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Der Reform eine Chance geben
STEUERVORLAGE 17/STAF – Der Name ist neu, der Inhalt bleibt hochkomplex und noch ist nichts gewonnen. Das Gesamtkonzept trägt den Forderungen des sgv weitgehend Rechnung. Es ist aber zu erwarten, dass der Nationalrat das vom Ständerat angenommene Paket im Herbst noch ändern wird.
Die Wirtschaft- und Abgabekommission des Ständerats (WAK-S) hat im Mai ein Paket ausgearbeitet, das die Unternehmensbesteuerung mit der AHV vermischt. Diese Vermischung sorgte für allgemeines Erstaunen. Doch fast alle sind sich einig: Der internationale Druck ist gross, das Dossier dringlich. Am 7. Juni 2018 wurde das SV17-AHV-Paket vom Ständerat mit 34 zu 5 Stimmen angenommen.
Das neue Paket läuft nunmehr unter dem Namen Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) und nicht mehr SV17. Es will die sozialen Auswirkungen der Vorlage über die AHV ausgleichen, insbesondere über eine Erhöhung der AHV-Lohnprozente.
Nach USR III und SV17 kommt jetzt also das STAF. Der Inhalt bleibt indes hochkomplex. Damit diese Steuerreform Aussicht auf Erfolg hat, muss einigen Problemen Rechnung getragen werden.
Noch nichts in trockenen Tüchern
Das STAF-Gesamtkonzept wird den Forderungen des sgv weitgehend gerecht. Die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden erfolgt zur Hauptsache auf Bundesebene, was den Kantonen eine gewisse Steuerautonomie lässt.
Für den sgv besteht die ideale Lösung im Status quo, wonach jeder Kanton den Satz für die Teilbesteuerung von Dividenden nach freiem Ermessen festsetzen kann. Die Teilbesteuerung von Dividenden soll auf Kantonsebene auf mindestens 50 Prozent angehoben werden. Das ist eine gute Nachricht, denn die Errungenschaften der USR II werden damit weitgehend gewahrt.
Doch man soll den Tag nicht vor dem Abend loben. Der Nationalrat muss noch über das STAF-Paket und die Teilbesteuerung von Dividenden befinden. Eine Kehrtwende kann nicht ausgeschlossen werden.
AHV-Finanzierung ja, aber über die Mehrwertsteuer
Drängt sich aus politischen Erwägungen ein Sozialausgleich auf, so macht es zweifellos mehr Sinn, diesen über die AHV herbeizuführen als über eine Erhöhung der Familienzulagen. Die Frage der Zusatzfinanzierung der AHV wird sich früher oder später so oder so stellen. Aus ordnungs- und staatspolitischer Sicht ist es nicht unproblematisch, die AHV-Revision mit STAF zu verbinden.
Auf Grundlage einer Empfehlung des sgv befürwortet die Finanzkommission des Nationalrats (FK-N) eine Erhöhung der Mehrwertsteuer statt einer Erhöhung der Lohnbeitragssätze. Die STAF-Vorlage ist für den Wirtschaftsstandort Schweiz dringend notwendig: Man muss ihr deshalb die besten Chancen auf Erfolg geben.
Jetzt liegt der Ball bei der Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrats (WAK-N). Wird sie den Vorschlag des Ständerats unterstützen oder mit der MWSt-Variante Mut zeigen?
Der sgv befürwortet eine leichte Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,3 Prozentpunkte. Mit dieser moderaten Anhebung könnte die AHV-Finanzierung in gleichem Masse gedeckt werden wie mit der Erhöhung der AHV-Lohnbeiträge.
Ein Referendum ist ohnehin sehr wahrscheinlich. Es ist deshalb legitim, dem Volk die Möglichkeit zu geben, sich über diese wichtige Reform zu äussern. Die Erhöhung würde also nur durchgeführt, wenn Volk und Stände das STAF-Paket annehmen. Die MWSt-Variante vergrössert ausserdem den Handlungsspielraum bei der BVG-Reform.
«Dividenden: Die ideale Lösung besteht im Status quo.»
Wenn das Paket als einzige Massnahme eine Erhöhung der Beitragssätze vorsieht, besteht die Gefahr, dass in naher Zukunft weitere Reformen der AHV bzw. des BVG erschwert werden. Das zeigt sich in der Vernehmlassungsvorlage AHV21: Sie sieht Massnahmen vor, welche die Umsetzung des STAF-Pakets zur Folge hätten. Die in der AHV21 vorgesehene MWSt-Erhöhung von 1,5 Prozentpunkten erscheint genauso übertrieben wie die Ausgleichsmassnahmen betreffend Erhöhung des Frauen-Rentenalters auf 65 Jahre. Tatsächlich drängt sich auch eine rasche BVG-Reform auf, eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes ist unvermeidbar.
Alexa Krattinger, Ressortleiterin sgv
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