Publiziert am: 27.05.2016

Die Angstkampagne der Gegner

FAIRE VERKEHRSFINANZIERUNG – Angesichts der Tatsache, dass die Automobilisten für die gesamte Mineralölgrundsteuer ­aufkommen, ist die Forderung nach voller Zweckbindung zugunsten der Strasse absolut korrekt und in keiner Weise übertrieben.

Bund und Kantone laufen Sturm gegen die «Milchkuh-Initiative», die die zweite Hälfte des Mineralölsteuergrundzolls von 1,5 Milliarden ebenso für die Strasse zweckbinden will. Ihre Kritik ist unbegründet. Die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» will lediglich, dass künftig die gesamten Erträge aus der Mineralölsteuer im Umfang von knapp drei Milliarden für die Strasseninfrastruktur verwendet werden, und nicht 1,5 Milliarden Franken in den allgemeinen Bundeshaushalt wandern, wie das heute der Fall ist.

Angesichts der Tatsache, dass die Automobilistinnen und Automobilisten für die gesamte Mineralölgrundsteuer aufkommen, ist diese Forderung nach voller Zweckbindung zugunsten der Strasse nichts Aussergewöhnliches.

60 Prozent des Preises sind Steuern

Immerhin erhebt der Bund auf jeden Liter Benzin 83 Rappen Steuern – rund 60 Prozent des aktuellen Benzinpreises. Die Strassenbenützer stehen jährlich über 20 000 Stunden im Stau und bezahlen erst noch teuer dafür. Das ist ungerecht. Die Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» will einzig und allein, dass jene Steuern, die die Autofahrer an den Bund zahlen, der Strasse und der Engpass­beseitigung auch tatsächlich zukommen.

Unbestritten ist: Die Strasse ist der wichtigste Transportträger in unserem Land. Über 75 Prozent des Personenverkehrs und 60 Prozent des Güterverkehrs werden auf der Strasse abgewickelt. Alle Verkehrsteilnehmer sind auf flüssigen Verkehr und sichere Strassen angewiesen. Auch Kantone, Gemeinden und der öffentliche Verkehr profitieren so von einer fairen Verkehrsfinanzierung.

Leere Drohungen

Doch die Gegner der Initiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» drohen mit einem harten Sparprogramm bei Bildung, Landwirtschaft und der Armee, sollte diese Initiative am 
5. Juni angenommen werden. Gerade die Bauern gehören in der Schweiz zu den politisch am besten gehätschelten Kreisen und werden immer wieder bevorzugt, sei es durch Subventionen oder durch Steuergeschenke. Erst Ende April hat der Nationalrat den Bauern ein 400-Millionen-Steuergeschenk gemacht (vgl. S. 13). Auf Gewinne aus dem Verkauf von Bauland sollen Bauern keine Bundessteuer zahlen müssen.

Doch diese Angst vor «verheerenden Sparprogrammen» ist unbegründet. Leere Drohungen dienen dazu, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger einzuschüchtern. Eigentlich ist man solches von kantonalen Regierungen und anderen Exekutivmitgliedern nicht gewohnt. Sie beschliessen auch nicht über den Bundeshaushalt, sondern allein der National- und der Ständerat. Sparmassnahmen müssten im Parlament zuerst eine Mehrheit finden.

Herbeigeredete Konflikte

Behauptet wird auch, dass die FABI-Vorlage mit dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) zur Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur, die am 9. Februar 2014 ein klares Volks- und Ständemehr gefunden hat, bei einer Annahme der «Milchkuh-Initiative» gefährdet wäre. Auch das ist falsch. Tatsache ist, dass der BIF seit 1. Januar 2016 in Kraft ist und sich daraus plangemäss Betrieb, Unterhalt und Ausbau der Bahninfrastruktur finanzieren lässt.

Weiter wird behauptet, dass bei einem Ja jahrelange Verzögerungen bei der Umsetzung regionaler Verkehrsprojekte drohten. Es wird aber nicht ersichtlich, wieso das so sein soll. Immer wieder wird ein Konflikt zum Nationalstrassen- und Agglomera­tionsverkehrsfonds NAF herbeigeredet. Doch auch das ist falsch.

Bestens kombinierbar

Die «Milchkuh-Initiative» und der NAF lassen sich wunderbar kombinieren. Nach dem Nein der Verkehrskommission des Nationalrats zur Finanzierungsvorlage des NAF Anfang Mai ist die «Milchkuh-Initiative» die ideale Finanzierungsvorlage für den NAF. Eigentlich wäre es ja die Aufgabe des Parlaments gewesen, die beiden Vorlagen, die der Bundesrat und die Strassengegner jetzt gegeneinander ausspielen, auf sinnvolle Art zu verknüpfen. Doch ein entsprechender Antrag ist um lediglich zwei Stimmen gescheitert.

Die Annahme der Volksinitiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» sichert die Finanzierung des NAF und das Projekt des Bundesrates. Vor diesem Hintergrund ist ein Ja zur Volks­initiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» nur die logische Konsequenz.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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