Publiziert am: 22.02.2019

Bald ist es beschafft

Öffentliche Beschaffungen – Die lange Debatte um das neue Beschaffungsrecht nähert sich dem Ende. In der Frühjahrssession nimmt der Nationalrat Stellung zu den noch offenen Differenzen. Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist klar: Die Qualität steht im Fokus.

Die Strategie des sgv ist es, Qualitätskriterien ein grösseres Gewicht zu verleihen. Dass die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) am Kriterium des «wirtschaftlich vorteilhaftesten Angebotes» festhalten will, ist nur konsequent und richtig. Indem Preis und Qualität auf die gleiche Stufe gestellt werden, wird der Werkplatz Schweiz gestärkt. Das vom sgv geforderte Zuschlagskriterium «Verlässlichkeit des Preises» ist von der WAK-N ebenfalls bestätigt worden.

Stopp der Schutzgebühren

In der vergangenen Wintersession hat der Ständerat beschlossen, Schutzgebühren wieder zuzulassen. Die WAK-N hält am Entscheid des Nationalrates der Sommersession 2018 fest, diese zu unterbinden.

«Schutzgebühren können KMU vom Wettbewerb systematisch ausschliessen.»

Der sgv unterstützt ein Verbot solcher Gebühren, die sich in der Praxis diskriminierend und marktverzerrend auswirken werden und Klein- und Mittelbetriebe von einer Teilnahme am Wettbewerb systematisch ausschliessen können.

Gleich lange Spiesse

Nachdem der Nationalrat die Organisationen der Arbeitsintegration nicht dem Beschaffungsrecht unterstellen wollte, hat der Ständerat den entsprechenden Passus in der Wintersession 2018 wieder gestrichen. Aus Sicht des sgv ist das korrekt. Eine Mehrheit der WAK-N möchte an ihrem Beschluss festhalten und die Organisationen der Arbeitsintegration ausnehmen. Da solche oft mit Subventionen staatlich unterstützt werden, würde das bedeuten, Wettbewerbsverzerrungen in Kauf zu nehmen. Der sgv unterstützt in diesem Punkt die Position des Ständerates.

Kein Akteneinsichtsrecht

Der Bundesrat beantragte, dass Auftraggeber bei freihändig vergebenen Aufträgen im Wert von über einer Million Franken Einsicht in sämtliche Akten nehmen können, die als Grundlage zur Preisbildung dienten. Die Unterlagen will er der Geheimhaltung unterstellen. Nachdem der Nationalrat zuerst nur die Geheimhaltungsbestimmungen aus dem Gesetz gestrichen hatte, lehnte der Ständerat das Einsichtsrecht insgesamt ab. Die WAK-N will aber auch hier am Entscheid des Nationalrates festhalten. Da im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens in der Regel nur noch die Differenzen zwischen den Beschlüssen der beiden Räte behandelt werden, kann bereits heute festgestellt werden, dass das neue Beschaffungsrecht in die richtige Richtung zielt.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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