Publiziert am: 11.12.2015

Definitiv vom Tisch

Nachdem der Nationalrat in der Herbstsession nicht darauf eintreten mochte, ist nun auch der Ständerat nicht auf die abermalige Änderung des Geldwäschereigesetzes GwG eingetreten. Damit ist die erneute Revision des GwG definitiv vom Tisch.

Geldwäschereigesetz

Mit ihrem Nichteintreten zeigen die Räte eine klare Linie: Der automatische Informationsaustausch (AIA) darf nur mit jenen Staaten gepflegt werden, die sich zu Mindeststandards bekennen. Der Änderungsvorschlag des Bundesrates wollte ein AIA unilateral und freiwillig mit allen Staaten einführen. Das wäre absurd. Deshalb ist der Schweizerische Gewerbeverband sgv über das definitive Nichteintreten erfreut.

«Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen wären Swiss Finish pur», kommentiert der zuständige sgv-Ressortleiter Henrique Schneider. Weder die OECD-Staaten noch das Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes («Global Forum») verlangen eine solche unilaterale und freiwillige Zurverfügungstellung von Informationen. Im Gegenteil: Sie wollen den Austausch an einen Standard festmachen. «Die Schweiz hätte mit dieser überschiessenden Regelung einen Sonderweg einschlagen müssen und sich unnötigerweise einen Wettbewerbs- und Standortnachteil verschafft», so Schneider.

Weitere Anpassungen am Geldwäschereigesetz seien zudem völlig unnötig. «Es wurden bereits zahlreiche Massnahmen getroffen, um den Schweizer Finanzplatz unter den Spitzenreitern in Sachen Integrität und Steuerkonformität weltweit zu positionieren.»

Der sgv bekennt sich zu einem integren Finanzplatz Schweiz. Regulatorische Alleingänge und Swiss Finish lehnt der Gewerbeverband aber weiterhin entschieden ab.

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