Publiziert am: 21.02.2020

Das Gesetz entstauben

internationales Steuerrecht – Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) eröffnet.

Das internationale Steuerrecht unterlag in den letzten Jahren vielen Änderungen. Nun hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) eröffnet. Mit der Revision des StADG soll sichergestellt werden, dass die Abkommen im Steuerbereich – insbesondere die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) – auch zukünftig rechtssicher und einfach angewendet werden können, indem bestehende Normen angepasst und das Gesetz ergänzt werden.

DBA und Verständigungsverfahren

Der Hauptzweck der DBA ist die Vermeidung und Beseitigung von Doppelbesteuerungen (bzw. die Beseitigung von Nichtbesteuerung oder ermässigter Besteuerung). Die Schweiz unterhält derzeit DBA mit zirka 100 Staaten. Gegenwärtig fehlt jedoch die rechtliche Grundlage für die innerstaatliche Umsetzung und Durchführung. Verständigungsverfahren sind Verfahren zwischen Staaten, die auf einem DBA oder einem anderen internationalen Abkommen beruhen und den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten dazu dienen, auf Antrag eines Steuerzahlers hin eine abkommenswidrige Besteuerung zu beseitigen.

Steuerliche Herausforderungen – Rechtslücken

Das internationale Steuerrecht hat sich stark verändert, und die Anzahl an Verständigungsverfahren ist in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen, was zu erheblichen finanziellen Konsequenzen (Steuereinnahmen) führen kann. Die Mindeststandards bezüglich der Streitbeilegungsmechanismen (Verständigungsverfahren) sind nichts anderes als eine direkte Folge des Inclusive Framework on BEPS der OECD, an dem auch die Schweiz beteiligt ist. Da die Rechtsgrundlage den Herausforderungen im Bereich der Besteuerung nicht mehr entspricht, muss diese angepasst und ergänzt werden.

Worum geht es bei der Revision?

Die Gesetzesrevision legt fest, wie Verständigungsverfahren durchgeführt werden sollen, um eine abkommenswidrige Besteuerung zu vermeiden. Der definierte Ablauf folgt weitgehend der heutigen Praxis und kommt nur dann zur Anwendung, wenn das entsprechende Abkommen keine abweichenden Bestimmungen enthält. Die Gesetzesrevision sieht dabei auch gewisse Vereinfachungen vor. Sie enthält zudem wesentliche Punkte zur Entlastung von der Verrechnungssteuer aufgrund internationaler Abkommen sowie Strafbestimmungen im Zusammenhang mit der Entlastung von Quellensteuern auf Kapitalerträgen.

Und was bedeutet dies in Zahlen?

Heute sind in der Schweiz 320 Verständigungsverfahren hängig, von denen mehr als die Hälfte natürliche Personen betreffen. Etwa 45 Prozent aller Verständigungserfahren ent­fallen auf Zürich, Waadt, Basel-Stadt und Genf. Dies sind jedoch nicht die problematischsten Kantone. Im Gegenteil: Bereits wenige laufende Verständigungsverfahren können in Bezug auf die Steuereinnahmen eines Kantons ein erhebliches Risiko darstellen.

Von dieser Gesetzesrevision kann die Schweiz nur profi­tieren. Die Gesamtrevision würde es ermöglichen, die Durchführung von Verständigungsverfahren sowie die Beilegungsmechanismen bei internationalen Steuerstreitigkeiten zu vereinheitlichen (und damit Steuersubstrat zurückzugewinnen) und die Rechtssicherheit zu stärken.

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