Publiziert am: 01.06.2018

Besser erreichbar sein

POSTVERSORGUNG – Die Post soll sicherstellen, dass ihre Dienstleistungen für alle besser zu-
gänglich sind. Eine von Bundesrätin Doris Leuthard eingesetzte Arbeits­gruppe empfiehlt, die Kommunikation 
zwischen der Post und Kantonen und Gemeinden zu intensivieren. Der sgv sieht klare Verbesserungen.

In den letzten Jahren ist die Post ­zunehmend in die Kritik geraten. Gemeinden wehren sich gegen die Schliessung von Poststellen. Seitens des Gewerbes werden die Gebühren und die Konkurrenzierung durch Zusatzangebote wie z. B. Papeterie­waren, Spielzeug etc. in den Poststellen und durch den Postshop hinterfragt.

Ende August 2017 setzte Bundesrätin Doris Leuthard eine Arbeitsgruppe ein, welche die Diskussionen über den Zugang zur postalischen Grundversorgung begleitet hat. Der Arbeitsgruppe, die Mitte Mai ihren Bericht vorgelegt hat, gehörte auch der Schweizerische Gewerbeverband sgv an.

 

Bessere regionale Erreichbarkeit

Die Post hat per Gesetz ein landesweit flächendeckendes Netz mit bedienten Zugangspunkten und öffentlichen Briefeinwürfen zu betreiben. Die Grund­ver­sorgungsdienste müssen für sämtliche Bevölkerungsgruppen in allen Regionen in angemessener Distanz erreichbar sein.

Heute sehen die gesetzlichen ­Kriterien vor, dass Poststellen für 
90 Prozent der Schweizer Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein müssen. In Zukunft soll die Erreichbarkeit der postalischen Grundversorgung und der Zahlungsdienstleistungen differenzierter sichergestellt werden.

Die Arbeitsgruppe schlägt vor, die Erreichbarkeit neu auf Stufe Kanton zu messen. Zudem ist in städtischen Gebieten bzw. pro 15 000 Einwohner oder Beschäftigte mindestens ein Zugangspunkt zu betreiben. Neu sollen auch Barzahlungs­dienst­leistungen innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein. Bisher galten 30 Minuten.

Attraktivere Agenturen und...

Flankierend ergreift die Post Massnahmen, um die Attraktivität der Agenturen zu erhöhen. Dabei ist das Angebot in den Agenturen an jenes der Poststellen anzugleichen. Agenturen haben längere Öffnungszeiten als die herkömmlichen Poststellen und sind deshalb attraktive Alternativen. Notwendig sind Ver­bes­serungen bei der Kundeninformation und bei der Ausbildung des Agentur­personals.

...intensiverer Dialog

Die Arbeitsgruppe empfiehlt zudem, die Kommunikation zwischen den Kantonen und Gemeinden sowie der Post zu intensivieren. Das heutige Schlichtungsverfahren vor der PostCom bleibt grundsätzlich bestehen. Künftig sollen aber die Kantone eine Stellungnahme abgeben können.

Weiter wird empfohlen, die Vorgabe der Erreichbarkeit periodisch zu evaluieren und, falls nötig, anzupassen. Vor diesem Hintergrund regt die Arbeitsgruppe an, regelmässige Erhebungen zur Postversorgung bei Privatpersonen und KMU durchzuführen und diese durch eine Begleitgruppe reflektieren zu lassen.

 

Fairer – und ohne Diskriminierung

Aus gewerblicher Sicht sind mit den neuen Erreichbarkeitskriterien klare Ver­besserungen erzielt worden. Nicht Gegenstand der Empfehlungen im Schlussbericht ist der verbesserte Zugang durch private Postdienstanbieter.

Der sgv verweist auf den Postevaluationsbericht des Bundesrates vom 11. Januar 2017. Im Postmarkt ist für alle Marktteilnehmer ein fairer und diskriminierungsfreier Wettbewerb zu gewährleisten. Das Verbot von Koppelungsrabatten, die Gewähr­leistung der Nichtdiskriminierung bei Mengenrabatten und Vorleistungs­ver­gütungen sowie eine kosten­gerechte Entgeltregelung für den Zugang zu Post­fächern der Post und ein verbesserter Zugang zu Briefkastenanlagen in Wohn- und Geschäftshäusern sind noch umzusetzen.

Mit diesen kleinen Liberalisierungsschritten kann die Erreich­barkeit von Post­dienstleistungen verbessert werden.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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