Publiziert am: 19.02.2016

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TABAKPRODUKTEGESETZ – Tabakprodukte werden in der Schweiz bereits heute stark reguliert. Noch mehr Einschränkungen und Verbote sind daher nicht notwendig und unverhältnismässig. Der sgv setzt sich gegen eine überbordende Prävention ein.

Am 11. November 2015 hat der Bundesrat die Botschaft zum Tabak­produktegesetz veröffentlicht. Den mehrheitlich kritischen bis ablehnenden Vernehmlassungsantworten wurde dabei überhaupt keine Rechnung getragen: Der Gesetzesentwurf strotzt von zusätzlichen Verboten und Einschränkungen, vor allem bei der Werbung, aber auch von Kann-Vorschriften und unklaren Rechtsbegriffen. Den Vogel abgeschossen hat die Meldepflicht der Werbe-, Verkaufsförderungs- und Sponsoringausgaben der einzelnen Hersteller an das Bundesamt für Gesundheitswesen BAG. Als erste Kammer behandelt der Ständerat das Tabakproduktegesetz; die Beratungen beginnen in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK Anfang Februar 2016.

Kein Handlungsbedarf

An einem kürzlich vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv und von der Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP organisierten Workshop in Bern wurde anhand von Fakten aufgezeigt: Mit Ausnahme einer Bundeslösung für ein Abgabeverbot von Tabakerzeugnissen an Minderjährige und die ­Regelung der neuen Produkte wie E-Zigaretten besteht überhaupt kein Handlungsbedarf. Der Tabakkonsum ist rückläufig und beträgt in der Schweiz noch 25 Prozent verglichen mit 32 Prozent in Frankreich, wo aber viel restriktivere Einschränkungen gelten, beispielsweise ein totales Werbeverbot seit 1991.

«Es droht eine Regulierungs- und Verbotswelle auch für andere Produkte.»

Zudem verstossen viele der vorgeschlagenen Massnahmen gegen die Wirtschaftsfreiheit und sind unverhältnismässig. So wird der Grundsatz, «was legal ist, soll auch beworben werden können», völlig ignoriert. Der Bundesrat scheint vergessen zu haben, dass Volk und Parlament dem zunehmenden Verbotsaktivismus schon verschiedentlich eine Absage erteilt haben. Beispielsweise wurde die Lungenliga-Initiative für ein verschärftes Rauchverbot im September 2012 von Volk und Ständen klar verworfen.

Wehret den Anfängen

«Es geht aber nicht nur um den Tabak, sondern es droht eine Regulierungs- und Verbotswelle für weitere Produkte», betont der Zürcher FDP-Nationalrat und sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Zuerst werde der Alkohol in die Mangel genommen, obwohl auch dort der Konsum deutlich rückläufig sei: Pro Kopf der Bevölkerung seit der Verbrauch in den letzten 20 Jahren um 20 Prozent gesunken. «Es droht aber auch Ungemach für Genussmittel von der Wurst bis zur Crèmeschnitte. Alles, was Freude bereitet und fett-, zucker- oder salzhaltig ist, soll reglementiert oder den Konsumentinnen und Konsumenten zumindest der Appetit darauf vergällt werden», so Bigler. Einige Stichworte dazu: Salzstrategie des Bundes, übertriebene Deklarationsvorschriften mit der Angabe aller auch noch so unwichtigen Bestandteile und ­Zusatzstoffe sowie ein Ampelsystem, das Lebensmittel in rot (schädlich), gelb (geht gerade noch) und grün (gesund) einteilen will. «Mit all diesen unnötigen Vorschriften wird vergessen, dass die Menge das Gift macht», zitiert Bigler Paracelsus. Es gelte also bereits jetzt, beim Tabakproduktegesetz, die Reissleine zu ziehen. Auf den Punkt gebracht hat der Gewerbedirektor am Workshop: «Lieber ein gutes genussvolles als ein gesundes freudloses Leben.»

Tabakproduktegesetz versenken

Die Lösung liegt gemäss sgv auf der Hand: Die Vorlage sei an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen entschlackten Gesetzesentwurf mit folgendem Inhalt vorzulegen: Übernahme des bestehenden Verordnungsrechts bezüglich Tabak; Mindestalter von 18 Jahren für den Erwerb von Tabakprodukten; Bestimmungen zur Regulierung der neuen Produkte wie E- Zigaretten. Aller guten Dinge sind drei: Nach der Ablehnung des Präventionsgesetzes und des Alkoholgesetzes gelte es nun, auch das Tabakproduktegesetz zu versenken.

Hélène Noirjean

Ressortleiterin sgv

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