Publiziert am: 22.01.2021

Der Teufel liegt im Detail

VERSICHERUNGSRATGEBER – Das Versichern einer Photovoltaikanlage ist hochkomplex: So sindbeispielsweise im Sachversicherungsschutz in den wenigsten Fällen technische Versicherungen inbegriffen. Feuer- und Elementarschadenversicherung wird zudem nicht in allen Kantonen gleich abgedeckt.

M. S. aus B.: «Ich plane die Anschaffung einer Photovoltaikanlage zur Ablösung meiner noch fossilen Gebäudeversorgung. Fortan werde ich die erneuerbare Sonnenenergie für die Warmwasseraufbereitung und die Heizung des Betriebs nutzen und die Anlage auf dem Dach meiner Betriebsliegenschaft montieren lassen. Welchen Versicherungsschutz empfehlen Sie mir?»

Sehr geehrter Herr S.: Ihre bestehende Betriebsversicherung deckt die geläufigen (Sach-)Risiken und gewährt Ihnen Schutz etwa bei Feuer-/Elementar- und Diebstahlereignissen oder Vandalismusschäden. In den wenigsten Fällen sind Risiken der technischen Versicherung – wie technisches Versagen der Anlage, Kurzschluss, Überspannung oder Fehlbedienungsschäden – automatisch eingeschlossen. Überprüfen Sie deshalb den Sachversicherungsschutz und ergänzen Sie diesen, wo nötig, mit den Deckungen der technischen Versicherung.

Betriebsversicherung: Versicherungssumme anpassen

Aus Ihrem Leserbrief schliesse ich, dass Ihr Betrieb in einem Monopolkanton gelegen ist und die Feuer- und Elementarschadenversicherung (F/ES) demnach bei der kantonalen Gebäudeversicherung abgedeckt ist. Diese Deckung ist nicht in allen Kantonen einheitlich geregelt. Deshalb müssen Sie über die massgeblichen Abgrenzungsnormen zwischen Gebäude- und Fahrhabeversicherungen prüfen, ob eine Photovoltaikanlage (PhV-Anlage) in Ihrem Kanton zur Gebäudeversicherung geschlagen wird. Das ist deshalb wichtig, weil das Feuer- und ES-Risiko diesfalls automatisch beim Feuerversicherer als versichert gilt. In den meisten Kantonen gilt die PhV-Anlage naheliegenderweise nicht als Gebäudebestandteil und ist damit über die privatrechtliche Fahrhabe- bzw. Inventarversicherung versichert. Weil eine PhV-Anlage eine grössere Neuanschaffung darstellt, dürfte sie eine ausdrückliche Erweiterung Ihrer Betriebsversicherung nötig machen. Ihre Vertragsbedingungen (AVB) gewähren für solche Anschaffungen eine sogenannte Vorsorgelösung, mittels welcher auch Neuanschaffungen versichert sind.

Spätestens am Ende des Versicherungsjahres sollten Sie Ihre Versicherungsdeckung jedoch konkret anpassen und die neue Versicherungssumme entsprechend erhöhen. Neben den Risiken für F/ES ist die Deckung für weitere Gefahren – zum Beispiel Diebstahl – zu prüfen, weil die standardisierten Deckungserweiterungen oft betraglich limitiert sind.

Photovoltaikversicherung: technische Zusatzversicherung

Nicht selten entstehen Schäden aber besonders im technischen Risiko. Die privaten Versicherer bieten entsprechende Produkte an (allgemeine Technische Anlagen (ATA), PhV-Anlageversicherungen oder solche für haustechnische Anlagen). Das technische Versagen der PhV-Anlage wird dabei über breit formulierte Anwendungsfälle definiert, indem schier alle unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Beschädi­gungen, Zerstörungen und Verluste versichert werden, zum Beispiel als Folge von:

• Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehlern;

• Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung;

• falscher Bedienung, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit;

• Zusammenstossen, Anprallen, Um- oder Abstürzen, Einsinken;

• Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen;

• Wasser- und Feuchtigkeitseinwirkungen oder Temperatureinwirkungen;

• Einbruch, Diebstahl, Raub und damit verbundenen Vorkommnissen.

Sie sehen: Das Versichern einer PhV-Anlage ist hochkomplex. Ihr Berater hilft Ihnen gerne dabei.

laszlo.scheda@mobiliar.ch

Meist Gelesen