Publiziert am: 12.08.2016

Doppelbesteuerung ist ungerecht

Tribüne

Der Eigenmietwert ist eine Kuriosität im schweizerischen Steuersystem. Wohneigentümer müssen ihr Eigenheim nicht nur als Vermögen versteuern; der Eigengebrauch des Heims wird mit dem sogenannten Eigenmietwert noch einmal besteuert. Darum hat der HEV Schweiz eine Petition zur Abschaffung des Eigenmietwerts lanciert.

Im schweizerischen Verfassungsrecht sind die Gewährleistung des Privateigentums, aber auch der Grundsatz einer fairen Besteuerung eine Selbstverständlichkeit. Es gibt sowohl unter den Kantonen als auch auf internationaler Ebene etliche Abkommen, welche eine Doppelbesteuerung vermeiden sollen. Neben dem Schutz des Privateigentums (Art. 26 BV) statuiert die Bundesverfassung überdies einen Auftrag zur Förderung des Erwerbs von Wohnungs- und Hauseigentum (Art. 108 BV).

Vor diesem Hintergrund wird sofort klar: Der Eigenmietwert steht quer in der Landschaft. Denn neben der Vermögenssteuer, welche für Eigentumswerte in der Schweiz erhoben wird, muss bei selbstgenutzten Wohnimmobilien zusätzlich ein weiterer Wert versteuert werden – der sogenannte Eigenmietwert. Dass diese zusätzliche Besteuerung des Wohneigentums durch die Aufrechnung eines fiktiven Einkommens als stossend empfunden wird, liegt auf der Hand. Der Eigenmietwert widerspricht unserem Steuersystem, welches Doppelbesteuerung verbietet. Zudem wird der Eigenmietwert stetig angepasst und erhöht, während die Mietzinsen in laufenden Mietverhältnissen tendenziell gesenkt werden. Dies führt zu einer ungerechten Ungleichbehandlung zwischen Mietern und Eigentümern.

Hängiger parlamentarischer Vorstoss

Diese Situation, dass Hauseigentümer doppelt zur Kasse gebeten werden, ist unbefriedigend und störend. Auch wenn es Wohneigentümer gibt, welche durch das aktuelle System profitieren, ist es wichtig, die Risiken der Eigenmietwertbesteuerung und die ungerechte Behandlung der Wohneigentümer zu bekämpfen. Dies wird insbesondere durch die Gewährleistung eines Wahlrechts erreicht. So kann auf die jeweilige Situation eingegangen werden, und die Betroffenen haben Gelegenheit, eine für sie optimale Lösung zu wählen.

Darum habe ich im Frühjahr 2013 im Nationalrat eine Motion eingereicht. Mein Vorstoss fordert keinen generellen Systemwechsel, sondern sieht für alle Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum das einmalige Wahlrecht vor, dass der Eigengebrauch der Liegenschaft am Wohnsitz nicht der Einkommenssteuer untersteht. Wird das Wahlrecht ausgeübt, können die privaten Schuldzinsen nur noch bis zur Höhe der steuerbaren Vermögenserträge abgezogen werden. Versicherungsprämien und die Verwaltungskosten können ab diesem Moment nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Ein Abzug der effektiven Unterhaltskosten sowie die Kosten für die Instandstellung von neuerworbenen Liegenschaften können auf Bundesebene bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken bzw. bis zu einem durch die Kantone zu bestimmenden Maximalbetrag jährlich abgezogen werden. Kosten für Massnahmen, die das Energiesparen, den Umweltschutz oder die Denkmalpflege betreffen, können wie bisher im heutigen Umfang vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Der Nationalrat hat meine Motion im September 2014 beraten; eine Mehrheit hat den Vorstoss unterstützt.

Petition soll politischen Druck verstärken

Um diesem wichtigen Anliegen noch mehr Nachdruck zu verleihen, hat der HEV Schweiz die Petition «Eigenmietwert abschaffen» lanciert. Mit der Petition wird die Bundesversammlung aufgefordert, die finanzielle Benachteiligung der Wohneigentümer zu beseitigen und dazu entweder den Eigenmietwert als Steuerkonstrukt gänzlich abzuschaffen oder analog der bereits erläuterten Motion eine Wahlmöglichkeit auf Gesetzesebene zu verankern.

Das Ziel ist es, mit der Einreichung dieser Petition auf die Wichtigkeit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für die Bevölkerung aufmerksam zu machen und dem politischen Anliegen in Bern Nachdruck zu verleihen.

Der Start zur Unterschriftensammlung verlief fulminant – schon in den ersten Tagen und Wochen kamen gegen 50 000 Unterschriften zusammen! Unterstützen darum auch Sie unsere Petition und helfen Sie mit Ihrer Unterschrift, den Schutz des Privateigentums in der Schweiz zu stärken!

Unter www.eigenmietwert-abschaffen.ch können Sie jederzeit Unterschriftenbogen herunterladen. Danke für Ihre Unterstützung!

*Nationalrat Hans Egloff ist Präsident des Hauseigentümerverbands HEV Schweiz.

Die Tribüne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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