Publiziert am: 05.07.2019

Bürgschaften: Geschäftsidee vorhanden – Finanzierung ungeklärt?

Bürgschaften Schweiz – Wer ein neues Unternehmen gründet, sucht oft lange nach der passenden Finanzierung. In Zukunft profitieren KMU von einer deutlich intensiveren Förderung. Denn seit dem 1. Juli 2019 können für Neugründungen, Investitionen und Nachfolgeregelungen Bürgschaften bis zu einem Maximalbetrag von einer Million Franken gewährt werden.

Klein- und Mittelbetriebe (KMU), die für den Neustart oder die Weiterentwicklung ihrer Geschäftstätigkeiten zusätzliches Kapital benötigen, können sich freuen. Seit dem 1. Juli 2019 erhalten sie dank einer Gesetzesänderung deutlich höhere Bürgschaften: Nun können die vier vom Bund anerkannten Organisationen Bürgschaften in der Höhe von bis zu einer Million Franken pro Gesuch gewähren. Mit dieser Gesetzesrevision wird die vom Parlament geforderte Erhöhung der Bürgschaftslimite umgesetzt – die bisherige Limite wird auf einen Schlag verdoppelt. Gleichzeitig werden die gesetzlichen Grundlagen und damit auch die Bürgschaftsbedingungen präzisiert und modernisiert.

Mit überschaubarem Aufwand zur Finanzierung

Insgesamt vier Bürgschaftsgenossenschaften sind vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) anerkannt: drei regionale (BG Mitte, BG Ost-Süd und Cautionnement romand) sowie die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen (BG SAFFA). Gerade die regionale Verankerung der Organisationen ermöglicht eine optimale und individuelle Beratung der KMU. So erleichtern die Organisationen entwicklungsfähigen Klein- und Mittelbetrieben die Aufnahme von Bankdarlehen über eine Solidarbürgschaft. Der verbürgte Kredit hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahren. Der Antrag für die Gewährung einer Bürgschaft kann mit überschaubarem administrativen Aufwand bei jeder der vier anerkannten Bürgschaftsgenossenschaften in wenigen Schritten gestellt werden.

So sollen komplexe Finanzierungsprozesse für Unternehmerinnen und Unternehmer so unkompliziert wie möglich gestaltet werden. Indem die Bürgschaftsorganisationen mit allen Schweizer Banken eng zusammenarbeiten, erleichtern sie den KMU den Zugang zu Bankfinanzierungen. Denn dank der Bürgschaft verringert sich das ungedeckte Kreditrisiko für die Bank, was den Kreditentscheid und die Kreditkonditionen positiv beeinflusst, insbesondere auch bei kleineren Krediten. Dabei wird eine frühzeitige Einbindung der entsprechenden Bürgschaftsgenossenschaft in den Finanzierungsprozess mit der Bank empfohlen.

Der Bund fördert das Bürgschaftswesen, agiert als Rückversicherer und beteiligt sich an den Verwaltungskosten der Bürgschaftsgenossenschaften. Dadurch sind die Organisationen in der Lage, die Kosten zugunsten der KMU tiefzuhalten und die Risikoprämien bei moderaten 1,0 bis 1,25 Prozent pro Jahr anzusetzen. Beim Kreditausfall beansprucht die Bank die Bürgschaft – 65 Prozent des Ausfalls garantiert der Bund.

Verbürgungen sind für folgende Zwecke möglich:

• Gründung eines Unternehmens, Start in die unternehmerische Selbständigkeit

• Übernahme eines bestehenden Betriebes (Nachfolgeregelung)

• Betriebsmittelfinanzierungen

• Investitionen im Anlagevermögen

• Erwerb von gewerblichen Liegenschaften zur Standortsicherung

• Rationalisierungs- und Erweiterungsfinanzierungen

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