Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Der Nebel lichtet sich
BVG-REFORM – Das GewerkschaftsÂmodell zur BVG-Reform erleidet Schiffbruch. Immer deutlicher zeichnet sich eine neue Konsenslösung ab, die von den bĂĽrgerlichen Parteien und der Wirtschaft unterstĂĽtzt wird.
Ein Vernehmlassungsverfahren ist in der Regel eine trockene Angelegenheit, die höchstens Funktionäre auf Partei- und Verbandsebene auf Trab hält. Praktisch ohne jede Absprache mit Dritten bringt jeder Beteiligte seine Maximalforderungen zu Papier. Die Öffentlichkeit bleibt weitgehend ausgeschlossen, Kooperationen sind eher unüblich.
Atypische Vernehmlassung
Nicht so bei der BVG-Reform. Dieses Vernehmlassungsverfahren ist in vielerlei Hinsicht atypisch:
• Ungewohnt war bereits der Beginn des Gesetzgebungsprozesses: Der Bundesrat liess die Reformvorschläge nicht durch die Verwaltung, sondern durch die Sozialpartner ausarbeiten.
• Höchst bemerkenswert war das Verhalten des Arbeitgeberverbandes in diesen Sozialpartnergesprächen. Statt mit dem Gewerbeverband zu kooperieren, liess er sich auf plumpe Weise von den Gewerkschaften über den Tisch ziehen. Am Schluss setzte er sich mit Vehemenz für eine Lösung ein, die exorbitant teuer ist, höhere Lohnprozente und höhere Pensionskassenbeiträge verlangt und in der 2. Säule eine systemfremde Umverteilung in grossem Stil einführen will. Was bisher Gift war, wurde nun plötzlich als Medizin verkauft.
• Überraschend war, dass der Bundesrat den sogenannten Sozialpartnerkompromiss – in Tat und Wahrheit ein vom Arbeitgeberverband unterstütztes Gewerkschaftsmodell – nicht kritisch hinterfragte, sondern mehr oder weniger unverändert in die Vernehmlassung schickte.
• Absolut aussergewöhnlich ist das Echo, das die Vernehmlassungsvorlage – von der NZZ als Luxus-Giesskanne bezeichnet – in den Medien auslöste. Namhafte Wissenschafter und BVG-Experten vertraten gar dezidiert die Meinung, keine Reform sei besser als die vorgeschlagene Reform...
• Speziell ist auch, dass sich die Vernehmlassungsteilnehmer nicht ins stille Kämmerlein zurĂĽckzogen und dort nach eigenen Lösungen Âsuchten, sondern in einem sehr frĂĽhen Stadium die Suche nach einer bĂĽrgerlichen Konsenslösung begann, die gĂĽnstiger ist, an den Grundprinzipien der 2. Säule festhält und realistische Chancen hat, die HĂĽrden einer Volksabstimmung zu ĂĽberwinden.
Vorgezogene Konsenssuche
Noch geht es drei Wochen bis zum Ablauf der Vernehmlassung. Und noch werden vielerorts – Corona-Virus hin oder her – die Köpfe zusammengesteckt. Nun aber lichtet sich der Nebel langsam. Immer deutlicher zeichnet sich aber eine Konsenslösung ab, der die bürgerlichen Parteien, die wichtigsten Wirtschaftsverbände und der Pensionskassenverband zustimmen können.
Die wichtigsten Eckwerte dieses breit abgestĂĽtzten Alternativkonzepts sind die folgenden:
• Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent.
• Moderate Senkung des Koordinationsabzugs, mit dem Ziel, den Teilzeitbeschäftigten den Einstieg in die berufliche Vorsorge zu erleichtern.
• Höhere Beiträge – im Fachjargon Altersgutschriften – bis und mit Alter 54, bei gleichzeitiger Reduktion der Beiträge für die Generation Ü55, um deren Arbeitsmarktchancen abermals zu verbessern.
• Besitzstandsgarantie für eine Übergangsgeneration von zehn Jahrgängen.
• Beginn des Alterssparens mit 20 und nicht erst mit 25 Jahren.
Eine solche Konsenslösung, die die Renteneinbussen vollständig kompensiert und die gar moderate Ausbauelemente beinhaltet, würde jährliche Mehrkosten von unter zwei Milliarden Franken auslösen. Das ist sehr viel Geld, sollte aber noch zu verkraften sein. Das ganz im Gegensatz zur Vernehmlassungsvorlage, die Mehrkosten von über drei Milliarden Franken zur Folge hätte.
Die Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes ist dringend. Es stimmt daher zuversichtlich, dass sich das bürgerliche Lager und die Wirtschaft bereits in einem frühen Stadium auf die Eckwerte eines mehrheitsfähigen Lösungsvorschlags einigen können. Bleibt zu hoffen, dass dieser bürgerliche Schulterschluss für einmal hält.
Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv
vgl. Seite 2
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