Publiziert am: 15.12.2017

Eigenverantwortung birgt Risiken

VERSICHERUNGSRATGEBER – Sind die Sozialversicherungen auch für Sie ein Buch mit sieben 
Siegeln? Experte Laszlo Scheda erklärt, was Unternehmer unbedingt beachten sollten.

M. W. aus M.: Ich bin in der privilegierten Lage, ein kleineres KMU in der Informations- und Telekommunikationsbranche zu erwerben. Der bisherige Chef und Inhaber hat mir seine Nachfolge angeboten. Das KMU ist administrativ sehr schlank und einfach organisiert, was gestützt auf die konkreten Verhältnisse durchaus Sinn macht. Aber die Sozialversicherungen sind für mich ein Buch mit sieben Siegeln und mir fehlt der Durchblick.

Sehr geehrter Herr W.: Die einzelnen Sozialversicherungen (SozVers) sind für KMU von unterschiedlicher Bedeutung. Primär stellt sich die Frage, ob eine Person selbstständig erwerbend ist oder in einem Anstellungsverhältnis steht. Der Arbeitsstatus spielt eine grosse Rolle. Je nachdem ergeben sich für die einzelnen Sozialversicherungen unterschiedliche Konsequenzen, insbesondere für die obligatorische Unfallversicherung (UVG).

Es macht durchaus Sinn, dass Sie sich frühzeitig um die Rechte und Pflichten in der SozVers kümmern. Wichtig ist für Sie auch, die Rechte zu kennen, die Sie und Ihre Angestellten in Anspruch nehmen können. Zudem müssen Sie genau wissen, wo ein Obligatorium besteht und wo Raum für eine freiwillige Lösung offen ist.

Risiko bei Führungskräften

In der Schweiz geniessen Angestellte einen sehr guten Sozialversicherungsschutz. Grundsätzlich kann er beansprucht werden bei Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Erreichen des Pensionsalters. Die Ausgangslage bei selbstständig Erwerbstätigen ist leider ganz anders. Dem Selbstständigen wird zwar viel Eigenverantwortung überlassen, aber gerade für Führungskräfte in KMU besteht ein gewisses Risiko beim Versicherungsschutz. Wenn Sie Ihr KMU als Eigner führen, ist es wichtig, dass Sie Ihre Versicherungssituation als selbstständig Erwerbender genau kennen und individuell vorsorgen, wo Sie über keinen obligatorischen Versicherungsschutz verfügen.

Vorgehen für Selbstständige

Selbstständig Erwerbstätige müssen sich bei der zuständigen Ausgleichskasse melden, damit sie in der AHV/IV/EO versichert sind. Ganz anders sieht es aus, wenn Sie eine eigene AG oder GmbH gründen: Dann besteht ein Arbeitsverhältnis im Sinne der Unfallversicherung gemäss UVG. Hier arbeitet die Person im Angestelltenverhältnis, obwohl ihr eigentlich der Betrieb gehört. Diese Person hat damit in der Sozialversicherung den Status als unselbstständig Erwerbstätiger.

Aber Achtung: Die Taggeldleistungen bei allfälliger Krankheit sind nicht Gegenstand der Sozialversicherung. Für die bestehenden Arbeitsverhältnisse, welche Sie mit dem KMU übernehmen, schreibt das Obligationenrecht ausdrücklich eine Lohnfortzahlungspflicht vor. Sie können diese Verpflichtung als Arbeitgeber überwälzen, indem Sie für Ihre Belegschaft eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung abschliessen.

Soziale Sicherheit erweitern

Im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) können zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden weitere Regelungen vereinbart werden, die über diejenigen der einzelnen Sozialversicherungen oder über die Lohnfortzahlungspflicht gemäss OR hinausgehen. Ihr Berater steht Ihnen für Fragen rund um die Versicherungslösungen in der SozVers zur Verfügung.

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