Publiziert am: 24.03.2017

Der Bund will das Sagen haben

HÖHERE BERUFSBILDUNG – Der sgv lässt sich vom SBFI nicht auf der Nase herumtanzen und wehrt sich gegen den krassen Wortbruch bezüglich Finanzierung der Vorbereitungskurse.

Bald gilt bei der Umsetzung der Finanzierung von Vorbereitungskursen in der Höheren Berufsbildung die Subjektfinanzierung. Dabei werden neu die Teilnehmenden direkt durch den Bund finanziert. In diesem Zusammenhang setzt sich der sgv dafür ein, dass auch Personen, die die Prüfung noch nicht absolviert haben, bereits während ihrer Ausbildung Teilbeträge anfordern können. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI scheint jedoch die Umsetzung der neuen Finanzierungssystematik nicht für bare Münze zu nehmen. Wie ist es denn sonst zu erklären, dass das SBFI sein Versprechen bezüglich Teilfinanzierung bricht? Dazu Christine Davatz, sgv-Vizedirektorin und Bildungs-
verantwortliche: «Der Bundesrat versprach, dass für sogenannte Teilzahlungen ein einfaches System gewählt und dabei die finanziellen Verhältnisse nicht offengelegt werden müssten.» Das SBFI scheint jedoch diesbezüglich die Meinung geändert zu haben und verlangt in der vorgeschlagenen Verordnungsänderung, dass Gesuchsteller, die bereits während des Vorbereitungskurses Teil-beträgen zurückfordern möchten, 
gefälligst ihre letzte rechtskräftige Steuerveranlagung offenlegen.

Unnötige Schikane des SBFI

Für den Zürcher FDP-Nationalrat und sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler wie auch für den sgv ist dies ein krasser Wortbruch. Bigler wollte es genau wissen und fragte daraufhin beim Bundesrat nach. Dieser fertigte ihn mit der Antwort ab, solche Gesuchsteller müssten nachweisen, dass sie zu den Härtefällen gehörten. Als Bedarfsnachweis werde die Veranlagung der direkten Bundessteuer vorgeschlagen. So müsste niemand über seine finanziellen Verhältnisse Auskunft geben. Für den sgv ist dies 
eine weitere unnötige Schikane des 
SBFI: «Damit wird nicht nur der Wille des Parlaments nicht respektiert, sondern auch nicht berücksichtigt, dass Auszahlungen von Teilbeträgen an die letzte rechtskräftige Steuerveranlagung gebunden sind. So können zwischen dem Einreichen einer Steuererklärung bis zu deren Rechtskraft mindestens ein bis drei Jahre vergehen», betont Bigler. Für Davatz zeigt dies einmal mehr, «dass der Bund in der Verbundpartnerschaft das Zepter in der Hand haben will und diese damit massiv in Frage stellt – auch, wenn es auf die Kosten der Stärkung der Höheren Berufsbildung geht.» CR

Bericht Seite 10

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