Publiziert am: 08.02.2019

Der Verkehr muss fliessen

verkehrsregeln und signalisation – Für das Gewerbe sind Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses von grosser Bedeutung. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diverse Forderungen der geplanten Gesetzesanpassung.

Die geplante Anpassung der Verkehrsregelverordnung und der Nationalstrassenverordnung umfasst verschiedene Forderungen.

Positiv zu würdigen ist aus Sicht des sgv die Aufhebung des Rechtsvorbeifahrverbots auf Autobahnen, nicht zu verwechseln mit dem Rechtsüberholen (Ausschwenken und Wiedereinbiegen). Rechts überholen soll weiterhin untersagt bleiben. Eine Überlegung wert ist allerdings die Frage, ob rechts überholen mit einer maximalen Überholgeschwindigkeitsdifferenz erlaubt werden soll.

Der sgv unterstützt ebenfalls die Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von leichten Anhängerzügen von 80 auf neu 100 Kilometer pro Stunde. Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse ist ebenfalls eine Massnahme, die der Verbesserung des Verkehrsflusses dient.

Gleich lange Spiesse beim Alkoholausschank

Es ist verboten, auf Autobahnraststätten Alkohol zu verkaufen und auszuschenken. Dieses Verbot macht aber aus verschiedenen Gründen keinen Sinn. Erstens sind längst nicht alle Gäste einer Autobahnraststätte Lenker eines Fahrzeuges. Passagiere eines Busses oder Mitfahrende in Last- und Personenwagen sollen Alkohol konsumieren dürfen. Zweitens ist es Tankstellenshops an der Ein- oder Ausfahrt zur Autobahn erlaubt, Alkohol zu verkaufen. Das Gleiche gilt für Gaststätten, die sich in unmittelbarer Nähe zu einer Autobahnauffahrt befinden. Das bestehende Alkoholverbot für Autobahnraststätten hat keinen Einfluss auf die Einhaltung der Promillegrenze, ist willkürlich, wettbewerbsverzerrend und deshalb aufzuheben.

Überflüssiges aufheben…

Rechts abbiegen bei Rotlicht soll für Fahrräder erlaubt werden. Um Klarheit zu schaffen, könnte dies grundsätzlich auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer ermöglicht werden.

Überflüssiggewordene Regeln, wie zum Beispiel Bestimmungen zu Tierfuhrwerken und das Verbot, dass an Motorhandwagen keine Anhänger mitgeführt werden dürfen, sollen aufgehoben werden. Letzteres hat keine praktische Relevanz mehr.

…und Unnötiges ablehnen

Der Geltungsbereich des Signals «Parkieren gegen Gebühr» soll auf alle Fahrzeuge ausgedehnt werden – neu also auch auf Motorräder, schnelle E-Bikes und Motorfahr­räder. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt das aus grundsätzlichen und aus praktischen Gründen ab. Grundsätzlich, weil es keinen Sinn macht, wenn primär in den Städten und Agglomerationen mit viel Geld der Langsamverkehr gefördert wird, um ihn gleichzeitig mit Parkgebühren zu besteuern.

Eine Unterscheidung zwischen schnellen E-Bikes und normalen Velos lässt sich lediglich damit rechtfertigen, dass die normalen Velos keine Vignette haben und damit der Halter nicht identifizierbar ist. Es sind rein fiskalische Gründe, welche die Städte geltend machen, Park­gebühren für Zweiräder zu erheben. Die Massnahme ist aber auch aus Gründen der Praktikabilität abzulehnen. Wie und wo soll eine Parkquittung angebracht werden, so dass sie beim ersten Windstoss nicht davonfliegt? Auf den fiskalischen Teil der Reform muss verzichtet werden.

Dieter Kläy,

Ressortleiter sgv

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