Publiziert am: 10.02.2017

Die Gewerbekammer sagt Ja

ENERGIEGESETZ – Die Mitgliedorganisationen des sgv beurteilen die Gesetzesrevision unterschiedlich. Die Schweizerische Gewerbekammer, das Parlament des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, hat die Ja-Parole zum Energiegesetz beschlossen.

Die Schweizerische Gewerbekammer, das Parlament des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, hat die Ja-Parole zum Energiegesetz beschlossen. Diese Gesetzesrevision wird innerhalb des Verbandes bei den Mitgliedorganisationen unterschiedlich beurteilt. In der Abstimmung sprach sich eine Mehrheit der Kammer für ein Ja aus.

Die Gründe für das Referendum

Mit der Revision des Energiegesetzes sollen die Energieeffizienz und die Potenziale der Wasserkraft sowie der neuen erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Geothermie, Biomasse) erhöht werden. Elemente des neugefassten Gesetzes sind Vorgaben in Sachen Gebäude und Technik, Anforderungen an kantonale Planungen sowie der Ausbau des Subventionssystems der kostendeckenden Einspeisevergütung KEV.

Gegen diese Revision des Energiegesetzes ist ein Referendum ergriffen worden. Die Nein-Kampagne stört sich an der nochmaligen Erhöhung der KEV-Abgabe. Heute beträgt sie 1,5 Rappen pro Kilowattstunde. In Zukunft steigt sie auf 2,3 Rappen. Ebenfalls problematisch sind die Ziele des Energiegesetzes. Sie sind nicht nur eine Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger. Sie lassen dem Bundesrat sehr grossen Freiraum für künftige Regulierungen. Letztlich sei das revidierte Energiegesetz ein Programm von Staatsplanung und Intervention, so die Gegner.

Die Argumente für ein Ja

Trotzdem entschied sich die Gewerbekammer für ein Ja – und zwar aus den folgenden Gründen: Erstens handelt es sich lediglich um eine Revision des aktuellen Energiegesetzes. Zweitens werden keine neuen Steuer-Instrumente eingeführt. Das Volk stimmt nur über ein Energiegesetz ab und nicht über eine «Energiewende», über Lenkungsabgaben oder gar über Verfassungsänderungen. Drittens: Zum ersten Mal in der Schweizer Energiepolitik besteht eine echte Chance, dass eine Subvention abgebaut wird. Die Vorlage setzt dem KEV-Subventionssystem eine zeitliche Frist, nämlich das Jahr 2025. Danach soll es auslaufen. Viertens haben die Referendumsführer keinen besseren Plan. Bei einem Nein würde das aktuelle Energiegesetz geltend bleiben. Doch gerade dieses Energiegesetz strotzt vor Subventionen und Marktverzerrungen.

Mehrere Verbesserungen

Fünftens geht es auch um die Sicherung der vom sgv eingebrachten Verbesserungen des Energiegesetzes. Dazu gehören:

n Der sgv wollte keine Ziele zum Stromverbrauch und zur Stromproduktion, weil dies einen zweiten Schritt präjudizieren würde. Die Ziele wurden dann in Richtwerte (diese beinhalten keine Regulierungskompetenz für den Bund) umgewandelt und nach unten korrigiert.

«WÄGT MAN ERFOLGE UND MISSERFOLGE AB, SO BLEIBT EIN LEICHTER VORTEIL AUF DER SEITE DER ERFOLGE.»

n Der sgv wollte ein zeitlich verbindliches Ausstiegsszenario aus der Förderung durch die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Das hat das Parlament aufgenommen.

n Der sgv wollte auch steuerliche Anreize für die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden einführen, was ebenfalls aufgenommen wurde.

n Der sgv widersetzte sich einer nochmaligen Erhöhung des Limits für die CO2-Abgabe; das heutige System wurde beibehalten.

n Konsumnormierungen wie zum Beispiel verbindliche Gebäudestandards oder die Verpflichtung für Stromlieferanten, den Stromverbrauch ihrer Kunden zu senken, lehnte der sgv ab. Diese Konsumnormierungen sind gestrichen worden.

Vor- und Nachteile abwägen

In einer Abwägung der Erfolge und Misserfolge entsteht ein leichter Vorteil auf der Seite der Erfolge der sgv-Positionen in der Energiestrategie 2050. In der Perspektive weiterer Energie- und Umweltvorlagen (Strategie Stromnetze, CO2-Gesetz, Klima- und Energielenkungsabgabe) ist die Sicherung dieses leichten Vorteils geboten, um gegen jene Vorlagen besser antreten zu können.

Die Schweizerische Gewerbekammer hat unter Abwägung der genannten Gründe mit 32 Ja- zu 15 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen die Ja-Parole beschlossen.

Henrique Schneider, Stv. Direktor sgv

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