Publiziert am: 19.05.2017

Digitaler Sprung im Zahlungsverkehr

NEUE EINZAHLUNGSSCHEINE – Der Zahlungsverkehr wird erneuert und digitalisiert. Die heterogenen Zahlungssysteme der Banken werden vereinheitlicht und alle Einzahlungsscheine durch die neue QR-Rechnung mit QR-Code ersetzt.

Der heutige Schweizer Zahlungsverkehr ist in seiner Art einzigartig. Obwohl die Schweiz ein sehr kleines Land ist, betreiben die Banken und PostFinance sowohl für die Überweisung als auch für die Lastschrift historisch bedingt noch immer unterschiedliche Systeme. Heute gibt es mehr als zehn Standards und Formate sowie rund zehn Verfahren (z. B. EZAG von PostFinance und DTA der übrigen Banken) und sieben verschiedene Einzahlungsscheine.

Und genau das wird sich in Zukunft ändern. Bis Mitte 2018 wird der gesamte Zahlungsverkehr auf ISO 20 022 umgestellt, das bedeutet: Alle Banken und Unternehmen arbeiten in Zukunft auf der Basis von einem einzigen Technologie-Standard.

Das macht den Zahlungsverkehr effizienter und wirtschaftlicher. Ein Meilenstein der Rundumerneuerung ist die Einführung der neuen QR-Rechnung, die ab Januar 2019 alle Einzahlungsscheine ersetzen wird.

Die QR-Rechnung

Die QR-Rechnung enthält den QR-­Code mit Schweizerkreuz als Erkennungsmerkmal sowie alle für die Zahlung notwendigen Informationen, die mit einem Smartphone gelesen werden können. Der Zahlteil kann mit oder ohne Betrag ausgestellt werden, somit kann der Rechnungsempfänger zum Beispiel die Höhe seiner Spende selber bestimmen. Alle Zahlungsinformationen sind im Zahlteil auch in gedruckter Form ersichtlich, Zahlungen können weiterhin auf dem Postweg oder am Postschalter getätigt oder von Hand im E-Banking erfasst werden.

Einführung

Die QR-Rechnung kann erst eingeführt werden, wenn die Rechnungssteller ihre Systeme bis Mitte 2018 schweizweit auf den Standard ISO 20 022 umgestellt haben. Vor diesem Hintergrund sind die Hersteller von Buchhaltungssoftware oder ERP-Systemen aufgefordert, ihren Kunden bis Ende 2017 entsprechende Lösungen anzubieten. Während einer möglichst kurzen Übergangszeit können neben den QR-Rechnungen auch die heutigen Einzahlungsscheine verwendet werden. Damit haben Rechnungssteller die Möglichkeit, die Umstellung zu einem für sie passenden Zeitpunkt vorzunehmen. Da die Rechnungssteller ab Januar 2019 erste QR-Rechnungen verschicken können, müssen alle Marktteilnehmer ab diesem Zeitpunkt technisch in der Lage sein, QR-Rechnungen zur Zahlung und Verarbeitung zu nutzen.

Zwei Haupttreiber: 
Digitalisierung und Regulierung

Der Anteil der Kundenzahlungen, die elektronisch ausgeführt wurden, ist in den letzten Jahren auf 74 Prozent gestiegen. Obwohl elektronisch, ist der Kreislauf von der Rechnungsstellung bis zu deren Zahlungseingang nicht medienbruchfrei und somit fehleranfällig. Zudem können die regulatorischen Anforderungen heute nicht vollständig eingehalten werden, weil die Informationen vom Auftraggeber nicht bei allen Überweisungen bis zur Bank des Begünstigten fliessen, die für die sorgfältige Risikoabwägung gemäss Geldwäschereiverordnung (FINMA) und Geldwäschereigesetz zuständig ist. Erst mit der Ablösung der Einzahlungsscheine durch die QR-Rechnung wird dafür die Grundlage geschaffen.

Maya M. Bertossa,

SIX Interbank Clearing AG

Weiterführende Informationen zur Harmonisierung des Zahlungsverkehrs finden sich unter folgendem

Fiktives Beispiel zur Illustration

SYSTEME AnpassEN

ISO 20 022 löst alle bisher eingesetzten Formate zur Zahlungsabwicklung zwischen Firmenkunden und Banken ab. Unternehmen und Organisationen mit einer Buchhaltungssoftware oder einem ERP-System sind aufgefordert, ihre Systeme auf ISO 20 022 anzupassen und Ablauf sowie Zeitpunkt mit ihrer jeweiligen Bank und dem Softwarehersteller zu besprechen. Die unterschiedlichen Kontonummern der Schweizer Banken werden durch die standardisierte IBAN ersetzt. Somit müssen alle Rechnungssteller und -empfänger ihre alten Kontonummern bis zum Ende der Umstellung ersetzen und statt der Einzahlungsscheine die neue QR-Rechnung für die Fakturierung respektive Zahlung nutzen.

ZAHLUNGEN DIGITALISIEREN

Der Zahlungsprozess in der Schweiz wird digitalisiert. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat das Projekt «Harmonisierung Zahlungsverkehr» seit 2015 unter Begleitung vereinzelter Branchenorganisationen kritisch verfolgt. Anfangs gab es ein deutliches Informationsmanko. Das scheint sich nun zu ändern.

Jetzt nimmt das Projekt konkrete Gestalt an und macht die Folgen auf den Zahlungsverkehr kenntlich. Für den Rechnungssteller gibt es ab 2019 wesentliche Neuerungen, weil die QR-Rechnung die heutigen roten und orangen Schweizer Einzahlungsscheine ersetzt. Neu soll der Zahlungsverkehr auf der Basis des weltweit anerkannten Standards ISO 20 022 funktionieren. Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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