Publiziert am: 10.06.2016

Der Versicherte hat die freie Wahl

Groupe Mutuel – Der Schlüssel für eine solide Altersvorsoge liegt in der Hand des Versicherten. Diesem bieten sich somit ­eigentlich Sparbeiträge à la carte. Nur wissen dies viele Personen gar nicht.

Seit 2015 enthält das Gesetz zur beruflichen Vorsorge eine Bestimmung, die den Arbeitgeber berechtigt, seine Arbeitnehmer weitreichend bei der Festlegung der Leistungen im Rentenalter einzubeziehen, indem sie die Möglichkeit haben, die Höhe ihrer Sparbeiträge selbst zu wählen. Das Gesetz führt aus, dass die Vorsorgedeckung Wahlmöglichkeiten für den Versicherten zwischen drei Vorsorgeplänen vorsehen kann, die höchstens zwei Drittel Unterschied zwischen dem höchsten und dem tiefsten Plan aufweisen dürfen. Zudem präzisiert das Gesetz, dass der Arbeitgeber einen unveränderten Beitrag leisten muss, unabhängig von der Wahl des Versicherten. Hierzu drängen sich heute zwei Feststellungen auf:

n Diese Bestimmung wird nur sehr wenig von den KMU genutzt, obwohl sie mehrere Vorteile hat.

n Wenn die Versicherten die Wahl haben, entscheiden sich viele von ihnen für eine Verbesserung der Vorsorgedeckung.

Warum verzichten?

Fehlende Informationen zu dieser Möglichkeit sind wahrscheinlich der Hauptgrund für den geringen Anteil von Unternehmen, die Vorsorgepläne à la carte anbieten. Doch diese Lösung, die aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen keinerlei Zusatzkosten für den Arbeitgeber verursacht, wird von den Arbeitnehmern sehr geschätzt. Jeden seiner Mitarbeitenden zu fragen, welchen von drei Vorsorgeplänen er wählt, bedeutet, sie direkt in eine wichtige, sie persönlich betreffende Entscheidung einzubeziehen. Die mit Kunden gemachte Erfahrung zeigt, dass die Versicherten diesen Entscheid sehr ernst nehmen, insbesondere bei der Einführung von Vorsorgeplänen mit Stufen sowie auch später in jedem wichtigen Lebensabschnitt. Sie überlegen, rechnen und versetzen sich in die Zukunft.

Manchmal werden sie sich bei dieser Gelegenheit erstmals bewusst, welchen finanziellen Einsatz die Beteiligung des Arbeitgebers bei der Bildung ihres individuellen Sparkapitals darstellt. Zu Beginn jedes Jahres kann der Mitarbeitende seine Wahl ändern und der Vorsorgeeinrichtung mitteilen. Daher passt sich das ­Sparen dem Lebensweg in folgender Weise an:

n Ein junger Mitarbeitender wird versucht sein, die mittlere oder höchste Stufe zu wählen, um ein gutes Gewissen in Bezug auf die Zukunft zu haben, obwohl er die Sache noch nicht ganz durchschaut.

n Mit der Bildung einer Familie erweisen sich übergangsweise die niedrigste oder mittlere Stufe als nützlich, um den Nettolohn zu steigern, aber sobald alles wieder im Lot ist, wird schnell die nächsthöhere Stufe gewählt.

n Auf dem weiteren Lebensweg wird der Erwerb eines Eigenheims durch die Höhe des Sparkapitals begünstigt, die aus den Verbesserungsmöglichkeiten der ersten Jahre resultiert.

n Da die Ausbildung der Kinder teuer kommt, wird erneut die niedrigste Stufe bevorzugt; doch sobald die Kinder aus dem Haus sind, geht der Versicherte wieder zum höheren Sparplan über, um bis zum Rentenalter ein solides Sparkapital aufzubauen.

Gleichzeitig ermöglicht die Wahl einer höheren Stufe dem Versicherten erneut Einkäufe, wenn er die Einkaufsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft hat.

Vorsorgebeiträge und Einkäufe können vom Jahreseinkommen des Versicherten steuerlich abgezogen werden und verschaffen dem Versicherten, der seinen Vorsorgeplan erhöht, auf diese Weise einen Steuervorteil.

In der Tat können alle Unternehmen eine Lösung mit Wahl des Vorsorgeplanes nutzen. Die Funktionsweise ist sogar relativ einfach: Der Arbeitgeber entscheidet über die Stufen seines Sparbeitrages, die für das betreffende Versichertenkollektiv identisch sein muss. Anschliessend werden drei Stufen der Sparbeiträge festgelegt, mit einer Höchstspanne von zwei Dritteln wie im Gesetz vorgeschrieben. Insgesamt darf der Beitrag der Versicherten nicht über dem des Arbeitgebers liegen.

Zum Schluss müssen die Mitarbeitenden informiert werden, indem die Vorteile der Einführung dieser Möglichkeit herausgestellt werden, und sie werden die Früchte ihres überlegten Handelns im Rentenalter ernten können.

Lassen Sie sich beraten

Falls Ihnen all dies noch zu kompliziert erscheint, lassen Sie sich beraten, denn das Verfahren ist wirklich sehr einfach. Es kommt sehr selten vor, dass ein Motivationsfaktor des Mitarbeitenden keine Kosten für das Unternehmen verursacht. Deshalb wäre es schade, diese Gelegenheit nicht zu nutzen.

Gelegenheit nutzen

Lassen Sie sich beraten

Falls Ihnen all dies noch zu kompliziert erscheint, lassen Sie sich beraten, denn das Verfahren ist wirklich sehr einfach. Es kommt sehr selten vor, dass ein Motivationsfaktor des Mitarbeitenden keine Kosten für das Unternehmen verursacht. Deshalb wäre es schade, diese Gelegenheit nicht zu nutzen.

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