Publiziert am: 19.06.2015

Das Übel an der Wurzel packen

Regulierung – Zur Verhinderung neuer und zum Abbau von bestehender Regulierung ist der Hebel auf verschiedenen Ebenen ‹anzusetzen. Es braucht ein kohĂ€rentes Gesamtkonzept, das Bundesrat, Verwaltung und Parlament in die Pflicht nimmt.

Nach der Aufhebung des Euromindestkurses am 15. Januar 2015 und dem damit verbundenen Kostenschub von rund 15 Prozent fĂŒr unsere Unternehmen erschallt der Ruf nach Entlastung der Wirtschaft noch lauter. Bereits in der FrĂŒhlingssession 2015 sind verschiedene Vorstösse eingereicht worden, und die drei bĂŒrgerlichen Parteien SVP, FDP Die Liberalen und CVP verabschiedeten Ende MĂ€rz 2015 ein Massnahmenpaket zur StĂ€rkung des Standorts Schweiz. In der Sommersession 2015 haben NationalrĂ€tin Petra Gössi (FDP/SZ) und StĂ€nderat Peter Föhn (SVP/SZ) mit drei gleichlautenden Vorstössen nachgedoppelt. Die Schwyzer als Speerspitze gegen den Kampf gegen die Überregulierung?

Bundesratsbericht ‹vom Dezember 2013 umsetzen

Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 den Bericht ĂŒber die Regulierungskosten gutgeheissen und rund 30 Verbesserungsmassnahmen prĂ€sentiert. Insgesamt belaufen sich die fĂŒr die 13 ausgewĂ€hlten Bereiche geschĂ€tzten Kosten auf jĂ€hrlich rund 10 Milliarden Franken bzw. 1,7 Prozent des BIP. Das Kostenreduktionspotential der bundesrĂ€tlichen VorschlĂ€ge beziffert sich auf mehrere Hundert Millionen Franken. Seither sind eineinhalb Jahre vergangen, passiert ist noch nichts, keine einzige der vorgeschlagenen Massnahmen ist bis heute umgesetzt worden.

«Der Ruf nach Entlastung der Wirtschaft wird stets lauter.»

Die beiden bĂŒrgerlichen Schwyzer Parlamentarier wollen nun dem ­Bundesrat mit einem Postulat Beine machen. SpĂ€testens bis zur FrĂŒhlingssession soll er einen Vorgehensvorschlag mit einem Zeitplan unterbreiten, wie er die von ihm vor­geschlagenen Verbesserungsmassnahmen zum Abbau unnötiger Regulierungen in den 13 Bereichen konkret umsetzen will. Dabei hat der Bundesrat mindestens eine Massnahme pro Bereich zu identifizieren, die er im Sinne einer «early harvest» kurzfristig, d.h. innerhalb von zwei Jahren zum Abschluss bringt und damit als erledigt abschreiben kann.

Personalbremse analog ‹der Ausgabenbremse

Neben einer Motion zur lĂ€ngst ĂŒberfĂ€lligen Anpassung des Bundespersonalrechts an das Obligationenrecht zwecks Effizienzsteigerung in der Verwaltung und einer Interpellation, die Licht in das Dickicht der Kommunikationsabteilungen in der Bundesverwaltung bringen soll, haben die beiden Schwyzer Parlamentarier ein weiteres Postulat eingereicht. Darin fordern sie den Bundesrat auf, dem Parlament bis Ende 2015 einen Vorgehensvorschlag zu unterbreiten, wie die heutige Ausgabenbremse auf das Bundespersonal ausgedehnt werden kann. Zudem hat er zu prĂŒfen, ob sowohl fĂŒr die Ausgaben- als auch fĂŒr die Personalbremse ein qualifiziertes Mehr eingefĂŒhrt werden könnte.

«Treiber von neuer und unnötiger Regulierung ist in erster Linie das Parlament.»

Dies mit gutem Grund: Treiber von neuer und unnötiger Regulierung ist in erster Linie nicht die Administration, sondern das Parlament, das der Verwaltung immer wieder neue Aufgaben aufbĂŒrdet. Ein Indiz fĂŒr diese Zunahme des gesetzgeberischen Eifers der Legislative ist die Systematische Rechtssammlung: Von 2000 bis Ende 2012 hat sich die Anzahl Seiten von 3112 auf 7508 mehr als verdoppelt, und die Seitenzahl im Amtlichen Bulletin ist von 2000 bis 2014 von 6035 auf 10 892 Seiten angestiegen.

Damit ist klar: Ohne mehr Selbstdisziplin des Parlaments und höhere HĂŒrden fĂŒr den Erlass von personal- und ausgabenrelevanten Erlassen wird die Regulierungsdichte munter weiter anwachsen.

Ruedi Horber,

Ressortleiter sgv

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