Publiziert am: 14.08.2020

Beruf und Familie? Ja!

KINDERBETREUUNGSKOSTEN Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich mit voller Überzeugung für die Frauen und die KMU, und damit für ein Ja zu den erhöhten Kinderabzügen, ein. Das Komitee «Ja zu Familien» legte heute in Bern vor den Medien seine Argumente dar.

Steuerprogression, hohe Betreuungstarife der Kitas und der nach oben begrenzte Betreuungskostenabzug: Das ist die dreifache Ungerechtigkeit, mit der erwerbstätige Eltern vom Staat zur Kasse gebeten werden. Mit einem Ja am 27. September zu den erhöhten Kinderabzügen erhalten Eltern mit einem hohen Pensum mehr Steuergerechtigkeit. «Die Vorlage ist ein erster wichtiger Schritt in Richtung Vereinbarkeit von Beruf und Familie», sagte Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv heute Mittwoch vor den Medien.

Widerstand der Linken ein Rätsel

Nach Abzug der hohen Steuern und der am steuerbaren Einkommen bemessenen Kitakosten bleibt den Eltern bei der Erhörung ihres Pensums nicht mehr viel vom Zusatzeinkommen übrig. Oder noch schlimmer: Das Haushaltsbudget schrumpft unter dem Strich sogar. Abhilfe und damit eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie schafft ein Ja zum Kinderabzug. Wieso gerade die Linke, welche sich immer die Unterstützung dieser Vereinbarkeit auf die Fahne geschrieben hat, das Referendum gegen die Vorlage ergriffen hat? Das sei ihm auch ein Rätsel, sagte Hans-Ulrich Bigler, Co-Präsident des Komitees «Ja für Familien» an der Medienkonferenz. «Diese absurde Haltung muss nun an der Urne abgestraft werden. Deshalb setzen wir uns hier mit voller Überzeugung für diese Vorlage ein. Für die Frauen und die KMU.»

Mit «wir» waren die vier weiteren anwesenden Politvertreter gemeint: Ständerätin Johanna Gapany (FDP/FR), Nationalrätin Verena Herzog (SVP/TG), Nationalrat Philipp Kutter (CVP/ZH) und Sarah Bünter, Präsidentin der Jungen CVP.

Im Interesse der gesamten Gesellschaft

Die Freiburger Ständerätin Johanna Gapany betonte, wie wichtig das Gleichgewicht zwischen den Generationen sei. Nur so könne sowohl das Renten- als auch das Gesundheitssystem gestärkt werden. «Es liegt zwar an den Eltern, sich für eine Familie zu entscheiden und dafür die Verantwortung zu tragen», so Gapany, «doch diese Wahl geschieht auch im Interesse der ganzen Gesellschaft. So gesehen ist die Förderung und Unterstützung junger Eltern für den Staat kein Verlust an Steuereinnahmen, sondern ganz klar eine Investition in die Zukunft.»

Die Referendumsinitianten behaupteten nämlich, dass es sich bei der Vorlage um ein Steuergeschenk an die Reichen handle. SVP-Nationalrätin Verena Herzog hält dagegen: «Fakt ist, dass fast 60 Prozent der bundessteuerpflichtigen Familien mit Kindern von einer Erhöhung des Kinderbetreuungskostenabzugs profitieren würden.» Wenn man sich die Tatsache vor Augen führe, dass 56 Prozent der Familien über ein steuerbares Einkommen zwischen 50000 und 149900 Franken verfügten, könne vernünftigerweise nicht von reichen Familien gesprochen werden. «Diese Einkommensspanne ist durchaus repräsentativ für den Mittelstand.»

Bund muss nachziehen

CVP-Nationalrat Philipp Kutter gab zu Bedenken, dass die finanzielle Belastung der Familien markant zunehme. «Denken wir an die Krankenkassenprämien und an die Mieten.» Deshalb hätten einige Kantone neben dem Abzug für Kinderbetreuungskosten auch die pauschalen Kinderabzüge erhöht oder würden so eine Erhöhung prüfen. Auf Bundesebene sei der Kinderabzug seit 1995 lediglich der kalten Progression angepasst worden. «Es ist an der Zeit, dass der Bund nachzieht», fordert Kutter. Und nicht zuletzt komme die Erhöhung der Abzüge Familien in kleineren oder ländlichen Strukturen zugute, in welchen das Tagesbetreuungsangebot weniger ausgebaut sei als in städtischen Gebieten.

«Können wir es uns wirklich leisten, mit angehenden Müttern gut und teuer ausgebildete Fachkräfte im Arbeitsmarkt zu verlieren?», fragte JCVP-Präsidentin Sarah Bünter und lieferte Zahlen nach: Knapp 8 Milliarden Franken seien im Budget 2020 für Bildung und Forschung vorgesehen. «Das sind grosse Investitionen und wie sieht es mit dem Return on Investment aus?», fragte Bünter erneut. Qualifizierte Mütter seien allzu oft dazu gezwungen, ihr Erwerbspensum zu reduzieren. «Hohe Kosten und fehlende Betreuungseinrichtungen sind die häufigsten Gründe dafür.»

Zwar kommt die Vorlage im Abstimmungsbüchlein etwas sperrig und in Beamtensprache daher. Die genaue Abstimmungsfrage zu den Kinderabzügen lautet nämlich: «Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) annehmen?» Umso einfacher ist dafür die Antwort. Es genügt ein einfaches Ja.

Adrian Uhlmann

www.ja-fuer-familien.ch

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