Publiziert am: 21.02.2020

Den Wohlstand sichern

BEGRENZUNGSINITIATIVE – Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU, die Schweizer Firmen den Marktzugang gewährleisten. Ein Ja zur Begrenzungsinitiative würde für die Unternehmen Nachteile beim Markt­zugang zur EU bringen. Deshalb ist die Initiative abzulehnen.

Am 17. Mai 2020 steht mit der Volksinitiative «für eine massvolle Zuwanderung» eine wichtige Abstimmung bevor. Die Begrenzungsinitiative verfolgt das Ziel, die Personenfreizügigkeit mit den Ländern der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone (Efta) neu zu verhandeln bzw. bei fehlendem Resultat zu kündigen. Vergleichbare Vereinbarungen sollen verfassungsrechtlich verboten werden.

Der sgv lehnt die Initiative ab

Bundesrat und Kantone lehnen die Begrenzungsinitiative klar ab. Ein Ja zur Begrenzungsinitiative bedeute nichts weniger als das Ende des bewährten bilateralen Wegs und berge das Risiko eines vertragslosen Zustands, führte Bundesrätin Karin Keller-Sutter vor den Medien aus.

Regierungsrat Benedikt Würth, Vorsteher des Finanzdepartements des Kantons St. Gallen, sprach sich in seiner Funktion als Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) auch im Namen der Kantone für ein Nein am 17. Mai 2020 aus.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die ablehnende Haltung des Bundesrates und der Kantone und lehnt seinerseits die Begrenzungs-Initiative ebenso dezidiert ab. «Die Personenfreizügigkeit ist für die Wirtschaft und für die Sicherung der Arbeitsplätze von zentraler Bedeutung», sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. «Sie ermöglicht den Unternehmen nicht nur, flexibel und unbürokratisch auf einen Fachkräftepool in der EU zurückzugreifen, sie hat in den vergangenen Jahren auch zu wachsendem Wohlstand beigetragen.»

Inländerpotenzial ausschöpfen

Mit einem Paket zugunsten älterer Arbeitnehmender hat der Bundesrat am 15. Mai 2019 verschiedene Massnahmen zur Förderung des Inländerpotenzials beschlossen. Diese Massnahmen umfassen unter anderem eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Erwachsene über 40 Jahre, die Anrechnung von ­Bildungsleistungen beim Berufs­abschluss für Erwachsene, zusätzliche Arbeitsmarktintegrationsmassnahmen für schwer vermittelbare Stellensuchende, einen erleichterten Zugang für ausgesteuerte Personen über 60 Jahren zu Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen sowie Überbrückungsleistungen für ausgesteuerte Arbeitslose.

Zusammen mit der Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, über die seit 1. Juli 2018 geltende Stellenmeldepflicht, wird die Ausschöpfung des Inländerpotenzials zu einem wichtigen Ziel der Arbeitsmarkt­politik. Selbst wenn das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich ausgeschöpft wird, sind die Schweizer Wirtschaft und insbesondere die KMU auch in Zukunft auf gut qualifizierte Personen aus dem Ausland angewiesen. In den nächsten Jahren werden mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen als neue dazukommen. Der Mangel an Fachkräften wird sich künftig verschärfen.

Ein wichtiger Pfeiler der Bilateralen Verträge

Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU, die Schweizer Firmen den Marktzugang gewährleisten. Würde infolge Annahme der Begrenzungsinitiative das Personen­freizügig­keits­abkommen gekündigt, so wäre das ganze bilaterale Vertragspaket mit der EU in Frage gestellt. Daraus würden sich für die Schweizer Unternehmen Nachteile beim Marktzugang zur EU ergeben.

Kein Bezug zu Rahmenabkommen

In der Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 geht es einzig und allein darum, die bestehenden bilateralen Verträge zu sichern. Ob und wie diese im Rahmen eines institutionellen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU danach weiterentwickelt würden, ist eine andere Frage. Falls der Bundesrat das institutionelle Abkommen unterzeichnet, ist eine separate Vorlage zu erwarten, über die Parlament und Volk befinden können. Vorerst gilt es ­einen vertragslosen Zustand mit der EU zu verhindern. Deshalb ist die Begrenzungsinitiative abzulehnen.

Kl/En

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