Publiziert am: 18.11.2022

Auf der Zielgeraden

Strassenverkehrsgesetz – Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes schreitet voran. Nachdem in der Herbstsession bereits die meisten Differenzen zwischen National- und Ständerat bereinigt werden konnten, dreht sich die Diskussion nun um die Bestimmungen zu Raserdelikten.

Die Revision des Strassenverkehrsgesetzes fährt auf verschiedenen Schienen, um eine Reihe unterschiedlicher Ziele zu verfolgen. Einerseits sollen die CO2-Emissionen im Strassenverkehr gesenkt werden, indem die freiwillige Verwendung umweltfreundlicher Technologien attraktiver gestaltet wird. Hier sollen das zulässige Gewicht und die Länge von Fahrzeugen erhöht werden, denn Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sind oft schwerer und/oder länger als solche mit herkömmlichen Technologien.

Die Änderung des bestehenden Rechtsrahmens führt dazu, dass emissionsarme Antriebstechnologien besonders im Schwerverkehr leichter eingeführt werden können.

Digital und automatisiert

Auch der digitalen Transformation trägt die Vorlage Rechnung. Neu soll es dem Bundesrat möglich sein, die Regelungen zur Verwendung von Fahrzeugen mit Automatisierungssystemen zu erlassen. Dadurch können automatisierte Fahrzeuge, welche grosse Chancen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Effizienzsteigerung des Verkehrssystems sowie das Innovationspotenzial privater und öffentlicher Mobilitätsdienstleister aufweisen, einfacher in Verkehr gebracht werden.

Weiter lockert die Vorlage die Via sicura Massnahmen in verschiedenen Bereichen und setzt so eine Reihe parlamentarischer Vorstösse um. Dazu gehören unter anderem der Verzicht auf die Umsetzung von Datenaufzeichnungsgeräten (Blackbox) und Alkohol-Wegfahrsperren, die Erhöhung des Ermessensspielraums für Vollzugsbehörden und Gerichte bei Raserdelikten sowie Anpassungen zum Entzug des Führerausweises auf Probe.

Diskussionsbedarf bei den Raserbestimmungen

Nachdem sich die Räte bereits in der Sommersession grösstenteils geeinigt hatten – Unstimmigkeiten bestanden beim Abstellen von Velos auf dem Trottoir, bei der Zulassung öffentlicher Rundstreckenrennen und bei der Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche – dreht sich die Diskussion seit der Herbstsession um die Bestimmungen bei Raserdelikten. In solchen Fällen hatten die Räte beschlossen, die Mindestdauer des Führerausweisentzugs von 24 auf 12 Monate zu senken sowie keine bestimmte Mindestfreiheitsstrafe mehr festzulegen. Damit sollte den Gerichten mehr Ermessensspielraum gegeben werden.

Nachdem jedoch die Stiftung RoadCross wegen der Lockerung ebendieser Raserbestimmungen gedroht hatte, das Referendum gegen die Vorlage zu ergreifen, kam das Parlament auf die Regelungen zurück und diskutiert nun einen Kompromissvorschlag: Sowohl die Bestimmungen für den Führerausweisentzug sowie auch für die Mindestfreiheitsstrafe bleiben gleich wie in der bestehenden Rechtslage. Jedoch können diese unterschritten werden, wobei die Entscheidung über die Strafmilderung den Gerichten obliegen soll. Die Differenzbereinigung soll voraussichtlich in der Wintersession abgeschlossen werden.

sgv unterstützt den Kompromissvorschlag

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt den vorgeschlagenen Kompromiss, denn damit ist sowohl dem angemessenen Vorgehen gegen Raserdelikte wie auch der Erhöhung des Ermessensspielraums der Gerichte Rechnung getragen.

Michèle Lisibach, Ressortleiterin sgv

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