Mitnahmeeffekte entstehen im heutigen Gebäudeprogramm, weil dieses bloss die Massnahmen belohnt. Der steuerliche Anreiz des Nationalrates hingegen setzt auf Wirkung. Nur sie wird belohnt.

Zu Steuerausfällen wird es kaum kommen. Denn das heutige Gebäudeprogramm, das auch die Kantone finanzieren, ist zeitlich befristet. Zwischen den Minderausgaben aus dem Wegfall des Gebäudeprogramms und den Mindereinnahmen aus den Steueranreizen sind die Konsequenzen für die Kantonshaushalte neutral.

So geht es weiter

Die Steuerdifferenz bleibt bestehen. National- und Ständerat müssen sich einigen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt dabei die Version des Nationalrates. Wenn aber ein Kompromiss notwendig wird, bietet sich der Gebäudeenergieausweis (GEAK) der Kantone dafür gut an. Dadurch können zum Beispiel jenen Gebäudeeigentümern, die in Energieeffizienz investieren und deshalb im GEAK eine Klassenverbesserung erhalten, steuerliche Anreize gegeben werden.

Damit wird weiterhin Energieeffizienz belohnt und auf bestehende Mittel gesetzt. Und damit kann die Energiestrategie auch ein wichtiges Potenzial ansprechen: das Gebäude.

Henrique Schneider,

Stv. Direktor sgv

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