S. W. aus B.: «Ich führe ein erfolgreiches Werbefotografiker-Atelier. Wir sind spezialisiert auf Architektur- und Immobilienfotografie. Nun überlegen wir uns, unsere Angebotspalette mit Drohnenbildern zu ergänzen. Die wiederkehrenden Schreckensmeldungen in den Medien über Abstürze, Zwischenfälle und Konflikte mit Drohnen lassen uns jedoch zögern. Gibt es Versicherungslösungen für den Fall, dass tatsächlich mal etwas passiert?»
Sehr geehrter Herr W.: Ihren Ausführungen entnehme ich, dass es sich um die Anschaffung eines UAV (engl. «unmanned aerial vehicle»), also ein unbemanntes Luftfahrzeug handelt, das über eine Fernsteuerung aus der Distanz gelenkt wird. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich die Bezeichnung Drohne durchgesetzt. In Ihrem Fall wäre die Drohne mit einer Kamera ausgerüstet.
In der Tat eröffnen technische Innovationen nicht nur neue Geschäftsmodelle, sondern bringen oft neue Risiken mit sich.
Zwischenfälle mit Drohnen nehmen zu
Drohnen werden heute immer häufiger auch im kommerziellen Bereich eingesetzt, beispielsweise in der Film- und Fotoindustrie, in der Tourismusbranche, im Industriesektor und in der Landwirtschaft. Es ist davon auszugehen, dass mit steigenden Nutzerzahlen auch die Anzahl der Zwischenfälle zunehmen wird. Beispiele von Drohnenzwischenfälle sind:
• Verkehrsunfälle, nachdem eine Drohne auf eine Autobahn abstürzt;
• Stromausfall, nachdem eine Drohne in eine Stromleitung fliegt;
• Sperrung eines Flughafens infolge unerlaubter Drohnenaktivität;
• Gefahrensituationen infolge Drohnen, die zu nahe an Passagierflugzeugen vorbeifliegen.
Die finanzielle Absicherung von potenziellen Schäden gewinnt zunehmend an Bedeutung. Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, es gibt verschiedene Versicherungslösungen, die die Folgen von Drohnenzwischenfällen abdecken.
Haftpflichtversicherung ist obligatorisch
Verschiedene Versicherer bieten in der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung eine Zusatzdeckung für die Verwendung von Drohnen bis 30 kg an. Diese Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden, die durch den Einsatz einer Drohne entstehen und für die Sie haftbar gemacht werden können. Für den Betrieb von Drohnen ab 500 g ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Mio. Franken sogar obligatorisch abzuschliessen. Es lohnt sich aber auch bei Kleindrohnen, den Versicherungsschutz der eigenen Haftpflichtversicherung vor dem ersten Start abzuklären.
Ab 30 kg sind Drohnen bewilligungspflichtig
Zusätzlich zur Haftpflicht-Deckung besteht weiter die Möglichkeit, mit einer technischen Versicherung Schäden an der Drohne selbst zum Beispiel als Folge eines Absturzes wegen Material-, Fabrikations- oder Bedienungsfehlern oder Versagens der Fernsteuerung zu versichern. Für Sie interessant: Versicherbar sind auch die mit der Drohne mitgeführte Foto- und Filmgeräte. Ihr Berater oder Ihre Beraterin helfen Ihnen gerne weiter.
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist für die Luftfahrtentwicklung und die Aufsicht über die zivile Luftfahrt in der Schweiz zuständig und damit auch für den Betrieb von Drohnen. Bis zu einem Gewicht von 30 kg dürfen sie grundsätzlich ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass der Pilot jederzeit Sichtkontakt zu seiner Drohne hat. Zudem dürfen keine Drohnen über Menschenansammlungen betrieben werden.
Auf der Homepage des BAZL finden Sie weiterführende, wertvolle Informationen zum sicheren Betrieb Ihrer Drohne, Hinweise zu Flugeinschränkungen, bewilligungspflichtigen Flügen in der Schweiz und zur Drohnenregulierung in der EU.