Publiziert am: 21.10.2016

Dienstleistung mit Leistungsabbau?

Tribüne

Kürzlich wurde in meinem Nachbar-
dorf Nebikon ein neuer Postbau erstellt, zusätzlich mit Zentrumsaufga-
ben für die Nachbargemeinden Altishofen und Ebersecken. Die Post will mit diesem Neubau Kundennähe signalisieren. Ein kundenfreundlicher Auftritt wird angestrebt, dazu gehört unter anderem auch ein Schalter ohne Glas. Das Angebot soll in Zukunft alle wichtigen Postgeschäfte abdecken. Der Schwerpunkt liegt dabei im Bereich der Brief- und Paket-aufgabe und -abholung sowie bei den Einzahlungen. Auch Auszahlungen mit der Post 
Finance Card zählen zu den Dienstleistungen, dies alles gemäss Aussagen der Post.

Trotz attraktivem Neubau ist damit aber ein Dienstleistungsabbau verbunden. Bei diesem Neubau darf aufgrund der fehlenden Scheiben am Schalter nur noch ein Barbetrag von 500 Franken ausbezahlt werden. Dies wird von der Post so begründet, dass es zu gefährlich sei, wenn zu viel Bargeld am Schalter vorhanden sei, auch aus Vorsicht bei einem möglichen Überfall.

Mit einer Interpellation, die ich in der Herbstsession eingereicht habe, verlange ich jetzt Antworten vom Bundesrat. Insbesondere möchte ich wissen, wie viele Poststellen von dieser Massnahme betroffen sind. Und welchen Betrag der Kunde bei den Einzahlungen noch bar einzahlen kann? Dieser müsste ja logischerweise auch auf 500 Franken begrenzt sein. Und schlussendlich will ich wissen, ob solche Massnahmen noch mit Service public begründet werden können.

Die Begründung, neue Poststellen würden attraktiver gestaltet, wenn gleichzeitig ein Leistungsabbau für Kunden geschaffen wird, ist nicht nachvollziehbar. Ebenso wenig der Hinweis, der gegeben wurde, dass es in den Nachbargemeinden Dagmersellen und Schötz jederzeit möglich ist, grössere Beträge abzuheben. Bargeld holen vor allem ältere Menschen, die sich gewohnt sind, dass sie ein- oder zweimal im Monat einen meist grösseren Betrag abholen und von diesem dann ihren Lebensunterhalt finanzieren. Diese Leute sind oft auch nicht so mobil, dass sie dann ohne Weiteres einen weiteren Weg in Kauf nehmen können. Neue Poststellen sollten eigentlich so gebaut werden, dass die Frage der Barbeträge nicht zu einem Sicherheitsrisiko wird.

Ehrlicherweise muss ich allerdings zugestehen, dass unsere Gemeinde mit der Agentur einen besseren Zugang zu den Postleistungen hat. Die Öffnungszeiten sind viel besserer, die Leistungen gewährleistet. Aber trotzdem: Service public tönt gut, aber ein permanenter Leistungsabbau wird diesen Begriff je länger je mehr aushöhlen.

Die Post hat überall Stellen abgebaut, und die letzthin veröffentlichte Mitteilung, dass man elektronisch unlesbare Adressen in Vietnam bearbeiten will, schafft aus Schweizer Sicht auch kein Vertrauensverhältnis. Es gibt doch bestimmt auch in der Schweiz Möglichkeiten, diese Arbeit zu erledigen. Jedes Schweizer KMU fühlt sich verpflichtet, die Dienstleistungen in der Schweiz zu kaufen. Oder wie würde die Post wohl reagieren, wenn die Deutsche Post in der Schweiz überall mit ihrem Angebot berücksichtigt 
würde?

Aus meiner Sicht ist Service public verpflichtend mit guten Dienstleistungen, dazu gehören ein guter Umgang mit der Bevölkerung und die Verpflichtung, Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten. Der Respekt gegenüber den Kunden, ganz be-
sonders den älteren Menschen, ist für mich 
eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

*Die Luzerner CVP-Nationalrätin Ida Glanzmann-Hunkeler ist seit neun Jahren im Parlament und seit Beginn in der Sicherheitspolitischen und in der Geschäftsprüfungs-kommission. Sie ist Präsidentin der LU Couture AG, einem Lernbetrieb für Bekleidungsgestalterinnen, und Präsidentin der Pro Senectute des Kantons Luzern.

Die Tribüne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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