Publiziert am: 20.03.2020

Deutlich mehr als bisher angenommen

ÜBERBRÜCKUNGSRENTE – Der sgv kann sich eine Überbrückungsleistung vorstellen, kämpft aber für eine Lösung, in welcher möglichst wenig Fehlanreize bestehen.

Der Nationalrat hat in der wegen des Coronavirus abgebrochenen Frühjahrssession den Kreis der Bezugsberechtigten für die Überbrückungsrente ausgeweitet. Der Beschluss sieht vor, ausgesteuerten Arbeitslosen über 60 Jahren mit einer Rente unter die Arme zu greifen. Überbrückungsleistungen sollen nicht nur jene erhalten, die nach dem 60. Geburtstag ausgesteuert werden, sondern alle 60-jährigen Ausgesteuerten, unabhängig vom Zeitpunkt der Aussteuerung. Das Ziel: Über 60-Jährige sollen nicht mehr in die Sozialhilfe abrutschen. Der Bund geht davon aus, dass mit der Version des Nationalrats nach der Einführungsphase etwa 6200 Personen pro Jahr Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Das sind deutlich mehr als bisher angenommen.

Damit wird eine grosse Differenz zur kleinen Kammer geschaffen. In der Wintersession stimmte der Ständerat der Überbrückungsleistung im Grundsatz zu. Allerdings strich er die Unterstützung für ältere Arbeitslose zusammen. Der Ständerat will die Rente generell nur bis zu einer Frühpensionierung ausrichten. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diesen Ansatz, da er weniger Fehlanreize schafft. Im Übrigen ist der sgv dezidiert der Ansicht, dass Personen, die Überbrückungsleistungen beziehen, dazu verpflichtet werden, sich weiterhin aktiv um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Sie müssen beim RAV weiterhin angemeldet bleiben.

Angenommen wurde der Antrag, dass Personen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgesteuert wurden, keinen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben. Dies ist aus Sicht des sgv unterstützungswürdig.

Branchenlösungen berücksichtigt

Erfreulich ist, dass der Nationalrat der Berücksichtigung sozialpartnerschaftlich abgeschlossener Vorbezugsvarianten zugestimmt hat. Damit es nicht zu Doppelbelastungen kommt, sollen Branchen, wie z. B. das Bauhauptgewerbe, die für Mitarbeitende ab 60 eine sozialpartnerschaftliche Branchenlösung haben, von der gesetzlichen Überbrückungsleistung ausgeklammert werden.

Da sich das Geschäft in der Differenzbereinigung befindet, hat der Ständerat kurz vor Sessionsabbruch Stellung zum Beschluss des Nationalrats genommen. Er beharrt auf einer billigeren Lösung bei der Überbrückungsrente und verfolgt weiterhin tiefere Leistungen. Er hält daran fest, dass nur mit 60 Jahren oder später ausgesteuerte Personen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben sollen. Weiter will der Ständerat nicht, dass der Bundesrat Härtefälle definieren kann, welche die Anspruchsvoraussetzungen nicht vollumfänglich erfüllen müssen, um an eine Rente zu kommen. Zudem will der Ständerat die Überbrückungsleistung bei 38 900 Franken pro Jahr für Alleinstehende und bei 58 350 Franken für Ehepaare plafonieren. Das Geschäft dürfte in der nächsten Session bereinigt werden.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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