Publiziert am: 20.09.2019

Da steckt mehr dahinter

KONTROLLSCHILD-ERKENNUNG – Mit der Anpassung der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung wird die Türe aufgestossen, um Fahrverbote und abgabepflichtige Zonen automatisch zu überwachen. Entgegen einer Äusserung des Bundesrats geht es also um viel mehr als «nur technische Aspekte».

Der Bundesrat will die automatische Erkennung von Kontrollschildern in der Verordnung über Messmittel für Geschwindigkeitskontrollen und Rotlichtüberwachungen im Strassenverkehr (Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung) verankern.

Die Messmittel zur automatischen Erkennung von Kontrollschildern sollen gemäss Bundesrat der Feststellung rechtswidrigen Verhaltens im Strassenverkehr dienen. Dazu werden die Kontrollschilder der Fahrzeuge automatisch erfasst und mit Datenbanken abgeglichen.

Grundlage für neue Möglichkeiten

Mit der Revision der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung sollen gemäss Bundesrat zwar «nur technische Aspekte der automatischen Erkennung von Kontrollschildern» geregelt werden. Die neuen Vorschriften seien «keine genügende gesetzliche Grundlage für den Einsatz der Messmittel». Über diesen Einsatz müssten die jeweils zuständigen Instanzen entscheiden. Dabei würde sich regelmässig die Frage stellen, ob eine genügende gesetzliche Grundlage vorhanden sei und datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten seien.

Klar ist aber, dass mit der Revision der Verordnung die Grundlagen für neue Möglichkeiten gelegt werden. Mit Hilfe einer automatischen Erkennung von Kontrollschildern werden nicht nur Temposünder entlarvt, auch die Einhaltung von umweltpolitisch begründeten Fahrbeschränkungen (Umweltzonen), Fahrverboten und Abgaben (Roadpricing, ­Mobilitypricing) können überwacht werden. Es geht um weit mehr als nur «technische Aspekte», weshalb die Revision der Geschwindigkeitsmessmittel-Verordnung letztlich in einem grösseren Zusammenhang beurteilt werden muss.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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