Publiziert am: 24.02.2017

Diese Heimlichtuerei
 ist absolut fehl am Platz

Die Meinung

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 die Botschaft zum revidierten Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Im Gegensatz zum Vernehmlassungsentwurf sieht die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) erarbeitete und vom Bundesrat verabschiedete Fassung eine Sonderregelung gegenüber dem Öffentlichkeitsgesetz vor. Demnach sollen nach Abschluss des Verfahrens neu alle Unterlagen der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes entzogen werden. Vorbehalten bliebe einzig noch eine Auskunftspflicht gegenüber Behörden. Das heutige Zugangsrecht der Bevölkerung und der Medien würde damit wegfallen.

Mit seiner Geheimniskrämerei wolle der Bundesrat das Vertrauen der Anbieter in die Verwaltung stärken, lässt die Regierung verlauten. ­Ihre Geschäftsgeheimnisse würden besser geschützt, wenn Dokumente aus dem Beschaffungsverfahren nicht mehr dem Öffentlichkeitsprinzip unterstehen würden. Mit Verlaub: Diese Begründung macht keinen Sinn. Eine solche Heimlichtuerei darf es in der Schweiz unter keinem Titel geben. Ein Staat, der sich der Transparenz verschrieben hat – Stichwort: Öffentlichkeitsprinzip –, darf diese Transparenz nicht genau dort verweigern, wo öffentliche Gelder in Milliardenhöhe ausgegeben werden. Zur Erinnerung: Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte 2015 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5,65 Milliarden Franken. Bund, Kantone und Gemeinden zusammen geben jährlich schätzungsweise 41 Milliarden Franken für öffentliche Beschaffungen aus. «Ausgerechnet in dem Bereich, wo das öffentliche Interesse am grössten ist, soll das Öffentlichkeitsprinzip nicht mehr gelten», kritisiert der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte den Entscheid des Bundesrats.

Dieser Einschätzung muss man leider zustimmen. Völlig unnnötig setzt sich der Bundesrat dem Verdacht aus, es laufe etwas falsch bei der Beschaffung mit öffentlichen Geldern. Das ist ungeschickt. Und es nützt auch keiner Partei wirklich. Weder der Verwaltung – es sei denn, man unterstelle ihr einen Drang zu Mauscheleien – noch den Firmen, die ebenfalls auf Transparenz angewiesen sind. Und vor allem dient die Androhung einer staatlichen Dunkelkammer nicht der dringend nötigen Vertrauensbildung in der Öffentlichkeit. Gerade das Vertrauen der Öffentlichkeit gehört in einer ­direkten Demokratie zu den unverzichtbaren Gütern.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv setzt sich für ein öffentliches Beschaffungsrecht ein, das offen und transparent ist, in welchem öffentliche Mittel wirtschaftlich eingesetzt werden und das sich an Werten wie Nachhaltigkeit, Transparenz, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung orientiert. Diese Werte erhöhen auch die Effizienz des Staates. Die Verschwendung öffentlicher Mittel oder gar staatliche Willkür werden durch sie erheblich erschwert.

Der sgv verlangt weiter, dass der Wettbewerb sich an konkreten Leistungen misst. So darf der Zuschlag sich nicht einfach allein am billigsten Preis orientieren, sondern es müssen auch «Soft-Kriterien» wie etwa die Ausbildung von Lernenden berücksichtigt werden. Die Verankerung des Kriteriums Lehrlingsausbildung stärkt nicht nur die duale Berufsbildung. Sie ist auch eine Anerkennung des Engagements der ausbildenden Betriebe – und trägt somit ebenfalls dazu bei, das Vertrauen in die Entscheide der Regierung zu stärken.

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